Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei, sondern kommt durch weitere Manipulationen auf VW-Seite erst richtig in Fahrt. Einen weiteren Beweis dafür liefert eines unserer jüngst erstrittenen Urteile zum Golf 7 mit EA288-Motor.
VW Golf 7 gekauft & Schummelware erhalten
Im Juli 2015 erwarb unsere Mandantin einen gebrauchten VW Golf 7 2.0 TDI. Darin verbaut ein Dieselmotor des Motorenmodells EA288 – Nachfolger des berüchtigten EA189-Motors, durch den der Abgasskandal 2015 erstmals bekannt wurde. Ähnlich wie bei seinem Vorgänger ist der EA288 mit einer Software ausgestattet, welche die Abgaswerte manipuliert.
Die Software erkennt, wann das Fahrzeug auf dem Prüfstand fährt. In dieser Situation hält das Fahrzeug die vorgegebenen Stickoxidgrenzwerte ein. Sobald das Fahrzeug jedoch den Prüfstand verlässt, schaltet sich die Software aus. Dadurch werden viel mehr gefährliche Abgase in die Luft abgegeben als erlaubt.
Dass sich auch im Nachfolgemodell eine illegale Abschalteinrichtung befindet, kam erst Ende 2019 durch den Südwestrundfunk (SWR) ans Licht. Der Rundfunkanstalt lagen streng geheime VW-Dokumente vor, welche beweisen, dass auch bei neuesten Dieselmotoren der Euro-6-Norm geschummelt wurde.
Unsere Mandantin hätte diesen Wagen niemals erworben, wenn sie von der verbauten Abschalteinrichtung gewusst hätte. Sie entschied sich dazu, mit uns Klage gegen den Autokonzern einzulegen. Der Fall landete vor dem Landgericht Düsseldorf.
Richter spricht Mandantin Schadensersatz für VW Golf 7 im Abgasskandal zu
Der zuständige Richter beim Landgericht urteilte, dass VW unserer Mandantin vorsätzlich und entgegen aller guten Sitten einen finanziellen Schaden zugefügt hat. Außerdem stellte er fest, dass die bis Mitte 2016 verbaute Technik im EA288-Motor als unzulässig einzustufen ist.
Die Beklagte [Anm. d. Red.: Die Volkswagen AG] hat in den von ihr hergestellten Motoren – unstreitig jedenfalls bis zur 22. KW 2016 – eine Software eingebaut, die bei Testläufen auf einem Abgasprüfstand diesen erkennt und sodann das Abgassystem ansteuert und sowohl die Abgasrückführung als auch die Abgasnachbehandlung für den Prüfzyklus jeweils auf Höchstbetrieb umschaltet. Im normalen Fahrbetrieb wird die Abgasrückführungsrate indes bei Erreichen der Betriebstemperatur des SCR Katalysators gemindert.
Schlussendlich wurde VW dazu verurteilt, rund 24.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 6. Juli 2018 zu zahlen. Im Gegenzug muss unsere Mandantin ihren manipulierten Golf 7 an VW zurückgeben.
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EA288-Fälle, wie beim VW Golf 7, bringen den Abgasskandal neu ins Rollen
Den Gerichten liegen bereits tausende EA288-Fälle vor. Die daraus resultierenden Urteile zeigen, dass VW sich nicht nur beim EA189 einen gewaltigen „Faupax“ geleistet hat, sondern fleißig weiter mogelt.
Wie dem hier beschriebenen Fall werden noch viele weitere verbraucherfreundliche Urteile folgen. Denn die Beweise einer Manipulation verdichten sich zunehmend, sodass der Autokonzern kaum noch etwas entgegenbringen kann.
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