Seit Anfang März 2021 gibt es Corona-Schnelltests im Supermarkt zu kaufen. Die Nachfrage ist hoch und die Regale bei Aldi & Co waren schnell leer – das nutzten Einige direkt aus: Auf Ebay wurden die Schnelltests für das Vierfache des Preises weiterverkauft. Handelt es sich dabei um einen Fall von Wucher?
Krisenprofiteure auf Ebay
Schon kurz nachdem Aldi und Lidl Anfang März 2021 die ersten Corona-Schnelltests im Sortiment hatten, waren sie auch wieder ausverkauft. Die Nachfrage überstieg das Angebot in den Regalen und im Online-Shop, obwohl die Antigen-Tests kein professionell zertifiziertes Ergebnis liefern. Das heißt, sie können nicht als Eintrittskarte für die Angebote fungieren, die zukünftig einen tagesaktuellen Test erfordern, wie eventuell die Nutzung von Fitnessstudios.
Unter denjenigen, die einen der begehrten Tests ergattert hatten, gab es wiederum Einige, die versuchten, die Lage auszunutzen. Schon wenige Stunden nach Ausverkauf konnte man die Schnelltests auf Ebay wiederfinden – für ein Vielfaches des Preises. Während die Tests im Supermarkt zwischen 22 und 25 Euro kosteten, verlangten die Händler:innen auf Ebay zwischen 75 und 100 Euro.
Die Onlineplattform reagierte zwar schnell und kündigte an, die unlauteren Angebote zu entfernen. Dennoch gab es einige Verkäufer:innen, denen es gelang, die Testkits zu Wucherpreisen anzubieten.
Wucherpreise für Schnelltests, Masken und Desinfektionsmittel
Von einem Schwarzmarkt lässt sich in Bezug auf die Testkits nicht sprechen. Schwarzmärkte entstehen dort, wo der Staat bestimmte Produkte oder ganze Märkte gänzlich verbietet und diese dann illegal weiter gehandelt werden. Bei den Corona-Schnelltests wurde jedoch schnell ein anderes Phänomen vermutet: der Wucher.
Von Wucherpreisen spricht man, wenn:
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der Preis mehr als doppelt so hoch wie der marktübliche Preis ist und
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wenn die Händler:innen eine Notlage ausnutzen.
Mit den bis zu viermal so hohen Preisen auf Ebay für die Tests ist die erste Bedingung für Wucher auch erfüllt. Und die Händler:innen versuchten damit natürlich den Engpass an verfügbaren Test und die hohe Nachfrage auszunutzen. Ähnliches ließ sich 2020 am Anfang der Corona-Pandemie beobachten, als plötzlich Desinfektionsmittel für 25 Euro pro Flasche oder eine Atemschutzmaske für 200 Euro verkauft wurden. Grundsätzlich dürfen Händler:innen die Preise für ihre Produkte selbst festlegen. Doch treibt es ein:e Verkäufer:in mit dem Preis zu weit und handelt sittenwidrig, ist der Kaufvertrag nichtig.
Zwangslage, ja oder nein?
Ob es sich um einen Fall von Wucher handelt, ist juristisch immer im Einzelfall zu prüfen. Es ist allerdings nicht eindeutig, ob bei den Corona-Tests wirklich eine Zwangslage der Konsument:innen vorlag. Zwar besteht zweifellos ein großer Bedarf und eine hohe Nachfrage nach den Tests. Doch sie dienen eher beim Großelternbesuch als Vorsichtsmaßnahme oder dazu, das eigene Gewissen zu beruhigen. Sie dürfen nicht für offizielle Zwecke genutzt werden. Auch sind zertifizierte Testergebnisse nach wie vor nur in den Testzentren zu bekommen. Darüber hinaus wurde Nachschub von den Supermärkten, sowie weiteren Drogerien bereits angekündigt. Damit lässt sich anzweifeln, ob es sich in dem Beispiel um eine Zwangslage handelte.
Auch wenn das Handeln der Personen moralisch höchst verwerflich erscheint, handelt es sich damit nicht unbedingt um einen Fall von Wucher. Allerdings kümmern sich Plattformen wie Ebay selbst um Vorfälle dieser Art. Wer bei Ebay ein Angebot hochlädt und etwas verkauft, muss sich an deren Grundsätze halten. Und diese besagen eindeutig, dass Angebote, die von Naturkatastrophen und tragischen Ereignissen (wie der Ausbruch des Coronavirus) profitieren, verboten sind. Darüber hinaus wird der Verkauf von gesundheitsbezogenen Artikeln zusätzlich kontrolliert.
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