VW-Rückruf: T5 und T6 sind auch NOx-Schleudern

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte am 24. Januar 2020 den verpflichtenden Rückruf für die VW-Modelle T5 und T6 mit Abgasnorm Euro 5. Doch was steckt genau dahinter und wie sollen Betroffene mit dieser Nachricht umgehen?

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte am 24. Januar 2020 den verpflichtenden Rückruf für die VW-Modelle T5 und T6 mit Abgasnorm Euro 5. Doch was steckt genau dahinter und wie sollen Betroffene mit dieser Nachricht umgehen?

Welche Modelle sind vom Rückruf betroffen?

Konkret sind VW-Transporter der Modelle T5 und T6 vom Rückruf betroffen. Die beliebten Fahrzeuge wurden zwischen 2009 und 2016 produziert. Beide Modelle sind mit einem Automatikgetriebe ausgestattet und entsprechen der Euro-5-Norm. Weltweit handelt es sich um rund 30.000 Fahrzeuge, die zurück in die Werkstätten müssen.

Der Rückruf 37L8 und seine Hintergründe

Der Rückruf ist in der Rückrufdatenbank des KBA unter dem Hersteller-Code 37L8 zu finden. Das KBA begründet den Rückruf damit, dass das Getriebe- und/oder Motorsteuergerät neu programmiert werden muss. Es handele sich konkret um eine Konformitätsabweichung, die zur Überschreitung des Euro-5-Grenzwertes für Stickoxide (NOx) führt. Kurzum: Die VW-Fahrzeuge stoßen zu viel Stickoxide aus. Wie viel mehr, lässt sich unter anderem an Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) festmachen. Die Kontrolleure fanden laut einer Pressemitteilung vom 29. Oktober 2019 bei Abgasmessungen des VW T5 2.0 TDI heraus, dass das Fahrzeug „bei Außentemperaturen von +14 bis +21 Grad Celsius bei durchschnittlich 992 mg NOx/km“ liegt.

Damit werden die zugelassenen Stickoxid-Grenzwerte um das 5,5-fache überschritten.

Bereits im Jahr 2019 wurde auch das Modell T6 mit oben genannter Begründung unter dem Hersteller-Code 23Z7 zurückgerufen. Hierbei handelte es sich jedoch um Transporter mit einem EA288-Motor.

Gut zu wissen

Trotz EA189-Motor keine Verjährung

Obwohl es sich um Fahrzeuge mit dem EA189-Motor handelt, ist die Verjährung Ihrer Ansprüche grundsätzlich noch nicht eingetreten. Erst durch den Rückruf am 24. Januar 2020 hätten Sie sich sicher sein können, dass Ihr VW-Transporter vom Abgasskandal betroffen ist.

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt immer am Ende des entsprechenden Jahres zu laufen – hier also Ende 2020.

Schnelles Handeln ist Gold wert

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