Schlussanträge eindeutig: Thermofenster ist unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich einmal mehr mit der Frage beschäftigen, ob das Thermofenster in Dieselmotoren eine illegale Abschalteinrichtung darstellt. Dieses mal geht es in gleich drei Fällen um Fahrzeuge von Volkswagen (VW).
Der Generalanwalt am EuGH Athanasios Rantos hat seine Schlussanträge gestellt – eine Art Empfehlung an die Richter. Und diese hätten klarer kaum ausfallen können.
Das Thermofenster ist dem Generalanwalt zufolge eine illegale Abschalteinrichtung im Sinne des Rechts der Europäischen Union. Und entspricht ein Fahrzeug in Bezug auf Abschalteinrichtungen nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, ist ein Verkauf oder eine Zulassung nicht erlaubt, so Rantos.
Fahrzeuge, die mit solch einem Thermofenster ausgestattet sind, hätten gar nicht erst auf europäischen Straßen zugelassen werden dürfen. Nach den eindeutigen Schlussanträgen des Generalsanwalts werden die Hersteller daher kaum noch in der Lage sein, das Thermofenster technisch und rechtlich begründen zu können. Für betroffene Diesel-Fahrer:innen, die gegen VW und Co. einen angemessenen Schadensersatz fordern wollen, könnten die Erfolgschancen dadurch kaum besser stehen.
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Was bedeutet das für Diesel-Fahrer:innen europaweit?
Obwohl es sich bei den Schlussanträgen noch nicht um ein Urteil handelt, schließt sich der EuGH den Schlussanträgen seiner Generalanwälte in der Regel an.
Wenn der EuGH die Schlussanträge bestätigt, bedeutet das, dass Millionen Diesel-Autos vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen werden müssen. Bislang war das KBA nämlich der Auffassung, dass das Thermofenster zulässig sei, weshalb es noch nicht zu Rückrufen kam. Dafür gebe es dann allerdings keine Argumente mehr.
Sollte das Thermofenster nicht entfernt oder an den rechtlichen Rahmen angepasst werden, dürfte es keine Zulassung haben und müsste entsprechend stillgelegt werden.
Insgesamt gibt es hier also eine gute und eine schlechte Nachricht für Diesel-Fahrer:innen. Die schlechte Nachricht: Das Auto könnte bald – in vielen Fällen schon wieder – wegen Abgasmanipulationen in die Werkstatt beordert werden. Im schlimmsten Fall droht sogar die Stilllegung des Autos.
Die gute Nachricht: Mit einem positiven EuGH-Urteil würden sämtliche Ausreden der Autokonzerne um VW, Daimler und BMW zum Thermofenster nicht mehr funktionieren. Betroffene hätten also hervorragende Chancen, sich eine Entschädigung für den Betrug zu sichern.
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Um diese Fälle geht es
Fall #1: Gegenstand der ersten Klage, war ein VW Caddy Maxi Comfortline 4Motion 2.0 TDI. Der Kläger erwarb den Wagen am 9. Januar 2011 (Az. C-128/20).
Fall #2: Im zweiten Fall handelte es sich um einen VW Touran Comfortline BMT TDI, der im Jahr 2013 vom Kläger erworben wurde (Az. C-134/20).
Fall #3: Der dritte Fall richtete sich gegen die Automobilhandelskette Porsche Inter Auto und Volkswagen. Der Kläger kaufte den Diesel-PKW mit EA189-Motor der Euro-Norm 5 ebenfalls im Jahr 2013 (Az. C-145/20).
Obwohl es in den vorliegenden Fällen um Klagen aus Österreich ging, sind die Schlussanträge des Generalananwalts auf alle EU-Länder anwendbar.
Generalanwalt liefert eindeutige Antworten auf die wichtigsten Grundsatzfragen
In den vorliegenden Fällen handelte es sich um drei Klagen aus Österreich, die sich gegen Volkswagen richteten. Die österreichischen Gerichte forderten vom EuGH präzise Antworten zu folgenden Grundsatzfragen:
#1: Ist das Thermofenster so konstruiert, dass die Abgasreinigung lediglich zwischen 15 Grad Celsius und 33 Grad Celsius und nur unter 1.000 Höhenmeter funktioniert?
Rantos lässt keinen Zweifel daran, dass die Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad richtig funktioniert. In Europa, insbesondere in den kälteren EU-Ländern wie Österreich und Deutschland, findet eine Abgasreinigung dadurch nur während eines Bruchteils des Jahres statt.
Dass die Abgasreinigung zudem lediglich unter 1.000 Höhenmetern einwandfrei funktioniert, ist vor allem in bergigen Gebieten folgenreich für Mensch, Tier und Umwelt.
# 2: Ist das Thermofenster laut Herstelleraussagen tatsächlich notwendig, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen?
Autobauer argumentierten vor Gericht immer damit, dass das Thermofenster notwendig für den Motorschutz sei. Generalanwalt Rantos schiebt dieser Argumentation jedoch eindeutig den Riegel vor und macht klar, dass der Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall vor dem Hintergrund des Umweltschutzes nicht den Einbau eines Thermofensters rechtfertigen kann.
Gesetzlich wird durch die Entscheidung eine entscheidende Grenze zwischen Motorschutz und Schutz von Abgasreinigungssystematiken gezogen. Der Generalanwalt stellt hier deutlich heraus, dass der Systemschutz für die Abgasrückführung keinen Motorschutz bedeutet.
# 3: Stellt das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar?
Im Fazit deklariert Rantos das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Durch den Einbau des Thermofensters entsprechen die Fahrzeuge nicht den unionsrechtlichen Anforderungen.
Was zur Folge hat, dass theoretisch gesehen alle betreffenden Diesel-Fahrzeuge mit Thermofenster von einer Stilllegung bedroht sind.
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Thermofenster auch bei Daimler, BMW und Co. verbaut
Beim Thermofenster handelt es sich um eine in Dieselautos verbaute Technik, die anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung beeinflusst. So wird die Abgasreinigung in den vorliegenden Fällen bei Außentemperaturen unter 15 und über 33 Grad Celsius einfach abgeschaltet und somit Stickoxid-Grenzwerte um ein Vielfaches gesprengt.
Das Thermofenster ist jedoch nicht nur in VW-Fahrzeugen verbaut, sondern in nahezu jedem Diesel zu finden. Somit sind die Schlussanträge des EuGH-Anwalts im Grunde auch auf andere Hersteller anwendbar:
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VW
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Audi
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SEAT
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Škoda
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Daimler
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und BMW
Dadurch haben Sie als Diesel-Fahrer:in die Möglichkeit, Ihr manipuliertes Auto zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzufordern oder das Auto zu behalten und sich einen Schadensersatz von bis zu 20 % des Kaufpreises zu sichern.
Nutzen Sie die Schlussanträge des Generalanwalts zu Ihrem Vorteil und sichern Sie sich einen angemessenen Schadensersatz von VW und Co. Die Erfolgschancen standen hierfür nie besser. Wie Ihre individuellen Erfolgschancen aussehen, erfahren Sie über unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
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