Für viele Menschen ist Homeoffice inzwischen Alltag. Eine positive Folge davon ist, dass man sich seit Wochen oder sogar Monaten die Fahrt mit dem Auto zur Arbeit spart. Deshalb steht es jetzt auch schon ewig auf demselben Parkplatz herum. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Längere Parkzeiten wegen Corona-Quarantäne & Co.
Ob amtlich verordnete Quarantäne oder Homeoffice: Seit dem Start der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 sind immer mehr Menschen auf einen kleinen Radius um die eigene Wohnung begrenzt. Für Berufspendler mag das auch seine positiven Seiten haben. Allerdings stehen die meisten Autos seitdem oft über lange Zeit im öffentlichen Raum am gleichen Platz. Ist das erlaubt oder muss man das Auto alle paar Tage umparken?
Spoiler: Autobesitzer können aufatmen. Solange das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt ist, spricht nichts dagegen, sein Auto auch über Wochen auf demselben Parkplatz stehenzulassen. Das gilt grundsätzlich und damit auch für die coronabedingten Standzeiten.
Etwas anders sieht es jedoch bei Fahrzeugen mit Anhängern aus. Hier achten die Behörden stärker darauf, dass diese öffentliche Parkplätze nicht zu lange blockieren. In der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12, Absatz 3b StVO) ist festgelegt, dass ein Anhänger nicht länger als zwei Wochen abgekoppelt vom Zugfahrzeug an einer Stelle parken darf. Das Gleiche gilt auch für abgekoppelte Wohnwagen.
Umparken bei Baumaßnahmen
Allerdings lohnt es sich nichtsdestotrotz, in regelmäßigen Abständen einen Blick auf das Auto zu werfen. Denn wenn aufgrund von Baumaßnahmen eine temporäre Halteverbotszone eingerichtet wird, kann es vorkommen, dass man schneller abgeschleppt wird, als man denkt. Dann summieren sich die Bußgelder, Abschlepp- und Lagergebühren rasch auf hunderte Euro.
Diese Vorsichtsmaßnahme gilt es übrigens auch beim (hoffentlich bald wieder) zweiwöchigen Sommerurlaub zu beachten. Hierbei lohnt es sich sogar, Autoschlüssel und Papiere an die Nachbarn zu übergeben, damit diese im Ernstfall reagieren können und Ihr Auto umparken. Auch wenn das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen Öl verlieren sollte oder auf andere Art den Verkehr beeinträchtigt, sind Sie für den Wagen und seine Beseitigung zuständig. Kommen Sie dem nicht nach, macht das früher oder später das Ordnungsamt – und das kann kosten.
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