Raserei und Falschparken geht es an den Kragen
Die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde lange diskutiert, doch nun hat die Änderung auch die letzte Hürde genommen: den Beschluss im Bundesrat. Der neue Bußgeldkatalog wird damit Anfang bis Mitte November 2021 Inkrafttreten. Die gravierendsten Änderungen betreffen Verstöße beim Parken und beim zu schnellen Fahren. So wird etwa das „Knöllchen“ fast viermal so teuer: Anstatt ehemals 15 Euro drohen nun Bußgelder von bis zu 55 Euro. Außerdem werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit wesentlich höheren Bußgeldern als zuvor geahndet.
Das sind die wichtigsten Neuerungen für zu schnelles Fahren innerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell |
30 Euro |
15 Euro |
11 bis 15 km/h zu schnell |
50 Euro |
25 Euro |
16 bis 20 km/h zu schnell |
70 Euro |
35 Euro |
21 bis 25 km/h zu schnell |
115 Euro |
80 Euro |
26 bis 30 km/h zu schnell |
180 Euro |
100 Euro |
31 bis 40 km/h zu schnell |
260 Euro |
160 Euro |
41 bis 50 km/h zu schnell |
400 Euro |
200 Euro |
51 bis 60 km/h zu schnell |
560 Euro |
280 Euro |
61 bis 70 km/h zu schnell |
700 Euro |
480 Euro |
Über 70 km/h zu schnell |
800 Euro |
680 Euro |
Das sind die wichtigsten Neuerungen für zu schnelles Fahren außerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell |
20 Euro |
10 Euro |
11 bis 15 km/h zu schnell |
40 Euro |
20 Euro |
16 bis 20 km/h zu schnell |
60 Euro |
30 Euro |
21 bis 25 km/h zu schnell |
100 Euro |
70 Euro |
26 bis 30 km/h zu schnell |
150 Euro |
80 Euro |
31 bis 40 km/h zu schnell |
200 Euro |
120 Euro |
41 bis 50 km/h zu schnell |
320 Euro |
160 Euro |
51 bis 60 km/h zu schnell |
480 Euro |
240 Euro |
61 bis 70 km/h zu schnell |
600 Euro |
440 Euro |
Über 70 km/h zu schnell |
700 Euro |
600 Euro |
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Das doppelte Knöllchen: neue Bußgelder fürs Falschparken
Hier ist ein Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog mit einigen Sanktionen rund ums Parken:
An einem der folgenden Orte geparkt: Unübersichtliche Straßenstellen, scharfe Kurve, auf Fußgängerüberwegen, 5 m vor/10 m nach Lichtzeichen, im Halteverbot |
35 Euro |
|
... mit Behinderung, … über eine Stunde oder … über eine Stunde mit Behinderung |
55 Euro |
|
An engen Stellen geparkt, sodass Rettungsfahrzeuge behindert wurden |
100 Euro |
1 |
Parken an Stellen, wo das Halten verboten ist |
25 Euro |
|
Auf Geh- oder Radweg geparkt |
55 Euro |
|
... mit Behinderung, … über eine Stunde, |
70 Euro |
1 |
... über eine Stunde mit Behinderung oder mit Gefährdung |
80 Euro |
1 |
... über eine Stunde mit Sachbeschädigung |
100 Euro |
1 |
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt |
55 Euro |
|
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert |
100 Euro |
1 |
In zweiter Reihe geparkt |
55 Euro |
|
... mit Behinderung |
80 Euro |
1 |
... mit Gefährdung |
90 Euro |
1 |
... mit Sachbeschädigung |
110 Euro |
1 |
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen |
10 Euro |
|
... mit Behinderung |
15 Euro |
|
... über 3 Stunden |
20 Euro |
|
... über 3 Stunden mit Behinderung |
30 Euro |
|
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... |
|
|
... bis zu 30 Minuten |
20 Euro |
|
... bis zu 1 Stunde |
25 Euro |
|
... bis zu 2 Stunden |
30 Euro |
|
... bis zu 3 Stunden |
35 Euro |
|
... über 3 Stunden |
40 Euro |
|
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt |
55 Euro |
|
Nicht platzsparend geparkt |
10 Euro |
|
Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt |
55 Euro |
|
... mit Behinderung |
70 Euro |
|
... mit Gefährdung |
80 Euro |
|
... mit Sachbeschädigung |
100 Euro |
|
... über 3 Stunden |
70 Euro |
|
... über 3 Stunden mit Behinderung oder Gefährung |
80 Euro |
|
... über 3 Stunden mit Sachbeschädigung |
100 Euro |
|
Neue Regelungen für Lkws, beim Abbiegen und für die Rettungsgasse
Zu den angehobenen Bußgelder für Temposünder und fürs Falschparken kommen auch einige ganz neue Regelungen hinzu:
- Für Lkws gilt: Sie dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
- Wer sich auf Parkplätze stellt, die fürs Carsharing- und Elektroauto vorgesehen sind, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.
Ansonsten wurden die Bußgelder für folgende Ordnungswidrigkeiten angehoben:
-
Die Geldbußen für unbedachtes Abbiegen, sowie Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug verdoppeln sich. Bei gefährlichen Abbiegevorgängen riskieren Sie außerdem ein Fahrverbot von einem Monat.
-
Wer die Bildung einer Rettungsgasse behindert oder diese unerlaubt nutzt, bekommt ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro und muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
-
Unerlaubtes Fahren auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen oder Seitenstreifen, kostet statt 25 Euro nun bis zu 100 Euro Geldbuße.
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