Wie kann ich VW im Dieselskandal verklagen? So geht's Schritt für Schritt.
Schritt 1: Online-Beauftragung
Zunächst beauftragen Sie uns – Gansel Rechtsanwälte – bequem über ein Online-Formular mit der Durchsetzung Ihres Schadensersatzes gegen VW im Dieselskandal. Wenn Ihr Fall aussichtsreich ist, legen wir los. Sollte Ihr Fall nicht erfolgversprechend sein, legen wir das Mandat nieder – dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Schritt 2: Klage einreichen
Wir erstellen nun Ihre persönliche Klageschrift und reichen diese beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht erstellt dann eine Rechnung für den Gerichtskostenvorschuss. Diese übersenden wir dem Kostenträger und übernehmen auch die Korrespondenz.
Als Nächstes folgt die erste Amtshandlung des Richters bzw. der Richterin. Dabei wird die Klage geprüft und anschließend der Beklagten, VW, zugestellt. Diese hat nun 6 bis 12 Wochen Zeit für eine schriftliche Stellungnahme.
Schritt 3: Klageerwiderung
Nun ist VW am Zug: Die Beklagte zeigt an, ob sie sich gegen die Klage verteidigt. Ihren Rechtsstandpunkt und für sie relevante Tatsachen werden in der Klageerwiderung schriftlich festgehalten.
Schritt 4: Replik
In der Replik haben wir die Möglichkeit, uns zur Klageerwiderung zu äußern und auf den Vortrag von VW einzugehen.
Schritt 5: Ladung zum Gerichtstermin und Anordnung zum persönlichen Erscheinen
Wenn das Gericht sämtliche Schriftsätze erhalten hat, wird innerhalb von 3 bis 10 Monaten ein Gerichtstermin angeordnet. Gegebenenfalls werden Sie dort als Betroffene persönlich angehört und etwa zu Ihren Kaufgründen befragt.
Wichtig ist, dass Sie uns umgehend alle Veränderungen an der Streitsache – Ihrem Fahrzeug – seit Einreichen der Klage mitteilen. Darunter fallen Software-Updates, Schäden am Fahrzeug, Unfälle, aber auch der Verkauf, Schenkungen, das Ableben des Klägers, eine Adressänderung oder Ähnliches.
Schritt 6: Vorbereitung Gerichtstermin
Sowohl beim Gütetermin als auch bei der Hauptverhandlung vertritt Sie ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin oder ein/e Terminvertreter:in. Dabei handelt es sich um erfahrene Rechtsanwält:innen, die für uns tätig werden, wenn das Verfahren außerhalb unseres Kerngebiets in und um Berlin oder Düsseldorf stattfindet.
Zum Termin müssen Sie eventuell das Fahrzeug mitbringen – wenn vom Gericht verlangt – oder alternativ zwei Fotos. Auf dem ersten sollte das Fahrzeug frontal mit Nummernschild abgebildet sein und auf dem zweiten der aktuelle Tachostand. Hierfür bilden Sie beides am besten mit einer tagesaktuellen Zeitung (Datum sichtbar) ab.
Schritt 7: Der Gerichtstermin
Der Gütetermin dauert durchschnittlich zwischen 20 und 60 Minuten. Der/die Richter:in führt in den Sach- und Streitstand ein. Möglicherweise werden Sie kurz zu den Hintergründen des Kaufs und zu eventuellen Mängeln infolge des Software-Updates befragt.
Anschließend wird die Rechtslage erörtert.
Außerdem fragt das Gericht häufig nach der Vergleichsbereitschaft der Parteien. Ein Urteil wird bei diesem Termin noch nicht gefällt. Der Verkündungstermin wird in den Wochen nach dem Gerichtstermin festgelegt.
Schritt 8: Urteil
Im Nachgang kann es vorkommen, dass VW Ihnen einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Über diesen werden wir Sie natürlich informieren.
Kommt es zu einem Urteil, hat die unterliegende Partei einen Monat Zeit, dagegen vorzugehen. Nach der Berufung hat man weitere 4 Wochen Zeit, diese zu begründen. In diesem Zeitraum finden jedoch bereits Vergleichsverhandlungen statt, in der Regel kommt es daher selten zur mündlichen Verhandlung.
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VW verklagen – wie stehen meine Chancen?
Seit Beginn des Dieselskandals stärken primär zwei Urteile – vom Bundesgerichtshof (BGH) und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2020 – die Rechte von Verbraucher:innen. Darin sind u. a. der Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des Betrugs von Volkswagen bestätigt.
Aber auch viele Oberlandesgerichte und Landgerichte stehen inzwischen hinter den Verbraucher:innen und sorgten in den vergangenen Jahren für zahlreiche Schlappen der Autohersteller vor Gericht.
Unserer Erfahrung aus rund 30.000 Mandaten im Dieselskandal zufolge zeigt sich immer wieder, dass sich ein rechtliches Vorgehen lohnt. Die Erfolgschancen stehen dabei optimal. Außerdem versichern wir Ihnen, dass wir Sie nicht in ein vollkommen aussichtsloses Verfahren schicken. Kommt im Zuge unserer Beauftragung heraus, dass Ihr Fall nicht aussichtsreich ist, legen wir das Mandat nieder. Dabei entstehen für Sie auch keine Kosten.
Ob mit Rechtsschutzversicherung, mithilfe eines Prozesskostenfinanzierers oder als Selbstzahler:in – VW verklagen, ist für Sie mit keinem Kostenrisiko verbunden. Machen Sie jetzt den kostenfreien Online-Check und erfahren Sie mehr zu Ihren Chancen.
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