Höhere Bußgelder, neue Verkehrsschilder, mehr Schutz für Radfahrer – für das Jahr 2020 hat die Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Änderungen vorgesehen. Damit Sie nicht unvorbereiteter Dinge in den Straßenverkehr entlassen werden, haben wir die wichtigsten Änderungen einmal für Sie zusammengefasst.
Die StVO-Novelle 2020 nimmt Verkehrsrowdys in die Mangel
Die geplanten Änderungen in der StVO haben es in sich. Falschparkern und Rettungsgassen-Missachtern droht nicht nur ein erhöhtes Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Insbesondere Fahrradfahrern soll durch die neue StVO ein besserer Schutz im Straßenverkehr geboten werden.
Am Tag der Liebe, dem 14. Februar 2020, wird der Bundesrat endgültig entscheiden, ob die vorgesehenen Maßnahmen durchgesetzt werden. Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) hat sich hinsichtlich der Umsetzung wie folgt geäußert:
Es gibt Einiges zu tun, um unsere Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen! Wir machen Radfahren sicherer. […] Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird – denn hier geht es um Leib und Leben. Ich hoffe, dass die StVO-Novelle auch im Bundesrat die notwendige Unterstützung findet.
Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick
Halteverbot
„Kurz nur jemanden rauslassen“ oder „nur kurz etwas ausladen“ soll künftig härter bestraft werden. Wer beispielsweise in der zweiten Reihe hält und dadurch einen Radfahrer gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bislang gilt lediglich ein Bußgeld von maximal 20 Euro. Die Strafe im Halteverbot in zweiter Reihe steigt somit automatisch um das Vierfache.
Parken auf dem Radweg
Parken auf dem Radweg wird mehr als doppelt so teuer. Es drohen nicht nur 70 Euro, sondern auch ein Punkt in Flensburg. Bisher mussten Parksünder lediglich 30 Euro Bußgeld bezahlen.
Abbiegen in Schrittgeschwindigkeit
Wer innerorts beim Abbiegen mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen unterwegs ist, soll beim Abbiegen künftig Schrittgeschwindigkeit fahren.
Fährt man schneller und gefährdet somit einen anderen Verkehrsteilnehmer, wird ein Bußgeld von 300 Euro fällig. Darüber hinaus droht 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Bisher drohte diesbezüglich keine Strafe.
Die Rettungsgasse
Die Rettungsgasse rettet Leben. Trotzdem kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass sich Verkehrsteilnehmer die Gasse als willkommenen Fahrweg zunutze machen. Durch Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot soll dieses Fehlverhalten verhindert werden. Bislang hat einem Rettungsgassen-Verweigerer lediglich ein Bußgeld von 20 Euro gedroht.
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Grünpfeil für Radfahrer
Auch Radfahrer sollen ihren eigenen Grünpfeil bekommen. Der Grünpfeil neben der Ampel erlaubt ausschließlich Radfahrern bei Rotlicht und nach vorherigen Anhalten rechts abzubiegen.
Fahrradzone
Dieses Verkehrszeichen soll den Beginn einer Fahrradzone anzeigen. Für Fahrzeuge gilt an diese Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrer dürfen durch andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.
Rad-Überholverbot
Wenn Sie in Zukunft dieses Verkehrszeichen sehen, dürfen Sie einspurige Fahrzeuge nicht mehr überholen. Zu einspurigen Fahrzeugen zählen vor allem Fahrräder aber auch Mofas und E-Scooter. Mit dem Verkehrszeichen ist vor allem an Engstellen zu rechnen.
Radschnellweg
Durch dieses Verkehrszeichen sollen Radschnellwege besser gekennzeichnet werden. Radschnellwege bezeichnen längere Strecken, auf denen Radfahrer auch bei hohen Geschwindigkeiten fahren können.
Ab wann soll die neue StVO gelten?
Eigentlich hätte der Bundesrat bereits 2019 über die neue StVO entscheiden müssen. Laut den Ländervertretern gab es jedoch noch Diskussionsbedarf. Deshalb wurde der Entscheidungstag auf den 14. Februar 2020 gelegt. Mit welchen Maßnahmen der Bundesrat übereinstimmt, bleibt abzuwarten. Theoretisch ist es auch möglich, dass keine der Regelungen durchgewunken werden.
Welche Regelungen letztlich greifen und ab wann die neue StVO gilt, wird sich demnach erst Mitte Februar herausstellen.