Werfen Sie das Backpapier in die Altpapiertonne? Dann haben Sie ordnungswidrig gehandelt! Falsche Mülltrennung ist die beliebteste Verfehlung der Deutschen. Wir zeigen Ihnen, wie schnell Ihnen so etwas teuer zu stehen kommen kann.
Richtig trennen – eine Kunst für sich
Das sogenannte „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (KrWG) besagt, dass falsch oder nicht getrennter Müll ordnungswidrig ist – und das gilt bundesweit. Wie hoch die Strafen ausfallen, entscheiden jedoch Länder und Kommunen jeweils unterschiedlich. Wer etwa in Brandenburg Pappbecher, Taschentücher oder Ähnliches falsch sortiert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 15 Euro rechnen. In Hamburg muss man da schon tiefer in die Tasche greifen: Bananenschalen oder Zigarettenasche in der gelben Tonne können dann schon mal 70 Euro kosten.
Parks und Wälder sind keine Mülleimer
Sommerzeit ist Parkzeit! Beim Grillen oder Picknicken mit Freunden und Familie fällt auch außerhalb der vier Wände schnell Müll an. Nach § 69 Absatz 1 KrWG handelt derjenige vorsätzlich fahrlässig, der seinen Müll achtlos auf Wald und Wiese verteilt.
Weggeworfene Verpackungen und Ähnliches können auf weiter Flur schnell 100 Euro kosten. Handelt es sich dabei auch noch um scharfkantige Gegenstände wie Glas oder ätzende Flüssigkeiten, ist man schnell bei 300 Euro. Und Rauchen bei Waldbrandgefahr? Wer mit dem Glimmstängel im Wald zündelt, kann mit einer saftigen Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Achtung Straftat!
Wer die gelbe mit der schwarzen Tonne verwechselt, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Falsch entsorgte Abfälle machen vor allem dann Probleme, wenn diese giftig sind und zulasten der Umwelt entsorgt werden. Dann drohen hohe Strafen. Nach § 326 Strafgesetzbuch (StGB) kann nicht fachgerecht entsorgter giftiger Abfall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Wer zum Beispiel dabei erwischt wird, wie er altes Maschinenöl oder andere Giftstoffe achtlos im nächsten Kiefernwald entsorgt, kann mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen.
Links liegen gelassen
Zugegeben: Die sachgerechte Mülltrennung kann nicht immer und zu jeder Zeit kontrolliert werden. Meist zeigt aber spätestens die städtische Müllabfuhr, dass was faul ist. Unter Umständen darf diese den Müll getrost beim Kunden lassen, z.B. wenn:
-
der Müll falsch getrennt wurde
-
der Müll achtlos in die Tonne gepresst wurde
-
die Tonne überquillt
-
oder die Tonne zu schwer ist.
Vom Süden bis zur Küste: So viel kann es kosten
Im Groben wird beim Haushaltsabfall zwischen dem alltäglichen Küchenabfall und dem Sondermüll unterschieden. In Deutschland ist Mülltrennung Ländersache. Während der falsch entsorgte Biomüll in Bayern 20 Euro kostet, kann derselbe in Hamburg bis zu 70 Euro kosten. Die Tabelle zeigt Ihnen, was Sie wo zahlen müssen:
Bundesländer |
Strafen für falsch entsorgten Hausmüll, Flüssigkeiten und Geschirr bis 0,5 Kilogramm/ Liter |
Strafen für falsch entsorgte scharfkantige Gegenstände und ätzende Flüssigkeiten |
Strafen für falsch entsorgte Gegenstände ab 0,5 Kilogramm/ Liter |
Baden-Württemberg |
10 bis 75 Euro |
25 bis 100 Euro |
75 bis 500 Euro |
Bayern |
20 bis 35 Euro |
35 bis 80 Euro |
35 bis 320 Euro |
Berlin |
30 bis 35 Euro |
k.A. |
k.A. |
Brandenburg |
15 bis 20 Euro |
20 bis 50 Euro |
20 bis 200 Euro |
Bremen |
20 bis 25 Euro |
20 bis 250 Euro |
25 bis 1.000 Euro |
Hamburg |
35 bis 100 Euro |
75 bis 300 Euro |
120 bis 600 Euro |
Hessen |
10 bis 20 Euro |
20 bis 100 Euro |
20 bis 1.500 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern |
5 bis 20 Euro |
15 bis 150 Euro |
15 bis 5.000 Euro |
Niedersachsen |
10 bis 80 Euro |
50 bis 100 Euro |
50 bis 1.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen |
10 bis 80 Euro |
k.A. |
25 bis 510 Euro |
Rheinland-Pfalz |
10,23 bis 76,96 Euro |
20,45 bis 102,26 Euro |
25,56 bis 511,29 Euro |
Saarland |
10 bis 200 Euro |
25 bis 150 Euro |
25 bis 500 Euro |
Sachsen |
10 bis 50 Euro |
25 bis 200 Euro |
20 bis 120 Euro |
Sachsen-Anhalt |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
Schleswig-Holstein |
10 bis 20 Euro |
20 bis 50 Euro |
20 bis 200 Euro |
Thüringen |
10 bis 20 Euro |
20 bis 100 Euro |
20 bis 1.500 Euro |
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