Das „Thermofenster“, welches in allen Diesel-Fahrzeugen verbaut wurde, wird von der Rechtsprechung zunehmend als illegale Abschalteinrichtung eingestuft. Der Dieselskandal nimmt dadurch ungeahnte Ausmaße an.
EuGH erklärt das „Thermofenster“ als unzulässige Abschalteinrichtung
Die Richter des Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben am 17. Dezember 2020 entschieden, dass das in Dieselfahrzeugen verbaute "Thermofenster" eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und Hersteller die Zulassung massenhaft erschlichen haben. Diesel-Fahrern steht dadurch grundsätzlich ein angemessener Schadensersatz zu.
Wie funktioniert das Thermofenster im Diesel?
Das sogenannte Thermofenster ist eine im Auto verbaute Technik, die anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung beeinflusst. So ist zum Beispiel technisch geregelt, dass bei einigen Dieselfahrzeugen die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 20 und 30 °C ohne Einschränkung arbeitet. Außerhalb dieses Temperaturfensters wird die Abgasreinigung gemindert oder sogar ganz abgeschaltet. Auf den Prüfständen blieb diese Abschalteinrichtung zunächst unentdeckt, da in Prüfsituationen bislang Temperaturen um die 25 °C vorgeschrieben waren.
In Deutschland liegt die Durchschnittstemperatur lediglich an drei Monaten im Jahr über 15 °C. Diesel-Autos mit einem derart eingerichteten Thermofenster halten sich also im Durchschnitt nur drei Monate im Jahr an die Stickoxid-Grenzwerte. Die restlichen neun Monate werden vermehrt schädliche Stickoxide teilweise ungefiltert in die Luft gepustet.
Wenn Sie bedenken, dass in europäischen Städten wie Helsinki und Tallinn mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 4,8 bzw. 4,5 °C eine Abgasreinigung erst gar nicht stattfindet, wird die Tragweite des Betrugs noch größer. Denn auch dort fahren Diesel deutscher Autohersteller auf den Straßen.
Auch Ihr Auto könnte betroffen sein - unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug bereits zurückgerufen wurde oder nicht. Um Klarheit zu schaffen, können Sie über unseren kostenfreien Online-Check eine Ersteinschätzung Ihres Falles einholen. Im Anschluss helfen wir Ihnen, sich von den Autobauern für den Betrug entschädigen zu lassen – ohne Kostenrisiko.
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Gibt es Beweise für eine illegale Abschalteinrichtung?
Gansel Rechtsanwälte arbeitet eng mit den führenden Anbietern im Bereich Abgasnachbehandlung, Dr Pley SCR Technology und Twintec Baumot zusammen. Gemeinsam haben wir das Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung ins Leben gerufen.
Mit Hilfe der Spezialisten konnten detaillierte Messungen an einem Mercedes-Benz C250 CDI mit Euro-5-Norm durchgeführt werden. Der daraus resultierende Messbericht zeigt, dass das Fahrzeug bei Außentemperaturen von unter 20 °C vermehrt gesundheitsschädliche Stickoxide ausstößt.
Wir haben nun den Nachweis, dass es sich beim Thermofenster im Mercedes-Benz C250 CDI um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Die Alternativen zur Einhaltung der NOx-Grenzwerte waren der Daimler AG bekannt, aber anscheinend in Deutschland nicht gewollt. Damit hat sich der Hersteller bewusst gegen die permanente Abgasreinigung und für das Thermofenster entschieden.
Aufgrund dieser Fakten hat sich das Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung zum Ziel gesetzt, eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller für alle Betroffenen durchzusetzen. Nur durch eine Hardware-Nachrüstung können die Stickoxid-Emissionen soweit reduziert werden, dass Diesel-Fahrverbote umgangen werden und der Wertverlust des Fahrzeuges gestoppt wird.
Software-Update macht Diesel sogar dreckiger
Die Hersteller haben nach Bekanntwerden des Dieselskandals und in Folge des Diesel-Gipfels im Sommer 2017 lediglich Software-Updates als Lösung angeboten. Durch diese Updates sollte der Diesel wieder sauber gemacht werden. Die Deutsche Umwelthilfe konnte jedoch bei vielen Fahrzeugen nach dem Software-Update sogar höhere Abgaswerte messen. Es liegt nahe, dass die weiterhin aktiven Thermofenster hierfür verantwortlich sind.
Egal, ob Sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurden oder bereits einem Rückruf gefolgt sind. Wenden Sie sich jetzt an uns, um sich von VW, Mercedes & Co entschädigen zu lassen!
Was sagen VW und andere Autobauer zum Thermofenster?
VW und viele andere Herstellen geben zu, dass Thermofenster in ihren Diesel-Fahrzeugen verbaut wurden. Dies soll nur dem Schutz des Motors dienen. Experten gehen jedoch davon aus, dass es sich hierbei ausschließlich um finanziell motivierte Maßnahmen der Konzerne handelt. Denn etwas teurere Bauteile könnten das Thermofenster ersetzen und eine gleichbleibend hohe Abgasreinigungsrate gewährleisten – den Gewinn des Unternehmens würde dies jedoch mindern. Die Autobauer nehmen also in Kauf, dass die Abgasreinigung nur ein paar Wochen im Jahr ordnungsgemäß funktioniert, um Geld zu sparen.
Wie stuft das Kraftfahrt-Bundesamt das Thermofenster ein?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist in Verbindung mit dem Abgasskandal bereits mehrfach negativ aufgefallen, indem es Dokumente und Beweise gegen die Hersteller unter Verschluss hielt. Dadurch wurde es den getäuschten Kunden schwerer als nötig gemacht, ihre Rechte durchzusetzen.
Es ist daher auch wenig überraschend, dass die Behörde das Thermofenster offiziell weiterhin als zulässig einstuft.
Wie entscheiden die Gerichte zum Thermofenster?
Fest steht, dass weder das KBA noch die Autokonzerne darüber entscheiden, ob das Thermofenster illegal ist oder nicht – sondern die Gerichte. Und anhand der jüngsten Entscheidungen wird immer deutlicher, dass sich die Richter zunehmend auf die Seite der Betroffenen stellen, das Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung einstufen und den Geschädigten Schadensersatz zusprechen.
Deutschlandweit kam es bereits zu etlichen Urteilen im Abgasskandal, in denen der Hersteller aufgrund des Thermofensters verurteilt wurde, wie die folgende Auflistung beispielhaft zeigt:
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Urteil des Landgerichts Koblenz vom 10. Juli 2019, Az. 12 O 119/18
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Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 12. Juni 2019, Az. 11 O 246/18
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Urteil des Landgerichts Erfurt vom 3. Juli 2019, Az. 10 O 408/18
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Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 30. November 2018, Az. 5 O 117/18
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Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 8. Januar 2019, Az. 7 O 265/18
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Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2019, Az. 23 O 178/18
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Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2019, Az. 23 O 180/18
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Was sagt das höchste Europäische Gericht zum Thermofenster?
Eine höchstrichterliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) blieb bislang aus. Das wird sich jedoch ändern. Am 13. März 2020 hat das Landgericht (LG) Stuttgart beschlossen, dem EuGH mehrere Fragen zum Thermofenster im Rahmen des Abgasskandals zur Vorabentscheidung vorzulegen (Az. 3 O 31/20).
Im vorliegenden Fall wird die Abgasreinigung eines Porsches zwischen 20 °C und 30 °C gedrosselt oder sogar ganz ausgeschaltet.
Eine höchstrichterliche Stellungnahme zum Porsche-Thema ist längst überfällig! Gleiches gilt für das Thermofenster. Nicht nur Porsche-Fahrer, sondern alle Diesel-Fahrer verdienen eine wegweisende Klarstellung, ob das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt.
Was raten wir allen Diesel-Fahrern?
Wenn Sie einen Diesel fahren, ist in Ihrem Fahrzeug sehr wahrscheinlich ein illegales Thermofenster installiert. Ihr Auto schadet also Mensch und Umwelt und zusätzlich wurden Sie von Ihrem Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Ihr Fahrzeug ist – wie alle Diesel seit dem Abgasskandal – extremen Wertverlusten ausgesetzt und auch Diesel-Fahrverbote sind bereits in Kraft.
Sie sollten also jetzt Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller durchsetzen. Wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht und wie Sie nun vorgehen sollten, erfahren Sie in unserem Online-Check und unserer kostenfreien Ersteinschätzung. Im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten. Bis dahin fallen für Sie keinerlei Kosten an. Die Durchsetzung selbst – egal, ob außergerichtlich oder gerichtlich – ist mit und ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich.
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Bezahlt meine Rechtsschutzversicherung ein Verfahren?
Gibt es zu einer Rechtsproblematik bereits positive Urteile von einem Landgericht (oder einer höheren Instanz), muss die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilen. Da es zum Thermofenster bereits viele verbraucherfreundliche Entscheidungen von Landgerichten gibt, muss Ihre Versicherung auch hier eintreten, wenn sie schon bei Kauf des Fahrzeugs bestand.
Im Rahmen unserer Ersteinschätzung stellen wir gerne kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und kümmern uns auch um die komplette Abwicklung.