So bekommen Sie Ihren Fahrpreis erstattet
Bislang zeigte sich die Bahn im Zuge des GDL-Streiks kulant, was die Erstattung von Bahntickets anbelangt. So können Betroffene ihre Fahrkarten, die sie für den 2. bis 9. September gekauft haben, zurückgeben oder flexibel nutzen. Wir haben Ihre Optionen auf Fahrpreiserstattung im Überblick:
Bei Ausfall
Bei einem Streik kommt es meist weniger zu Verspätungen, sondern die Züge fahren überhaupt nicht. Wenn Sie also für die Zeit des Streiks auf das Auto ausweichen und Ihr gebuchtes Ticket zurückgeben wollen, können Sie sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Wir erklären weiter unten ausführlich, wie genau Sie dafür vorgehen.
Bei Verspätung
Wenn sich Ihr Zug bei Ankunft verspätet, haben Sie Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Fahrpreises. Das gilt unabhängig von den Ursachen der Verspätung. Ob Sie also wegen Schnee auf den Gleisen, Streik-Chaos oder Schäden am Zug zu spät ankommen, ist unerheblich.
Hat Ihr Zug mehr als 60 Minuten Verspätung, dann wird Ihnen 25 % des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 %. Wenn Sie mit einem ICE-Sprinter fahren, wird Ihnen ab 30 Minuten Verspätung der Sprinter-Aufpreis zurückgezahlt.
Ich habe ein Monats- bzw. Jahresabo – wie bekomme ich mein Geld zurück?
Viele Menschen nutzen die Bahn oder den öffentlichen Nahverkehr berufsbedingt mehrere Male am Tag und nicht nur für einzelne Reisen. Für die entsprechenden Abonnements und Zeitkarten gibt es ebenfalls Möglichkeiten, sich den Ausfall der Züge erstatten zu lassen.
Abonnements bzw. Zeitkarten des Nahverkehrs
Für Ihr Abo im Nahverkehr gilt:
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2. Klasse: ab 60 Minuten Verspätung 1,50 Euro pro Fahrt
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1. Klasse: ab 60 Minuten Verspätung 2,50 Euro pro Fahrt
Auch das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Länder-Tickets zählen zu den Zeitkarten im Nahverkehr. Für die Erstattung dieser Tickets müssen Sie sich an das Servicecenter Fahrgastrecht wenden.
Die Bahn rät, bei Monats- oder Wochenabos die Verspätungsfälle zu sammeln und diese dann zusammen beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen. Das liegt daran, dass Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro nicht ausbezahlt werden. Das heißt: Verspätungsfälle sammeln und gebündelt geltend machen.
Abonnements bzw. Zeitkarten des Fernverkehrs
Für Ihr Abo im Fernverkehr gilt:
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2. Klasse: ab 60 Minuten Verspätung 5 Euro pro Fahrt
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1. Klasse: ab 60 Minuten Verspätung 7,50 Euro pro Fahrt
Für Inhaber:innen der Bahncard 100 gilt:
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2. Klasse: ab 60 Minuten Verspätung 10 Euro pro Fahrt
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1. Klasse: ab 60 Minuten Verspätung 15 Euro pro Fahrt
Kann ich gebuchte Tickets stornieren oder umbuchen?
Mit Ihren gebuchten Tickets können Sie während des Bahnstreiks recht flexibel umgehen und so auf die Verbindungen umsteigen, die überhaupt noch zur Verfügung stehen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten dürfen Sie bei Nutzung der Deutschen Bahn genauso wie im Nahverkehr auf einen anderen Zug umsteigen, um Ihr Ziel zu erreichen. Auch dann, wenn die Strecke eine andere ist.
Wenn sich Ihre Reise verschieben lässt, bietet die DB aktuell ebenfalls flexible Konditionen: Fahrkarten sind noch bis zum 17. September nutzbar, d.h. Sie können zu einem späteren Tag einfach mit dem alten Ticket in den Zug einsteigen, da die Zugbindung aufgehoben wurde.
Und wenn Ihr Zug zwar fährt, Sie aber lieber ganz auf die Fahrt verzichten möchten, ist das ebenfalls möglich. In diesem Fall können Sie Ihr Ticket kostenfrei stornieren.
Für Ihre Sitzplatzreservierung gilt, dass Sie diese kostenfrei umtauschen können.
Was ist mit meinen Extrakosten: Taxi, Hotel, verpasster Flug?
Taxi
Wenn Sie mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Ankunftsort rechnen, dürfen Sie bei planmäßiger Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen, z.B. auf Taxen oder Busse. Hierfür muss die Bahn maximal 80 Euro erstatten.
Hotel
Kommen Sie am Reisetag gar nicht mehr an Ihr Ziel wegen einer Verspätung oder Ausfällen, muss die Bahn Ihnen eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit anbieten. Sollten Sie kein Angebot erhalten haben oder keinen Kontakt zum Bahnpersonal herstellen können, so dürfen Sie sich auf eigene Faust ein (günstiges) Hotel suchen. Sie können anschließend Erstattung verlangen.
Flug
Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie aufgrund des Streiks z.B. einen Flug verpasst haben. Für Folgeschäden haftet die DB nicht. Verpassen Sie einen wichtigen Flug ins Ausland – egal, ob für Urlaub oder Arbeit – muss die Bahn Ihre Umbuchungskosten nicht ersetzen.
Mahlzeiten
Darüber hinaus haben Sie ab 60 Minuten Verspätung Anspruch auf „Mahlzeiten und Erfrischungen”. Das heißt zwar nicht Essen im Edelrestaurant, sondern bemisst sich der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung zufolge am „Verhältnis zur Wartezeit”. Erstattet werden also Mahlzeiten und Erfrischungen, die „im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind”.
Wie funktioniert die Erstattung?
Wenn Sie Ihr Ticket online gebucht haben, dann erfolgt die Ticketerstattung ebenfalls online über Ihr Kundenkonto oder über den DB Navigator.
Für die Erstattung eines Tickets, das Sie am Schalter oder Automaten gekauft haben, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Am einfachsten funktioniert das über das “Fahrgastrechte Formular”. Darin werden alle notwendigen Daten abgefragt und Sie erhalten es bei Ihrem/Ihrer Zugbegleiter:in, im DB Reisezentrum oder online. Das Formular müssen Sie nicht nutzen, Sie können auch einen formlosen Antrag stellen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie dabei etwas vergessen. Nutzen Sie am besten daher das Formular. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie dann an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main, oder geben ihn im Reisezentrum ab.
Wollen Sie eine Entschädigung für Ihre Zeitkarte bzw. Ihr Abo, dann sollten Sie die Verspätungsfälle sammeln und gebündelt nach einiger Zeit beim Fahrgastzentrum einreichen. Das geht auf dem postalischen Wege an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main.
Für die Erstattung von Taxi- oder Hotelkosten, bei Zeitfahrtkarten oder wenn es um eine Entschädigung für eine grenzüberschreitende Fahrt geht, müssen Sie den Antrag schriftlich an das Servicecenter schicken.
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