Bußgelder des Alltags: Die teuren Vergehen des Otto-Normalverbrauchers

Mal Hand aufs Herz: Schnipsen Sie Ihre Zigarette nicht auch hin und wieder einfach auf den Boden? Unbewusst gibt es einige Regeln, die wir brechen. Wir zeigen Ihnen vier Bußgelder, die der Alltag mit sich bringt und wann es wirklich teuer wird.

Mal Hand aufs Herz: Landet bei Ihnen alles in der schwarzen Tonne, was nicht Bio- oder Plastikmüll ist? Unbewusst gibt es viele Regeln, die wir brechen. Wir zeigen Ihnen vier Bußgelder, die der Alltag mit sich bringt und wann es wirklich teuer wird.

Bußgeld auf Tretminen

Wer mit seinem Hund Gassi geht, ist auch verpflichtet, vom treuen Gefährten den Kot wegzuräumen. Wer das Häufchen liegen lässt, muss deutschlandweit mit Bußgeldern rechnen. Die Preisspanne ist von Land zu Land unterschiedlich. So bezahlt das Herrchen in Berlin um die 35 Euro, während dasselbe Häufchen in München 150 Euro kostet. Daher heißt es: Ist die Tüte griffbereit, gibt es keine Streitigkeit!

Zigarettenstummel sind Gift

Ein einziger Zigarettenstummel genügt, um mehrere Liter Wasser zu verseuchen. Mehr noch: Die Filter zersetzen sich nicht sofort. In der Regel dauert es 10 bis 15 Jahre, bis sich der Stummel vollkommen aufgelöst hat. Naturschützer sprechen beim Endprodukt einer Zigarette von Giftmüll, weil sie nicht biologisch abbaubar sind. Durch die neusten Bemühungen zum Umweltschutz ist das Stummelschnipsen in vielen Städten bereits strafbar. Wer in Dresden dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. In Köln bezahlt man derzeit zwischen 100 und 120 Euro für einen weggeworfenen Zigarettenstummel.

Extrem-Strafe dafür in Rostock: Wer hier seinen Stummel wegschnippst, kann bis zu 100.000 Euro zahlen. Die Stadt beruft sich auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Damit wird ein direkter Zusammenhang zwischen der Verseuchung von Grundwasser durch Giftstoffe hergestellt. So eine hohe Strafe wird jedoch nur durch die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit fällig. In der Regel bleibt es aber bei einem Verwarnungsgeld von 35 Euro. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahme auch in den anderen Ländern und Kommunen Schule machen wird.

Das brennt ein Loch in Ihr Portemonnaie

Wer im Sommer vom Zelten in freier Natur träumt, denkt dabei nicht selten an einen abgelegenen Waldsee in Mecklenburg oder Brandenburg und an einen vollgepackten Grill. Was Schutzverordnungen zu offenem Feuer angeht, ist die deutsche Rechtsprechung sehr streng. Wer in öffentlichen Parks trotz Grill-Verbots am Rost erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 20 bis 120 Euro rechnen. Ganz anders sieht es bei den Naturliebhabern vom Anfang aus: Denn wer in freier Wildbahn den Grill anschmeißt, haftet für ein erhöhtes Waldbrand-Risiko. In Brandenburg wird die Grillwurst besonders teuer – bis zu 100.000 Euro.

Bußgelder vom Süden bis an die Küste

Bußgelder werden in jedem Bundesland anders behandelt. Wie viel die zuvor genannten Verstöße in den jeweiligen Bundesländern kosten, erfahren Sie in dieser Tabelle:

Bundesland Hundekot Zigarettenstummel

Grillen (Stadt/Wald)

Baden-Württemberg

25 bis 150 Euro

Stuttgart: 75 Euro

Stuttgart: 50 Euro

Umgang mit Feuer in Waldgebieten:
55 bis 155 Euro

Bayern

20 bis 150 Euro

München: 55 Euro

Nürnberg: 75 Euro

Passau: 200 Euro

München: 35 Euro

Nürnberg: 35 Euro

Umgang mit Feuern in Waldgebieten:
bis 10.000 Euro

 

Berlin

80 bis 300 Euro

120 Euro

Parkflächen: 20 Euro

Umgang mit Feuern sowie Grillen auf Waldflächen:
bis 50.000 Euro

 

Brandenburg

10 bis 20 Euro

120 Euro

Keine Angaben zu Stadtgebieten

Umgang mit Feuer in Waldgebieten:
bis 100.000 Euro

Bremen

35 bis 70 Euro

20 Euro (nicht fristgerechte Zahlung 48,50 Euro)

Parkflächen: 5 Euro

Umgang mit Feuern in Waldgebieten:
bis 5.000 Euro

Hamburg

30 bis 100 Euro

zwischen 15 und 55 Euro

Parkflächen: 35 Euro

Umgang mit Feuern sowie Grillen auf Waldflächen:
bis 2.500 Euro

Hessen

20 Euro

Frankfurt am Main:
55 Euro

Frankfurt am Main:
120 Euro

Umgang mit Feuern in Waldgebieten:
bis 25.000 Euro

Mecklenburg-Vorpommern

10 bis 20 Euro

Rostock:
bei Verwarnung
35 Euro

bei Anzeige
100.000 Euro gm.
Kreislaufwirtschafts-
gesetz

keine Angaben zu Stadtgebieten

Umgang mit Feuer in Waldgebieten:
bis 75.000 Euro

Niedersachsen

50 bis 100 Euro

10 bis 50 Euro

keine Angaben zu Stadtgebieten

Umgang mit Feuer in Waldgebieten:
bis 5.000 Euro

Nordrhein-Westfalen

10 bis 100 Euro

Köln:
50 bis 100 Euro,
120 Euro auf Spielplätzen

Düsseldorf: 10 Euro

Dortmund: 50 Euro

Essen: 100 Euro

Duisburg: 20 Euro

Dortmund: 20 Euro

Köln: 25 Euro

Bonn: 50 Euro

Münster: 5 Euro

Umgang mit Feuern in Waldgebieten:
500 Euro

Rheinland-Pfalz

10,23 bis 25,56 Euro

Trier:
Geldstrafen geplant

keine Angaben zu Stadtgebieten

Umgang mit Feuer in Waldgebieten:
bis 25.000 Euro

Saarland

10 bis 30 Euro

Saarbrücken:
15 Euro

keine Angaben zu Stadtgebieten

Umgang mit Feuer in Waldgebieten:
bis 5.000 Euro

Sachsen

10 bis 100 Euro

Dresden: 10 Euro

Leipzig: 40 Euro

Dresden: 20 Euro

Leipzig: 5 Euro

Umgang mit Feuern in Waldgebieten:
bis 10.000 Euro

Sachsen-Anhalt

35 - 100 Euro (Halberstadt)

Halberstadt:
20 Euro

Stendal:
25 - 55 Euro

Madgeburg:
10 Euro

Umgang mit Feuer in Waldgebieten:
bis 25.000 Euro

Schleswig-Holstein

10 bis 20 Euro

Lübeck:
15 - 50 Euro

Umgang mit Feuer in Waldgebieten:
bis 2.500 Euro

Thüringen

20 Euro

Jena: 10 Euro

Weimar: 25 Euro

Erfurt: 50 Euro

Umgang mit Feuer in Waldgebieten:
bis 2.500 Euro