Geblitzt mit Handy am Steuer – So wird der Doppelverstoß geahndet
- Die Nutzung eines Handys am Steuer gehört zu den schweren A-Verstößen.
- Auch in anderen EU-Ländern wird die Nutzung vom Handy am Steuer recht streng bestraft.
- Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Inhalt:
- Wie kann ich mit Handy geblitzt werden?
- Welche Strafe droht mir, wenn ich mit dem Handy in der Hand geblitzt wurde?
- Wie kann ich bei der Handynutzung erwischt werden, ohne geblitzt zu werden?
- Wie wird es bestraft, wenn ich in der Probezeit mit Handy geblitzt werden?
- Wie teuer wird es im EU-Ausland, mit dem Handy erwischt zu werden?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wie kann ich mit Handy geblitzt werden?
Registriert ein mobiler oder stationärer Blitzer eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wird eine Fotoaufnahme gemacht. Auf dieser ist in der Regel der Fahrer und das Kennzeichen des Fahrzeugs zu erkennen. Diese Fotos sind so scharf, dass die Person, die das Fahrzeug fährt, darüber zu identifizieren ist.
Die gute Qualität der Blitzerfotos kann jedoch dem ein oder anderen Autofahrer zum Verhängnis werden. Denn ebenso ist auf dem Foto zu sehen, falls im Moment der Aufnahme ein Handy in Benutzung war. Je nach Winkel und Qualität der Aufnahme ist es mehr oder weniger wahrscheinlich, das Handy am Steuer zu entdecken.
Wird bei der Auswertung der Blitzeraufnahmen also das Handy entdeckt, dann wird Ihnen nicht nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch unerlaubte Handynutzung vorgeworfen.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Welche Strafe droht mir, wenn ich mit dem Handy in der Hand geblitzt wurde?
Werden Sie durch einen Blitzer gleich zweier Verkehrsvergehen überführt, hängt es stark davon ab, wie diese beiden Ordnungswidrigkeiten in zeitlichem und räumlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Tateinheit und Tatmehrheit. Entsprechend können Höhe des Bußgelds und Nebenfolgen stark voneinander abweichen, je nachdem, ob von Tateinheit oder-mehrheit ausgegangen wird.
Tateinheit
Tateinheit sieht das Gesetz in der Regel, wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Handy am Ohr geblitzt wurden. Da hier die beiden Vergehen – also der Tempoverstoß und die unerlaubte Handynutzung – in direktem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, wird von einem einheitlichen Willen bei Begehen der beiden Taten ausgegangen. Werden Sie mehrmals in der gleichen 30er-Zone geblitzt, dann sieht das Gesetz zwar mehrere Taten, aber diese stehen ebenfalls in Tateinheit.
Für die Strafe gilt, dass unter Beachtung mehrerer Ordnungswidrigkeiten die höhere der beiden Geldstrafen angesetzt wird – es entfällt somit das niedrigere Bußgeld. Auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote werden in der Regel nicht in vollem Umfang auf Sie zukommen. Meist wird hier nur die höhere Strafe angesetzt.
Tatmehrheit
Von Tatmehrheit spricht der Gesetzgeber, wenn verschiedene Verstöße nicht in direktem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. Wurden Sie beispielsweise innerhalb von einer Stunde zweimal an unterschiedlichen Stellen geblitzt, dann handelt es sich hier um Tatmehrheit und die beiden Vergehen werden nicht in Verbindung gebracht.
Bei Tatmehrheit werden die Geldbußen für die einzelnen Verstöße aufaddiert. Dieses Kumulationsprinzip gilt ebenso für Punkte, die in das Fahreignungsregister eingetragen werden. Würde für die Vergehen jedoch auch noch Fahrverbote dazu kommen, werden diese nicht summiert. Lediglich das längere Fahrverbot wird für Sie fällig.
Wie kann ich bei der Handynutzung erwischt werden, ohne geblitzt zu werden?
Jedoch ist eine Handynutzung während der Fahrt auch unter anderen Umständen feststellbar. Mit dem Handy am Ohr geblitzt zu werden, ist lediglich in Bezug auf die Strafe besonders ärgerlich. Auch Verkehrsbeamte oder Streifenpolizisten können Sie anhalten und kontrollieren, wenn sie ein Handy bemerkt haben.
Hierbei ist nicht unbedingt notwendig, dass Sie direkt mit dem Handy am Ohr erwischt wurden. Haben Beamte ein auffälliges Verhalten wahrgenommen, können sie kontrollieren, ob Sie ein Handy am Steuer verwendet haben.
Denn nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist während der Fahrt verboten, ebenso ist es während der Fahrt untersagt,
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eine Textnachricht zu schreiben,
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auf die Uhr auf dem Handy zu schauen,
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das Handy als Navigationssystem zu verwenden,
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einen eingehenden Anruf wegzudrücken.
Fällt den Beamten also ein Autofahrer auf, der auffällig nach unten schaut oder eine unkonzentrierte Fahrweise aufweist, kann ein Auto angehalten werden.
Wie wird es bestraft, wenn ich in der Probezeit mit Handy geblitzt werden?
In den ersten zwei Jahren nach Erlangen des Führerscheins befinden sich Fahranfänger noch in der Probezeit. Begehen sie während dieser Zeit ein Verkehrsvergehen, dann drohen ihnen neben den regulären Strafen laut Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen.
Denn begehen sie einen A- oder zwei B-Verstöße muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolviert werden und zudem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
In der Probezeit werden Verkehrsverstöße in
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schwerwiegende A-Verstöße und
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leichtere B-Verstöße unterteilt.
Die Nutzung eines Handys am Steuer gehört zu den schweren A-Verstößen. Ein Tempoverstoß mit 20 km/h oder weniger wird als B-Verstoß, ab 21 km/h als A-Verstoß gewertet.
Jedoch gilt auch hier wieder die Tateinheits-Regel: Die beiden Vergehen, also mit dem Handy am Steuer geblitzt zu werden, haben also dennoch nur einen A-Verstoß zur Folge. Die beiden Ordnungswidrigkeiten stehen in direktem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zueinander. Ein A-Verstoß bedeutet allerdings dennoch, dass der Fahranfänger das Aufbauseminar besuchen muss und mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen hat.
Doch auch in der Probezeit kann Tatmehrheit gelten. Wird ein Fahranfänger an unterschiedlichen Stellen innerhalb eines Tages beispielsweise geblitzt, werden ihm zwei Verkehrsverstöße zur Last gelegt, weil Tatmehrheit gilt. Entsprechend kommt es zu zwei A-Verstößen. Solch ein Szenario kann insbesondere in der verlängerten Probezeit drastische Konsequenzen haben – hier droht der dauerhafte Führerscheinentzug.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Wie teuer wird es im EU-Ausland, mit dem Handy erwischt zu werden?
Nicht nur in Deutschland gilt die Handynutzung am Steuer als erhebliches Verkehrsrisiko. Daher wird dieses Verkehrsvergehen auch in anderen EU-Ländern recht streng bestraft.
Jedoch kann die Höhe der angesetzten Bußgelder stark von Land zu Land abweichen. So wird in Lettland lediglich eine Strafe von 15 Euro fällig, wenn Sie mit dem Handy erwischt wurden. Im Nachbarland Estland dagegen kann die Polizei bis zu 400 Euro von Ihnen für ein Handy am Steuer verlangen.
Kann ich aktiv werden, wenn ich mit Handy am Steuer geblitzt wurde?
Es steht Ihnen frei, 14 Tage lang nach Erhalt des Bußgeldbescheids dagegen Einspruch einzulegen. Ob dies Erfolg hat, hängt stets von Ihrem individuellen Fall ab. In vielen Fällen, insbesondere wenn das Vergehen kompliziert oder mit einer hohen Strafe verbunden ist, kann Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht entscheidend weiterhelfen.
Wurden Sie von einem Blitzer mit Handy am Steuer erwischt, kann es dazu kommen, dass Sie zwei gesonderte Bußgeldbescheide erhalten. Denn in manchen Fällen kümmert sich die Kommune um den Tempoverstoß und die lokale Polizeidienststelle um das Handyvergehen. In diesem Fall lohnt sich der Einspruch, da Sie nicht zweimal das vollständige Bußgeld zu begleichen haben.
Um zu erfahren, ob Sie mit einem Einspruch Chancen hätten, sollten Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen. Dies übernehmen unsere Verkehrsexperten gerne kostenfrei für Sie.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte