Bundesrat stimmt Änderungen im Bußgeldkatalog zu
Update: Der Bundesrat hat den neuen Bußgeldkatalog am 8. Oktober 2021 verabschiedet. Damit haben Sie nicht mehr so viel Zeit, sich auf die höheren Bußgelder für Raserei und Falschparken einzustellen. Informationen des Bundesverkehrsministeriums zufolge werden die Änderungen Anfang bis Mitte November 2021 Inkrafttreten.
Ende April 2020 wurde die neue Straßenverkehrsordnung mit höheren Bußgeldern und mehr Fahrverboten beschlossen – und wegen eines Formfehlers innerhalb kürzester Zeit zurückgenommen. Ein Jahr später ist der Kompromiss nun fertig. Welche hohen Bußgelder und Fahrverbote sind drin geblieben?
Deutlich höhere Bußgelder für Verkehrsbehinderungen
Die lang diskutierte Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist abgeschlossen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und die Verkehrsministerkonferenz verkündeten die beschlossenen Änderungen am 16. April 2021. Die neuen Regelungen sollen noch im Spätsommer 2021 in Kraft treten.
Neu dabei sind folgende Tatbestände:
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Lkws dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Ein Verstoß gegen diese neue Vorschrift wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
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Unberechtigtes parken auf Parkplätzen, die für Carsharing- und Elektroautos vorgesehen sind, zieht ein Verwarnungsgeld von 55 Euro nach sich.
Viele andere Buß- und Verwarngelder wurden angehoben, darunter für folgende Verstöße.
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Obacht beim Abbiegen, sowie beim sorgfältigen Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug: Hier wurden die Geldbußen verdoppelt. Wer andere durch einen Abbiegevorgang gefährdet, riskiert außerdem ein Fahrverbot von einem Monat.
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Rettungsgassen bilden kann Leben retten. Wer die Bildung einer Rettungsgasse zukünftig behindert oder sie unerlaubt nutzt, erhält ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
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Sogenanntes „Auto-Posing” wird stärker geahndet. Statt 20 Euro werden bis zu 100 Euro fällig, u.a. für die Verursachung unnötigen Lärms und Abgasbelästigung.
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Wer auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen oder Seitenstreifen unerlaubt fährt, muss statt bisher 25 Euro bis zu 100 Euro Geldbuße zahlen.
Ansonsten wird man vor allem für unerlaubtes Parken mehr zahlen müssen:
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Das „Knöllchen”, also der Strafzettel für allgemeine Parkverstöße, wird fast viermal so teuer: Statt 15 Euro drohen nun Verwarnungsgelder von bis zu 55 Euro.
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Bis zu 110 Euro werden fällig für das Parken auf Geh- und Radwegen, unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen, genauso wie für das Parken und Halten in zweiter Reihe.
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Wer auf einem Schwerbehinderten Parkplatz ohne Berechtigung parkt, muss statt 35 Euro nun mit 55 Euro rechnen.
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Auch das Bußgeld für Parken in Feuerwehrzufahrten wurde auf bis zu 100 Euro erhöht. Das Gleiche gilt für die Behinderung von Rettungsfahrzeugen.
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Parken an scharfen Kurven oder unübersichtlichen Straßenabschnitten wird mit bis zu 55 Euro Bußgeld ebenfalls teurer.
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Die Bußgelder für das Halten oder Parken auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von 35 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
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Raserei wird teurer
Vor allem Raser werden zukünftig tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Innerorts gelten nun folgende Bußgelder:
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts |
Neues Bußgeld |
Altes Bußgeld |
---|---|---|
Bis zu 10 km/h zu schnell |
30 Euro |
15 Euro |
11 bis 15 km/h zu schnell |
50 Euro |
25 Euro |
16 bis 20 km/h zu schnell |
70 Euro |
35 Euro |
21 bis 25 km/h zu schnell |
115 Euro |
80 Euro |
26 bis 30 km/h zu schnell |
180 Euro |
100 Euro |
31 bis 40 km/h zu schnell |
260 Euro |
160 Euro |
41 bis 50 km/h zu schnell |
400 Euro |
200 Euro |
51 bis 60 km/h zu schnell |
560 Euro |
280 Euro |
61 bis 70 km/h zu schnell |
700 Euro |
480 Euro |
Über 70 km/h zu schnell |
800 Euro |
680 Euro |
Auch außerorts wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise fast verdoppelt:
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts |
Neues Bußgeld |
Altes Bußgeld |
---|---|---|
Bis zu 10 km/h zu schnell |
20 Euro |
10 Euro |
11 bis 15 km/h zu schnell |
40 Euro |
20 Euro |
16 bis 20 km/h zu schnell |
60 Euro |
30 Euro |
21 bis 25 km/h zu schnell |
100 Euro |
70 Euro |
26 bis 30 km/h zu schnell |
150 Euro |
80 Euro |
31 bis 40 km/h zu schnell |
200 Euro |
120 Euro |
41 bis 50 km/h zu schnell |
320 Euro |
160 Euro |
51 bis 60 km/h zu schnell |
480 Euro |
240 Euro |
61 bis 70 km/h zu schnell |
600 Euro |
440 Euro |
Über 70 km/h zu schnell |
700 Euro |
600 Euro |
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Formfehler legte StVO-Novelle lahm
Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden bereits im April 2020 beschlossen und lösten eine Debatte um zu harte Strafen aus. Aufgrund eines Formfehlers mussten die Bundesländer dann zeitweilig zum alten Bußgeldkatalog zurückkehren. Dies kam Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zugute, der bemängelte, dass manche der neuen Regelungen unverhältnismäßig hoch seien.
Der neue Bußgeldkatalog soll nun alle zufriedenstellen. Während die Bußgelder an vielen Stellen erheblich angehoben wurden, sind Fahrverbote nach wie vor spärlich eingesetzt. Die ursprüngliche Version sah vor, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von 21 km/h und außerorts von 26 km/h bereits einen Monat Fahrverbot bedeutet hätten. Und zwar in beiden Fällen beim ersten Verstoß. Beides ist in der aktuellen Version vom April 2021 nicht mehr zu finden.
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