Während Corona die Schlagzeilen beherrscht, war es noch ruhig um den Dieselskandal 2.0. Das könnte sich nun ändern. Erstmals hat ein Oberlandesgericht Volkswagen wegen des vermeintlich sauberen Motortyp EA288 zu Schadensersatz verurteilt. Was heißt das für alle anstehenden Verfahren? Wir klären auf!
Neuer Lichtblick für Betroffene
Während der Abgasskandal rund um den Motortyp EA189 im Jahr 2015 und danach große Wellen schlug, war es um das Modell EA288 noch recht still. Volkswagen selbst versuchte Klagen um den vermeintlich sauberen Nachfolgemotor mit einer gezielten Marketingstrategie zu verhindern. Doch nun könnten neue Urteile die letzten Verteidigungsmauern des Autokonzerns einreißen.
Denn zum ersten Mal hat ein Oberlandesgericht (OLG) VW aufgrund seines EA288-Motors wegen sittenwidriger und vorsätzlicher Täuschung zu Schadensersatz verurteilt (Az. 8 U 68/20). In einem Verfahren am OLG Naumburg bekam ein betroffener Autofahrer 20.885,71€ Entschädigung zugesprochen. Warum ist dieses Urteil so wichtig? Als eine höhere richterliche Instanz haben Urteile an Oberlandesgerichten eine große Aussagekraft und Auswirkung auf alle folgenden Prozesse an gleichwertigen oder niedrigeren Instanzen.
Außerdem bestätigten die Richter, was auch im Zuge der kürzlich durch die Deutsche Umwelthilfe veröffentlichten Akten ans Licht kam: VW hat dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eigene Messwerte vorgelegt, die die Behörde ohne eigene Prüfung übernommen und abgenickt hat.
Dem lässt sich allenfalls entnehmen, dass die Beklagte (VW, Anm. d. Red.) unter Vorlage entsprechender eigener Messergebnisse an das KBA herangetreten ist […] und das KBA diesen Standpunkt dann übernommen hat.
Chancen auf Schadensersatz so gut wie nie zuvor
Die neusten Entwicklungen vor deutschen Gerichten sind ein positives Signal für alle Betroffenen. Die Chancen auf Schadensersatz bei dem Nachfolgemotor EA288 steigen von Tag zu Tag. Wie hoch solche Entschädigungssummen ausfallen können, zeigen zudem zwei der neusten Urteile, die Gansel Rechtsanwälte vor dem Landesgericht Aachen erstritten hat (Az 10 O 486/20 & Az 10 O 353/20).
- In den Fällen wurde von den Betroffenen Schadensersatz für manipulierte VW Fahrzeuge der Modellart VW Golf VII 1.6 TDI (Kaufpreis: 23.097 Euro) und T6 California 2.0 TDI (Kaufpreis: 47.500 Euro) verlangt
- In beiden Fällen entschied das Gericht zugunsten der Fahrzeugbesitzer und forderte Volkswagen zu einer Schadensersatzzahlung von 12.306 Euro und 38.741 Euro nebst Zinsen auf.
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Volkswagen kann es nicht lassen
Für Kopfschütteln sorgt dabei vor allem die Tatsache, dass Volkswagen den Motortyp EA288 als sauberen Nachfolger des Skandalmotors EA189 angepriesen hat. Wie sich im September 2019 jedoch durch diverse Gutachten herausstellte, wurde auch bei diesem Modell getrickst und geschummelt, um die Schadstoffwerte auf dem Prüfstand zu manipulieren.
Um die tausenden betroffenen Autofahrer vom Klagen abzuhalten, greift der Wolfsburger Autokonzern in die teure Marketing-Tasche und versucht durch Werbeanzeigen in der deutschen Medienlandschaft und eigener Aufklärungswebsite mit falschen Tatsachen zu täuschen. Die darin von VW aufgestellten Behauptungen konnten durch unsere Expert:Innen bereits im letzten Jahr widerlegt werden.
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