Opel Dieselskandal – drohende Verjährung Ende 2021

Nahezu alle Ansprüche im Abgasskandal von Opel-Fahrer:innen drohen zum Ende des Jahres 2021 zu verjähren. Wir erklären, wen genau das betrifft und wie Sie die Verjährung noch verhindern können.

Nahezu alle Ansprüche im Abgasskandal von Opel-Fahrer:innen drohen zum Ende des Jahres 2021 zu verjähren. Wir erklären, wen genau das betrifft und wie Sie die Verjährung noch verhindern können.

Die Zeit drängt: Verjährung bei Opel im Diesel­skandal

Der breiten Öffentlichkeit ist der Dieselskandal seit September 2015 bekannt – doch zu diesem Zeitpunkt wussten noch nicht alle Betroffenen, dass ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert war. 2018 ist daher auch als das Jahr der zweiten Abgasskandalwelle bekannt: Viele Betroffene – so wie zahlreiche Opel-Fahrer:innen – erhielten in diesem Zeitraum Rückrufschreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Darin wurden sie verpflichtend aufgefordert, ihre Opel in die Werkstätten zu bringen und Software-Updates installieren zu lassen.

Doch damit nicht genug: Mit dem Eingang eines Rückrufschreibens begann für tausende Opel-Fahrer:innen auch die Verjährungsfrist von drei Jahren an zu laufen. Diese läuft demzufolge Ende des Jahres 2021 ab.

Das heißt, dass Ansprüche auf Schadensersatz, die Sie als Opel-Besitzer:in haben, nach Ende 2021 nicht mehr durchgesetzt werden können. Die gute Nachricht lautet allerdings, dass bis zum Ende des Jahres noch Zeit ist. Damit haben Sie auch noch genügend Gelegenheit, Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie müssen nur jetzt handeln.

Sie sind unsicher, wie Sie zeitnah aktiv werden können? Nutzen Sie einfach unseren kostenfreien und unverbindlichen Online-Check. Wir führen Sie durch die nächsten Schritte und unterstützen Sie dabei, gegen Opel vorzugehen.

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Verjährung droht auch bei Audi, Porsche und VW

Sie fahren einen Audi, Porsche oder VW Touareg mit einem 3.0 oder 4.2 Liter-Diesel-Motor? Dann laufen Sie ebenfalls Gefahr, dass Ihre Schadensersatzansprüche mit Ablauf des Jahre 2021 verjähren.

Mehr zur Verjährung bei Audi, Porsche und VW

Wer sollte jetzt handeln?

Bei den betroffenen Opel-Modellen handelt es sich um Fahrzeuge mit kleineren 2.0 Liter-Diesel-Motoren. Besitzer:innen folgender Modelle sollten dringend aktiv werden:

Marke

Handelsbezeichnung

Hubraum

Modelljahr

Opel Vauxhall

Zafira Tourer

1.6 CDTI

2012 bis 2016

Opel Vauxhall

Zafira Tourer

2.0 CDTI

2012 bis 2016

Opel Vauxhall

Cascada

2.0 CDTI

2014 bis 2016

Opel Vauxhall

Insignia

2.0 CDTI

2014 bis 2016

Wenn Sie eines dieser Opel-Modelle fahren, dann raten wir Ihnen zur zeitnahen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In fast allen Dieselautos von Opel wurden illegale Abschalteinrichtungen festgestellt, die dafür sorgen, dass die Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand und nicht im Straßenverkehr die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhalten. Für diesen Betrug steht Ihnen Schadensersatz zu. Mit uns können Sie Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen.

So verhindern Sie jetzt noch die Verjährung Ihrer Ansprüche

Wir helfen Ihnen, die Verjährung Ihrer Schadensersatzansprüche zu verhindern. Gegen Opel haben Sie eine dieser Optionen:

Option #1: Opel abgeben und Kaufpreiserstattung erhalten

Wir raten Ihnen, die Erstattung des Kaufpreises gegen Herausgabe Ihres Opels zu fordern. Angesichts des Wertverlustes ist dies im Regelfall Ihre beste Option. Alternativ können Sie auch ein vergleichbares Neufahrzeug verlangen, das die relevanten Emissionsgrenzwerte im Realbetrieb einhält.

Option #2: Opel behalten und Schadensersatz fordern

Sie wollen sich nicht von Ihrem Opel trennen? Auch das ist eine Option. Fordern Sie Schadensersatz für Ihr Auto in Höhe von bis zu 25 % des Kaufpreises.

Noch ist es nicht zu spät: Jetzt noch Schadensersatzansprüche gegen Opel durchsetzen. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten – und Sie behalten dabei die volle Kostenkontrolle. Jetzt die kostenfreie Erstberatung nutzen.

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