Achtung vor Abkürzung der Jahreszahl 2020

Der Start ins neue Jahr 2020 bringt eine besondere Gefahr mit sich: Vorsicht ist geboten bei der Abkürzung der Jahreszahl, um Manipulationen vorzubeugen. Worauf Sie achten sollten und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier.

Der Start ins neue Jahr 2020 bringt eine besondere Gefahr mit sich: Vorsicht ist geboten bei der Abkürzung der Jahreszahl, um Manipulationen vorzubeugen. Worauf Sie achten sollten und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier.

2020 – Warnung vor Manipulationen

Das neue Jahr, genauer gesagt die Jahreszahl 2020, birgt Gefahren bei der Vertragsunterzeichnung. US-Behörden warnen Verbraucher zurzeit davor, dass eine Abkürzung der Jahreszahl "2020" für Vertragsmanipulationen anfällig sein kann. Wenn beim Datum die Jahreszahl wie normalerweise üblich mit den Endziffern "20" im Vertrag abgekürzt wird, könnten diese theoretisch beliebig vor- oder nachdatiert werden. Aus einem "16.01.20" kann also ganz leicht der "16.01.2006" oder der "16.01.2026" entstehen. Besonders problematisch kann das beispielsweise sein, wenn es um Zahlungen geht. Wird die Jahreszahl manipuliert und der vereinbarte Zahlungsbeginn lautet dann statt 01.01.2020 auf einmal 01.01.2019, dann kann Sie das teuer zu stehen kommen.

Wie sollte man sich schützen?

Zum einen lautet der Hinweis von Verbraucherschützern, auf die Abkürzung der Jahreszahl in diesem Jahr zu verzichten – sprich, einfach immer "2020" zu schreiben. So lassen sich Missverständnisse oder Missbräuche vermeiden. Zum anderen gilt für Vertragsabschlüsse – natürlich unabhängig vom Jahr – Umsicht walten zu lassen. Das heißt, Sie sollten immer auf einen Durchschlag oder eine Kopie des Vertrages bestehen und diese sicher verwahren.

Gerade bei einem Detail wie dem Datum kann es leicht passieren, dass man an solche Hinweise mal nicht denkt und wie gewöhnlich die Jahreszahl abkürzt. Sollten Sie dann tatsächlich Opfer eines Betruges geworden sein, dann können Sie im Streitfall die Vertragskopie des Originals vorlegen. Das Fälschen einer Urkunde – in diesem Fall eines Vertrages – ist eine Straftat, die mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

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