Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Daimler-Konzern im Rahmen des Abgasskandals ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Daimler akzeptierte das Bußgeld und beteuerte gleichzeitig, seine Kunden nicht betrogen zu haben. Man sollte meinen, dass sich jemand, der unschuldig ist, gegen ein so hohes Bußgeld wehren würde.
Warum wurde das Bußgeld verhängt?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte das Bußgeld von fast 900 Millionen Euro aufgrund von „fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung“ des Unternehmens im Mercedes-Abgasskandal.
Diese führte dazu, „dass für Dieselfahrzeuge behördliche Genehmigungen erteilt wurden, obwohl deren Ausstoß von Stickoxiden teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach“, so die Staatsanwaltschaft. Dabei bezieht sich das Gericht auf Rückrufbescheide für rund 700.000 Autos durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Daimler spielt weiterhin das Unschuldslamm
Die letzten vier Jahre hat Daimler immer wieder betont, dass sie ihre Kunden nicht betrogen hätten. Spätestens seitdem das Bußgeld am Dienstag verhängt wurde, sollte jedem Außenstehenden klar sein, dass diese Behauptung kaum der Wahrheit entsprechen kann.
Denn anstatt Rechtsmittel gegen das Bußgeld einzulegen, akzeptierte Daimler die millionenschwere Strafzahlung. Das Absurde an dieser Stelle ist, dass der Konzern gegen die oben angesprochenen KBA-Rückrufe Widerspruch eingelegt hat.
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Etliche Klagen gegen Daimler sind bereits bei Gericht eingegangen
Dem Stuttgarter Autohersteller wird vorgeworfen, gleich eine Vielzahl ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Großer Streitpunkt ist bislang auch das sogenannte „Thermofenster“. Hier steuert der Motor die Abgasreinigung und die Harnstoffeinspritzung abhängig von der Außentemperatur. Bei niedrigeren Temperaturen wird die Abgasreinigung herunter oder sogar ganz ausgesetzt.
In vielen Urteilen haben Richter bereits klar festgestellt, dass es sich bei dem Thermofenster um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Darunter fallen unter anderem die Urteile des LG Mönchengladbach und des LG Stuttgart (Az. 1 O 248/18 u. Az.: 23 O 127/18), die Ende Juni gefällt wurden. In beiden Fällen wurde Daimler zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. In der ersten Klage ging es um einen Mercedes C 220 mit der Abgasnorm 6, in der zweiten vor dem LG Stuttgart um einen Mercedes GLK 250 CDI. Das Besondere in beiden Fällen: Es war kein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nötig.
Sind auch Sie vom „zweiten Abgasskandal“ betroffen?
Die Liste der betroffenen Fahrzeuge ist lang. Rückrufe sind bereits unter anderem für die A-, B- und C-Klasse-Modelle sowie die der Geländewagen GLC, GLE und ML ergangen. Ebenso betroffen sind die S- und die E-Klasse. Sie haben noch keinen Rückruf erhalten? Dann können Sie sich leider trotzdem noch nicht in Sicherheit wiegen. Denn es zeigt sich immer häufiger, dass auch Modelle, die nicht offiziell zurückgerufen wurden, illegale Abschalteinrichtungen enthalten.
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