5, 7, oder doch 10 km/h? Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bringt Licht ins Dunkle.
Der Fall: Mit 41 km/h in der Spielstraße erwischt
In vorliegenden Fall war ein Autofahrer in einer verkehrsberuhigten Zone mit 41 km/h unterwegs. Vorgeschrieben war Schrittgeschwindigkeit. Aufgrund der fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit verurteilte das Amtsgericht Dortmund den Fahrer zu einem Bußgeld von 160 Euro. Darüber hinaus verhängte das Gericht ein Fahrverbot von einem Monat. Bei der Urteilsfindung berief sich das Amtsgericht auf Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte, welche die Schrittgeschwindigkeit auf 7 km/h festlegten.
Der Mann reichte daraufhin Rechtsbeschwerde beim OLG Hamm ein. Der Grund für seine Beschwerde war, dass es keine einheitliche Regelung gibt, wie schnell Schrittgeschwindigkeit sein darf. Tatsächlich legten mehrere Oberlandesgerichte fest, dass die Schrittgeschwindigkeit auf 7 km/h festzusetzen ist. Andere Oberlandesgerichte urteilten wiederum, dass die Schrittgeschwindigkeit maximal 10 km/h betragen darf.
Schrittgeschwindigkeit erhöht – Strafe reduziert
Mit der Beschwerde vor dem OLG Hamm war der Kläger erfolgreich. Im Beschluss heißt es unter den Entscheidungsgründen wie folgt:
Die derzeit gegebene Uneinheitlichkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung, in welcher der Begriff der Schrittgeschwindigkeit teilweise bzw. überwiegend mit max. 7 km/h definiert, teilweise aber auch mit max. 10 km/h angegeben wird, führt […] dazu, […], dass [Anm.d.Red.] ein Verstoß gegen das Gebot der Schrittgeschwindigkeit […] erst bei Überschreitung des Wertes von 10 km/h zur Last gelegt werden kann.
Somit stellten die Richter des OLG fest, dass von einer Schrittgeschwindigkeit von 10 km/h in diesem Fall auszugehen ist, da keine verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes und keine entsprechende gesetzliche Klarstellung vorliegt. Dadurch reduzierte sich die Geldbuße auf 100 Euro. Auch das Fahrverbot wurde aufgehoben.
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