Daimler-Urteil: OM 607-Motor der Euro-Norm 6 auch manipuliert

OM 622, 626, 642, 651 und 607-Motor: Hinter dieser scheinbar beliebigen Aneinanderreihung von Zahlen, verbergen sich dreckige Daimler-Motoren. Die Unzulässigkeit dieser Motoren kommt aber durch verbraucherfreundliche Urteile immer weiter ans Tageslicht. Dazu zählt auch unser jüngst erstrittenes OM 607-Urteil.

OM 622, 626, 642, 651 und 607-Motor: Hinter dieser scheinbar beliebigen Aneinanderreihung von Zahlen, verbergen sich dreckige Daimler-Motoren. Die Unzulässigkeit dieser Motoren kommt aber durch verbraucherfreundliche Urteile immer weiter ans Tageslicht. Dazu zählt auch unser jüngst erstrittenes OM 607-Urteil.

Dreckiger geht’s kaum: Auch der OM607-Motor manipuliert

Kürzlich verurteilte das Landgericht (LG) Stuttgart Daimler dazu, 16.201,87 Euro nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen. Er konnte im Gegenzug seinen vom Dieselskandal betroffenen Mercedes-Benz vom Typ B 180 CDI der Euro Norm 6 an den Autohersteller zurückgeben.

Unser Mandant erwarb den Mercedes bereits Ende des Jahres 2015 als Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis in Höhe von 22.962,50 Euro. Im Fahrzeug wurde der Motor OM 607 eingebaut, der bereits im Jahr 2016 zur traurigen Berühmtheit erlangte. Messungen der Deutschen Umwelthilfe ergaben nämlich, dass die Abgasreinigung in diesem Motor bei Außentemperaturen unter 17° herunter gefahren wird.

Im Ergebnis stieß das gleiche Automodell mit gleichem Motor im Durchschnitt 1.034 Stickoxide mg/km aus. Erlaubt sind gerade mal 80 mg/km. Damit überschritt der Wagen den erlaubten Grenzwert um das 13-fache.

Grund für die enorme Überschreitung der Grenzwerte: In dem Motor wurde ein sogenanntes Thermofenster eingebaut, welches im nahezu jedem Diesel zu finden ist. Nicht nur Daimler, sondern auch andere Hersteller behaupten, dass das Thermofenster lediglich dem Motorschutz des Wagens dienen soll.

Das Gericht war jedoch anderer Auffassung und deklarierte das Thermofenster im OM 607-Motor als unzulässige Abschalteinrichtung, durch die Abgaswerte vorsätzlich manipuliert werden.

Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung […]. Die Klägerpartei hat deshalb einen Schaden erlitten welcher durch ein Verhalten der Beklagten [Anm. d. Red.: Daimler] entstanden und welches wegen Täuschung des KBA und der Verbraucher sowie der Beeinträchtigung der Umwelt als sittenwidrig zu qualifizieren ist. Die Beklagte hat dabei vorsätzlich gehandelt. Aufgrund dessen hat der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz.

Urteil des LG Stuttgart vom 25. Mai 2021, Az.: 23 O 103/20

Der Mercedes war noch nicht einmal von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) betroffen. Somit wurde durch das Urteil erneut festgestellt, dass es keinen verpflichtenden Rückruf braucht, um erfolgreich Schadensersatz einzuklagen.

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Unstreitig: Durch das Thermofenster wird die Abgasreinigung reduziert

Unstreitig war im vorliegenden Fall, dass durch das Thermofenster die Abgasreinigung bei kühleren Außentemperaturen reduziert wird. Jedoch stand die Frage im Raum, inwieweit und bei welchen Temperaturen es dadurch zu einem erhöhten Schafstoffausstoß kommt.

Diese Frage wurde laut dem Richter nicht ausreichend beantwortet. Obwohl es für den Konzern als Entwickler und Hersteller des Motors ohne Probleme möglich sei, diese Frage im Detail zu beantworten. Deswegen musste das Gericht davon ausgehen, dass das Thermofenster vorrangig einer Manipulation anstatt dem Motorschutz dient.

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