Dieselskandal VW: Wie Sie jetzt Schadensersatz fordern
Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns wurden nachweislich illegal manipuliert: Unzulässige Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die Abgasreinigung bestimmter Modelle nur auf dem Prüfstand funktioniert. Auf der Straße wird die Abgasreinigung dann wieder heruntergefahren. Kurz gesagt: Es werden sehr viel mehr Schadstoffe ausgestoßen, als versprochen wurde. Betroffene Fahrzeughalter können einen Schadensersatz fordern. Wir klären, welche Modelle betroffen sind und was Sie als Verbraucher jetzt unternehmen können.
Inhalt:
- Was genau ist im VW-Dieselskandal passiert?
- Welche Motoren und Modelle sind vom VW-Abgasskandal betroffen?
- Wie finde ich heraus, ob mein VW-Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist?
- Wie kann ich meinen Schadensersatzanspruch bei betroffenen VW-Fahrzeugen geltend machen?
- VW Dieselskandal: Wie hoch ist die Entschädigung?
- Abgasskandal VW Erfahrungen: Erfolgschancen stehen 2023 so gut wie nie zuvor
- Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich eine Diesel-Entschädigung beantrage?
- Abgasskandal Entschädigung: Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten muss?
- Dieselskandal VW: Auch Nachfolgemotor EA288 ist manipuliert
- Häufige Fragen zum Thema "Dieselskandal VW"
BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.
Was genau ist im VW-Dieselskandal passiert?
Dieselgate, Dieselskandal, Abgasskandal — was steckt eigentlich hinter diesen Begriffen? Seit 2015 ist bekannt, dass der Volkswagen-Konzern viele seiner Modelle manipuliert hat. Der Betrug läuft so ab: Eine Software erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Die Abgasreinigung wird nur für diesen Prüfungszeitraum aktiviert. Hinterher, also auf der Straße, wird die Abgasreinigung wieder heruntergefahren. Anders ausgedrückt: Die Abgasreinigung läuft nur dann korrekt, wenn der Schadstoffausstoß gerade überprüft wird.
Im September 2015 gab der Konzern den Einsatz der illegalen Software zu. Die Liste der manipulierten Fahrzeuge wird seitdem immer länger: Betroffen sind unter anderem natürlich Modelle der Volkswagen-Marken Porsche, SEAT, Skoda und Mercedes Benz. Aber auch Opel und BMW sind in den Skandal verstrickt.
Weltweit sind rund 12 Millionen Fahrzeugen betroffen. Im Jahr 2019 entschied das Bundesgerichtshof (BGH), dass VW Schadensersatz an betroffene Kunden leisten muss.
Welche Motoren und Modelle sind vom VW-Abgasskandal betroffen?
Tatsächlich sind die meisten VW-Modelle vom Abgasskandal betroffen. Der VW Dieselskandal betrifft Fahrzeuge mit den Motoren EA189, EA288 und EA896/897/898, die bei allen Konzernmarken von VW eingebaut werden (also bei Audi, Porsche, SEAT, Skoda, VW).
Wenn Sie einen VW besitzen, ist die Chance also hoch, dass auch Ihr Fahrzeug manipuliert wurde. Wir haben für Sie alle Modelle und Motoren zusammengefasst:
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Wie finde ich heraus, ob mein VW-Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist?
Unter Umständen haben Sie bereits ein Schreiben von VW oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Darin werden Sie gebeten, ein Software-Update vorzunehmen. Wir empfehlen, dieser Aufforderung zunächst nicht nachzukommen. Das Software-Update beseitigt nicht in jedem Fall den erhöhten Schadstoffausstoß. Wenden Sie sich zunächst an uns und wir machen Ihre Ansprüche geltend, ohne dass Ihrem Fahrzeug ein Fahrverbot droht.
Haben Sie bisher kein Schreiben erhalten, nutzen Sie einfach und bequem unseren Online-Check. Dort erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, ob Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist und wie Ihre Chancen auf Schadensersatz stehen.
Wie kann ich meinen Schadensersatzanspruch bei betroffenen VW-Fahrzeugen geltend machen?
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, um eine Entschädigung zu erhalten. Sie könnten Ihren alten Diesel entweder zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurückverlangen oder aber das Fahrzeug behalten und eine Schadensersatzzahlung fordern. Sie entscheiden, welche Option für Sie die geeignetste ist. Sobald Sie uns beauftragen, setzen wir Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durch. Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht.
Wir möchten unseren Mandanten nicht nur die höchstmögliche Abgasskandal-Entschädigung im Dieselskandal sichern, sondern den Weg dorthin auch so bequem und stressfrei wie möglich gestalten. Deshalb ist der Ablauf denkbar einfach.
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VW Dieselskandal: Wie hoch ist die Entschädigung?
Grundsätzlich können Sie einen Schadensersatz in zwei verschiedenen Formen erhalten: Wenn Sie den Wagen zurückgeben, erhalten Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises. Wichtig hierbei: Vom Kaufpreis wird ein bestimmter Betrag für die bereits gefahrenen Kilometer abgezogen — die sogenannte Nutzungsentschädigung. Wenn Sie mit Ihrem VW bereits viel gefahren sind, erhalten Sie dementsprechend weniger.
Sie können sich auch dafür entscheiden, den Wagen zu behalten und Schadensersatz zu fordern. Hier kann nicht pauschal gesagt werden, wie viel Entschädigung gezahlt wird. Die Höhe des Schadensersatzes hängt in den meisten Fällen vom Fahrzeugtyp und dem Modelljahr ab. In einigen Urteilen wurde ein Schadensersatz von 1.000 bis 6.000 Euro gezahlt.
Für die Durchsetzung sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Unterstützung suchen: Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche durchsetzen und die höchste Summe für Sie herausschlagen. Welche der beiden Optionen in Ihrem Fall die beste ist, verraten wir Ihnen in unserer kostenfreien Ersteinschätzung, die Sie nach dem Online-Check erhalten.
Abgasskandal VW Erfahrungen: Erfolgschancen stehen 2023 so gut wie nie zuvor
Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass sich Dieselhersteller auch ohne vorsätzlichen Betrug strafbar gemacht haben und somit zur Haftung herangezogen werden können. Bisher galt nur das vorsätzliche Handeln als Betrug — aus einer Fahrlässigkeit hatten sich bisher keine Entschädigungsansprüche ergeben. Das ändert sich jetzt — für Verbraucher wird es also in Zukunft leichter, Dieselskandal-Entschädigung einzufordern.
In dem konkreten Fall ging es um ein Thermofenster, das die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen je nach Außentemperatur verringert. Der Einbau solcher Thermofenster gilt nicht als Absicht und hat bisher keine Schadensersatzansprüche ausgelöst. Der EuGH hat die Hürde für Klagen nun jedoch herabgesenkt: Sie können Schadensersatz bereits bei fahrlässigem Handeln einfordern.
Sie haben die Möglichkeit, aus drei Finanzierungsoptionen zu wählen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die für ein Vorgehen eintritt, sollten Sie diese unbedingt in Anspruch nehmen. Bei dieser Option fällt lediglich die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, empfehlen wir Ihnen eine Prozessfinanzierung. Der Prozessfinanzierer übernimmt zunächst die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Entschädigung. Sollte es dabei zu einer Einigung mit VW kommen, erhält der Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar in Höhe von 15 % des Streitergebnisses. Sollte eine gerichtliche Klage nötig sein, erhalten Sie dafür ein individuelles Finanzierungsangebot. Wichtig: Sollte es nicht gelingen, für Sie eine Entschädigung zu erstreiten, dann zahlen Sie auch keinen Cent. Sie tragen hier also keinerlei Kostenrisiko.
Sie können die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Entschädigung im Dieselskandal auch selbst übernehmen. In diesem Fall informieren wir Sie vorab konkret über die Kosten, die auf Sie zukommen würden, bevor Sie Ihre verbindliche Entscheidung treffen.
Keine Zeit zu verlieren? Dann beauftragen Sie uns direkt!
- Online-Check überspringen und direkt Nägel mit Köpfen machen – aber bitte trotzdem ohne Risiko? Kein Problem.
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- Ist Ihr Fall erfolgversprechend, können wir sofort loslegen.
- Ist Ihr Modell nicht betroffen oder lohnt sich ein Vorgehen nicht, legen wir das Mandat nieder – keine Kosten.
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Abgasskandal Entschädigung: Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten muss?
Eine Sorge vieler Betrogener im Abgasskandal dreht sich um die Verjährung ihrer Ansprüche. Durch die Verzögerungs- und Hinhaltetaktik der Hersteller, wie Volkswagen, ist die dreijährige Verjährungsfrist für viele scheinbar ungenutzt verstrichen.
Doch es gibt gute Nachrichten für Dieselfahrer:innen mit dem EA189-Motor und zwar in Form des § 852 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dem Paragrafen zufolge steht Betroffenen ein „Restschadensersatzanspruch” zu, der aus einer unerlaubten Handlung resultiert. Wie der Bundesgerichtshof 2020 urteilte, hat sich VW einer solchen unerlaubten Handlung schuldig gemacht.
Aus diesem Grund haben Geschädigte auch nach Eintritt der Verjährung Anspruch auf Schadensersatz. Die Verjährungsfrist hierfür beträgt 10 Jahre. Mehrere Urteile von Oberlandesgerichten haben dies bereits im Sinne von Verbraucher:innen bestätigt, darunter das OLG Oldenburg (Az. 12 U 161/20) und OLG Stuttgart (Az. 10 339/20).
Dieselskandal VW: Auch Nachfolgemotor EA288 ist manipuliert
Der Skandal um illegale Abschalteinrichtungen im EA189-Motor ist noch nicht ausgestanden: Trotzdem gibt es bereits die Erkenntnis, dass auch der EA288-Motor über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt.
Der EA288 ist der Nachfolgemotor des EA189. Bislang stand nur der EA189 im Zentrum des Skandals. Nun wissen wir aber, dass auch beim EA288 betrogen wurde — die Rede ist sogar von einem „Dieselskandal 2.0“.
Ganz konkret sind folgende Modelle mit EA288-Motor betroffen:
- Amarok
- Arteon
- Beetle
- Caddy
- Crafter
- Eos
- Golf
- Jetta
- Passat
- Polo
- Scirocco
- Sharan
- Tiguan
- Touran
- T-Roc
- T6
Wichtig: Auf einer eigenen Website erklärt VW alle Klagen mit EA288-Motor für aussichtslos und warnt vor vermeintlichen Niederlagen vor Gericht. Betroffene Autofahrende sollten sich davon jedoch nicht entmutigen lassen. Grundsätzlich haben alle Betroffenen ein Recht auf Schadensersatz. Sie sollten den Aussagen von VW also erst einmal nicht vertrauen und ihre Ansprüche mithilfe eines Anwalts durchsetzen.
Ist Ihr Modell vom Dieselskandal VW betroffen?
Dann könnte Ihnen ein Schadensersatz für den Betrug von VW im Abgasskandal zustehen. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserem Online-Check.
Sie haben Fragen zu unserem Angebot? Rufen Sie uns gerne an unter 030 30806112!
Häufige Fragen zum Thema "Dieselskandal VW"
Was ist die VW Musterfeststellungsklage im Dieselskandal?
Die Musterfeststellungsklage im Dieselskandal wurde 2019 von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht. Rund 430.000 Verbraucher:innen schlossen sich der Klage an, die im April 2020 mit einem Vergleich zwischen der Klägerseite und VW endete. VW zahlte insgesamt rund 830 Millionen Euro Entschädigung an etwa 235.000 Dieselfahrer:innen, die Vergleichsverträge unterschrieben hatten. Die Klage wirkte auch verjährungshemmend für diejenigen, die ihre Schadensersatzansprüche individuell durchsetzen wollten.
Wer vertritt VW im Dieselskandal?
VW wird im Dieselskandal von verschiedenen Kanzleien vertreten, die Ansprüche der geschädigten Dieselfahrer:innen abwehren sollen. Mindestens 18 der führenden 50 Kanzleien in Deutschland sind für VW im Dieselskandal tätig, darunter auch "Freshfields Bruckhaus Deringer", die seit Anbeginn des Skandals für VW tätig sind und über 100 Anwält:innen allein in Deutschland im Einsatz haben. Drei der 18 Kanzleien sind für den Aufsichtsrat tätig und auch für VW und Porsche bei der Abwehr von Kapitalanlegerklagen aktiv.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte