Diesel-Richter wird Software-Update untergeschoben
Offensichtlich bekommt Daimler Angst und versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass weitere Beweise im Abgasskandal ans Licht kommen. Jüngstes Beispiel dafür ist ein Befangenheitsantrag des Konzerns gegen den vorsitzenden Richter Herrn Dr. Jäschke. Dieser ist beim Oberlandesgericht (OLG) Rostock unter anderem für Daimler-Klagen zuständig. Darunter fallen auch drei Klagen, die Gansel Rechtsanwälte gegen Daimler erhob.
Der Hintergrund von Daimlers Befangenheitsantrag: Der Mercedes-Benz des Richters mit OM651-Motor musste im Rahmen einer „verpflichtenden Rückrufmaßnahme“ zurück in die Werkstatt. Dort sollte lediglich der Beifahrer-Airbag des Wagens ausgetauscht werden.
Doch das Fahrzeug bekam gleichzeitig ein Software-Update am Motorsteuergerät im Rahmen eines parallel laufenden „freiwilligen Rückrufes“ aufgespielt – obwohl sich Richter Dr. Jäschke bewusst und ausdrücklich gegen ein Update entschieden hatte.
Dieses Vorgehen von Daimler warf bei ihm Fragen auf, die er direkt an den Konzern richtete:
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Warum wurde ein Update aufgespielt, obwohl es hierfür keinen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gab?
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Warum wurde das Update aufgespielt, obwohl der/die Besitzer:in nicht ihr ausdrückliches Einverständnis hierfür abgab?
Antworten erhielt er auf diese Fragen nicht. So machte sich der Verdacht breit, dass das untergeschobene Software-Update Beweise für eine Abgasmanipulation vernichtet und Daimler-Kund:innen dadurch klaglos gestellt werden sollen.
Dr. Jäschke hatte nie vor, selber rechtliche Schritte gegen Daimler einzuleiten. Das teilte er der Gegenseite auch mit. Daimler schenkte dieser Aussage anscheinend keinerlei Glauben und fuhr das große Geschütz in Form eines Befangenheitsantrages auf, um ihn künftig aus Daimler-Verfahren herauszuhalten.
Ihnen wurde ungewollt ein Software-Update untergeschoben? Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche gegen Daimler in unserem kostenfreien Online-Check. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht auf Schadensersatz durchzusetzen.
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Gansel Rechtsanwälte sitzt in erster Reihe
Dass uns diese brisanten Informationen vorliegen, hat einen einfachen Grund: Wir führen drei Verfahren gegen Daimler, über die Richter Dr. Jäschke entscheiden soll.
Wir als Klagepartei erhielten deswegen die Gelegenheit, Stellung zum Befangenheitsantrag zu nehmen. Unsere Anwält:innen teilten dem Gericht mit, dass wir keine Befangenheit beim Richter sehen. Vielmehr ist es so, dass Richter Dr. Jäschke lediglich eine sachliche Aufbereitung des betreffenden Falls bezwecken wollte.
Nur weil im vorliegenden Fall ein Richter selbst vom Abgasskandal betroffen ist, kann nicht automatisch von Befangenheit die Rede sein. Schließlich kann es jeden treffen. Hierzu führten unsere Anwält:innen in der Stellungnahme an das Gericht wie folgt aus:
Das Ausmaß der Geschehnisse nimmt einen solchen Umfang ein, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, selbst oder im familiären Kontext mit dieser Thematik in Berührung zu kommen. Zudem hat der „Abgasskandal“ auch weitere Fahrzeugmarken wie Volkswagen, BMW, Audi, Porsche, Skoda, SEAT oder Opel erfasst, sodass auch in diesem Kontext ein allumfassender Verdacht der Befangenheit vorherrschen müsste.
Diese Konsequenzen hat ein Update für Ihren Anspruch auf Schadensersatz
Machen Sie sich trotzdem keine Sorgen. Selbst wenn Sie ein Software-Update aufspielen ließen – ob gewollt oder ungewollt – können Sie in der Regel weiterhin Schadensersatz fordern. Schließlich ist Ihr Anspruch auf eine angemessene Entschädigung aufgrund des Betruges bereits mit Abschluss des Kaufvertrages entstanden.
Dieser Anspruch geht auch durch das Update nicht verloren. Zu dieser Rechtsauffassung kamen nicht nur zahlreiche Land- und Oberlandesgerichte, sondern auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az. VI ZR 367/19).
Lassen Sie sich nicht von Daimler an der Nase herumführen, sondern sichern Sie sich jetzt Ihren Schadensersatz. Wie Ihre Erfolgschancen aussehen und ob sich ein Vorgehen gegen Daimler lohnt, erfahren Sie über unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
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Wie soll ich mich verhalten, wenn ich ein Rückrufschreiben erhalten habe?
Wenn Sie „lediglich“ von einer freiwilligen Rückrufaktion betroffen sind, sollten Sie der Aufforderung zunächst nicht nachkommen. Die Gefahr ist zu groß, dass Ihnen ein Update untergeschoben wird, welches Manipulationsbeweise vernichtet.
Erhalten Sie hingegen einen verpflichtenden Rückruf, sieht die Sachlage anders aus. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, droht schlussendlich die Stilllegung Ihres Wagens. Um weiterhin mobil zu bleiben, müssen Sie der Forderung im Grunde Folge leisten.
Deswegen unser Rat an Sie: Gehen Sie auf Nummer sichern und lassen Sie von unseren Diesel-Anwält:innen kostenfrei prüfen, ob eine Manipulation vorliegt. Egal, ob Sie von einem freiwilligen oder verpflichtenden Daimler-Rückruf betroffen sind.
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Was versteckt Daimler hinter seinen Rückrufen?
Allein im Jahr 2021 gab es bei Daimler 92 verpflichtende Rückrufe aufgrund unterschiedlichster Mängel an Mercedes-Benz-PKW und -LKW.
- Funktionseinschränkungen der Seitenairbags,
- fehlerhafte Verschraubungen
- oder eben auch die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen
sind nur ein kleiner Auszug aus dem Mängelkatalog.
Bei den 92 Rückrufen sind nicht die Mercedes-Fahrzeuge erfasst, welche zurzeit im Rahmen einer „freiwilligen Rückrufmaßnahme“ in die Werkstätten gebeten werden. Zumal es auch keine genauen Zahlen darüber gibt, wie viele Daimlerfahrer:innen von freiwilligen Maßnahmen betroffen sind.
Sicher ist hingegen: Freiwillige Rückrufmaßnahmen entpuppen sich im Abgasskandal in der Regel als verpflichtende Rückrufe. Spätestens dann droht die Stilllegung des Wagens. Trotzdem beharrt Daimler weiterhin darauf, dass bei freiwilligen Rückrufmaßnahmen nicht von einer Manipulation des Wagens ausgegangen werden kann.
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