Wir haben vor dem Landgericht Landshut einen wichtigen Erfolg gegen BMW erzielt. Der Konzern, der sich bislang sehr intransparent im Dieselskandal verhielt, wurde zu Schadensersatz verurteilt. Was das Besondere an diesem Urteil rund um einen BMW 335 D Touring X-Drive ist, erfahren Sie hier im Artikel.
Schadensersatz für unseren Mandanten: 3er BMW war manipuliert!
Wir haben vor dem Landgericht (LG) Landshut einen Erfolg für unseren Mandanten gegen BMW erzielt. Der bayrische Autohersteller wurde verurteilt, dem Fahrer eines BMW 335 D Touring X-Drive Schadensersatz zu zahlen. Unser Mandant hatte das 2014 hergestellte Auto mit einem Motor des Typs N57 und der Abgasnorm Euro-6 für 27.400 Euro gekauft. Als Schadensersatz sprach ihm das Gericht nun 23.490 Euro nebst Zinsen zu (Az. 82 O 4127/20).
Das Besondere dabei: Das Fahrzeug war weder von einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) noch von einer freiwilligen Rückrufmaßnahme des Konzerns betroffen. BMW hatte noch versucht, sich gegen das Urteil zu wehren. Allerdings erfolglos – das LG Landshut verwarf den Einspruch am 17. Juni 2021 als unzulässig.
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BMW und der Dieselskandal
In dem streitgegenständlichen Fahrzeug waren eine ganze Reihe von Abschalteinrichtungen verbaut, die zur illegalen Abgasreinigung dienten:
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Eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung, auch als „Thermofenster” bekannt.
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Eine Prüfstandserkennung: Anhand unnatürlichen Fahrverhaltens (z.B. hohe Motordrehzahl im Stillstand) erkennt eine Software, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im Straßenverkehr befindet.
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Festgelegte Geschwindigkeitsgrenzen, ab denen die Abgasreinigung erst korrekt läuft.
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Programmteile, die ab bestimmten Umdrehungszahlen eine Reduzierung bzw. Abschaltung der Abgasreinigung vornehmen.
BMW behauptete lange Zeit, dass die Schummel-Software versehentlich in ihren Fahrzeugen verbaut war – und es sich also nur um einen Irrtum handelte, dass manipulierte BMW-Diesel verkauft wurden. Urteile, wie das von Gansel Rechtsanwälte vor dem LG Landshut, belegen allerdings das genaue Gegenteil: Auch BMW hat vorsätzlich betrogen. Dies zeigt sich z. B. auch an der Kartellstrafe, die gegen BMW und VW im Juli 2021 von der Europäischen Kommission verhängt wurde. Die Konzerne – zusammen mit Daimler, Porsche und Audi – sprachen sich illegal über die Größe von Tanks für die Flüssigkeit „AdBlue” ab. Diese wird im Fahrzeug in die Abgasanlage gesprüht, um die Stickoxide (NOx) bei Dieselmotoren zu reinigen. Die illegale Absprache – als deren Antreiber BMW gilt – wird mittlerweile als einer der Grundbausteine des Dieselskandals angesehen.
Ihr Weg zum Schadensersatz gegen BMW
Ein Vorgehen gegen BMW ist nicht immer einfach, da der Konzern sehr intransparent mit dem Dieselskandal umgeht. Wie der Fall vor dem LG Landshut zeigt, ist ein Vorgehen aber keineswegs aussichtslos. Geschädigte haben dabei folgende Optionen:
#1: Rückgabe des Autos und Kaufpreis zurückholen
Wir empfehlen Ihnen, Ihren BMW an den Händler oder Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug fordern wir den Kaufpreis für Sie zurück. Alternativ haben Sie Anspruch auf ein Neufahrzeug, welches die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte im Realverkehr einhält.
#2: Schadensersatz fordern
Wenn Sie Ihren BMW lieber behalten möchten, dann setzen wir einen Schadensersatz in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises für Sie durch. Falls für Ihr Modell bereits eine Hardware-Nachrüstung verfügbar ist, werden wir zudem die Kostenübernahme durch BMW fordern.
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