Neuer Bußgeldkatalog 2021: Bis zu 110 Euro fürs Falschparken

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2021 der lang diskutierten Bußgeldnovelle zugestimmt. Zu schnelles Fahren und falsches Parken werden nun besonders teuer. Wir haben zusammengefasst, was ab Mitte November auf Verkehrsteilnehmer:innen zukommt.

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Raserei und Falsch­parken geht es an den Kragen

Die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde lange diskutiert, doch nun hat die Änderung auch die letzte Hürde genommen: den Beschluss im Bundesrat. Der neue Bußgeldkatalog wird damit Anfang bis Mitte November 2021 Inkrafttreten. Die gravierendsten Änderungen betreffen Verstöße beim Parken und beim zu schnellen Fahren. So wird etwa das „Knöllchen“ fast viermal so teuer: Anstatt ehemals 15 Euro drohen nun Bußgelder von bis zu 55 Euro. Außerdem werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit wesentlich höheren Bußgeldern als zuvor geahndet.

Das sind die wichtigsten Neuerungen für zu schnelles Fahren innerorts:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Neues Bußgeld

Altes Bußgeld

Bis zu 10 km/h zu schnell

30 Euro

15 Euro

11 bis 15 km/h zu schnell

50 Euro

25 Euro

16 bis 20 km/h zu schnell

70 Euro

35 Euro

21 bis 25 km/h zu schnell

115 Euro

80 Euro

26 bis 30 km/h zu schnell

180 Euro

100 Euro

31 bis 40 km/h zu schnell

260 Euro

160 Euro

41 bis 50 km/h zu schnell

400 Euro

200 Euro

51 bis 60 km/h zu schnell

560 Euro

280 Euro

61 bis 70 km/h zu schnell

700 Euro

480 Euro

Über 70 km/h zu schnell

800 Euro

680 Euro

Das sind die wichtigsten Neuerungen für zu schnelles Fahren außerorts:

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Neues Bußgeld

Altes Bußgeld

Bis zu 10 km/h zu schnell

20 Euro

10 Euro

11 bis 15 km/h zu schnell

40 Euro

20 Euro

16 bis 20 km/h zu schnell

60 Euro

30 Euro

21 bis 25 km/h zu schnell

100 Euro

70 Euro

26 bis 30 km/h zu schnell

150 Euro

80 Euro

31 bis 40 km/h zu schnell

200 Euro

120 Euro

41 bis 50 km/h zu schnell

320 Euro

160 Euro

51 bis 60 km/h zu schnell

480 Euro

240 Euro

61 bis 70 km/h zu schnell

600 Euro

440 Euro

Über 70 km/h zu schnell

700 Euro

600 Euro

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Das doppelte Knöllchen: neue Buß­gelder fürs Falsch­parken

Hier ist ein Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog mit einigen Sanktionen rund ums Parken:

Beschreibung

Neues Buß­geld

Punk­te in Flensburg

An einem der folgen­­den Orte geparkt:

Unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, scharfe Kurve, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 m vor/10 m nach Licht­­­zeichen, im Halte­­verbot

35 Euro

 

... mit Behin­derung, … über eine Stunde oder … über eine Stunde mit Behin­­derung

55 Euro

 

An engen Stel­­len geparkt, sodass Rettungs­­fahr­­zeuge behin­­dert wur­­den

100 Euro

1

Parken an Stellen, wo das Halten verboten ist

25 Euro

 

Auf Geh- oder Radweg geparkt

55 Euro

 

... mit Behin­derung, … über eine Stunde,

70 Euro

1

... über eine Stunde mit Behin­­derung oder mit Gefähr­dung

80 Euro

1

... über eine Stunde mit Sachbe­schädigung

100 Euro

1

Vor oder in Feuer­­wehr­zu­­fahrt geparkt

55 Euro

 

... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert

100 Euro

1

In zweiter Reihe geparkt

55 Euro

 

... mit Behin­derung

80 Euro

1

... mit Gefähr­dung

90 Euro

1

... mit Sachbe­schädigung

110 Euro

1

Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen

10 Euro

 

... mit Behin­derung

15 Euro

 

... über 3 Stunden

20 Euro

 

... über 3 Stunden mit Behin­­derung

30 Euro

 

Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...

 

 

... bis zu 30 Mi­nu­ten

20 Euro

 

... bis zu 1 Stun­de

25 Euro

 

... bis zu 2 Stun­den

30 Euro

 

... bis zu 3 Stun­den

35 Euro

 

... über 3 Stun­den

40 Euro

 

Auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt

55 Euro

 

Nicht platz­s­­parend geparkt

10 Euro

 

Unzulässig auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt

55 Euro

 

... mit Behin­derung

70 Euro

 

... mit Gefähr­dung

80 Euro

 

... mit Sachbe­schädigung

100 Euro

 

... über 3 Stun­den

70 Euro

 

... über 3 Stunden mit Behin­­derung oder Gefährung

80 Euro

 

... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung

100 Euro

 

Neue Rege­lungen für Lkws, beim Abbiegen und für die Rettungs­gasse

Zu den angehobenen Bußgelder für Temposünder und fürs Falschparken kommen auch einige ganz neue Regelungen hinzu:

  • Für Lkws gilt: Sie dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
  • Wer sich auf Parkplätze stellt, die fürs Carsharing- und Elektroauto vorgesehen sind, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.

Ansonsten wurden die Bußgelder für folgende Ordnungswidrigkeiten angehoben:

  • Die Geldbußen für unbedachtes Abbiegen, sowie Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug verdoppeln sich. Bei gefährlichen Abbiegevorgängen riskieren Sie außerdem ein Fahrverbot von einem Monat.

  • Wer die Bildung einer Rettungsgasse behindert oder diese unerlaubt nutzt, bekommt ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro und muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

  • Unerlaubtes Fahren auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen oder Seitenstreifen, kostet statt 25 Euro nun bis zu 100 Euro Geldbuße.

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