Bußgeldbescheid während des Urlaubs – was jetzt?
Wer kennt das nicht? Der Stress vor dem großen Urlaub: Arbeit, Urlaubsvorbereitungen, jetzt auch noch schnell die Kinder aus der Kita abholen, eigentlich schon viel zu spät. Da kann es schon mal vorkommen, dass man eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder sogar eine rote Ampel übersieht. Und dann wird man auch noch direkt geblitzt – ärgerlich.
Aber mit dem Urlaub ist alles vergessen, an den Vorfall denkt man gar nicht mehr – bis Sie erholt nach ein paar Wochen zurückkehren und einen Bußgeldbescheid im Briefkasten finden.
Normalerweise haben Sie 14 Tage ab Erhalt des Bescheids Zeit, Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und jeder Einwand nicht mehr möglich. Doch dieser lohnt sich meistens: Bußgeldbescheide sind oft fehlerhaft, weshalb man sie erfolgreich anfechten und die entsprechende Strafe mindern oder gar vermeiden kann.
Doch was tun, wenn die Frist während des Urlaubs verstrichen ist? Sie können dann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Hierfür haben Sie eine Woche Zeit, nachdem Sie die verstrichene Frist bemerkt haben bzw. aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. Dass Sie tatsächlich nicht da waren, müssen Sie anhand von Flugtickets oder Hotelrechnungen beweisen.
Jetzt heißt es, schnell sein: Wir helfen Ihnen gerne, Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen. Ob sich das lohnt, erfahren Sie innerhalb kurzer Zeit mit unserem kostenfreien Online-Check. Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung direkt ins Postfach.
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Ein Bußgeldbescheid muss Ihnen nicht persönlich übergeben werden. Da dieser nicht per Einschreiben versendet wird, kann er Ihnen auch zugestellt werden, wenn Sie nicht da sind. Der Bescheid wird in der Regel mit einer Zustellungsurkunde versandt – Diese erkennen Sie am gelben Briefumschlag.
Waren Sie nun im Urlaub, als der Bußgeldbescheid ankam, können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Diese besagt das Gesetz gemäß § 44 der Strafprozessordnung (StPO):
„War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.“
Ihre nächsten Schritte
Sie können natürlich das Bußgeld einfach bezahlen oder die Punkte in Flensburg bzw. ein Fahrverbot akzeptieren. Dies sollten Sie nach dem Urlaub so schnell wie möglich tun, um weitere Sanktionen oder Mahnungen zu vermeiden.
Allerdings empfehlen wir Ihnen, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Betracht zu ziehen. Besonders dann, wenn Ihnen nicht nur eine Geldbuße, sondern Punkte oder Fahrverbote drohen.
Wenn Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen, wird geprüft, ob dieser etwa fehlerhaft ist. Sollte das der Fall sein, lässt sich die Strafe im besten Fall ganz vermeiden. Schätzungsweise ist sogar jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft. Die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch stehen also sehr gut.
Wenn Sie also aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, muss Ihnen der Bußgeldbescheid nicht direkt die Laune vermiesen. Wir prüfen den Bescheid in unserer Bußgeldprüfung und teilen Ihnen mit, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt – kostenfrei und unverbindlich.
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