Unbezahlte Freistellung – Der gehaltlose Urlaub?
- Die Urlaubstage sind bereits verbraucht, jedoch brauchen Sie mehr Freizeit, um persönliche Angelegenheiten zu regeln?
- Die unbezahlte Freistellung könnte helfen.
- Doch was sind die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei diesem Sonderurlaub ohne Gehalt? Wir klären auf!
Inhalt:
- Was ist eine unbezahlte Freistellung?
- Wann hat man Anspruch auf unbezahlte Freistellung?
- Wie lang kann eine unbezahlte Freistellung dauern?
- Wie kann eine unbezahlte Freistellung beantragt werden?
- Wie wirkt sich die unbezahlte Freistellung auf die Sozialversicherung aus?
- Kann der Arbeitgeber einseitig freistellen?
Was ist eine unbezahlte Freistellung?
Eine unbezahlte Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen muss, für diese Zeit aber auch keine Bezahlung erhält. Allgemein kann eine Freistellung nicht einseitig ohne klare Begründung festgelegt werden. Außerdem gibt es prinzipiell keinen gesetzlichen Anspruch für den Arbeitnehmer.
Wann hat man Anspruch auf unbezahlte Freistellung?
Einen allgemeinen Anspruch auf den unbezahlten Sonderurlaub gibt es nicht. Jedoch können bei individueller Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer solche Sonderrechte in Arbeitsverträgen festgelegt werden. In besonderen Fällen werden Arbeitnehmer allerdings von der Gesetzgebung unterstützt.
Unbezahlte Freistellung nach der Elternzeit
Eltern haben dem Gesetz (§ 15 BEEG) nach das Recht, bis zu 36 Monate unbezahlt in Elternzeit zu gehen. Spätestens nach dem dritten Geburtstag des Kindes endet die unbezahlte Freistellung. In den ersten 12-14 Monaten dieser Zeit kann man jedoch von staatlicher Seite Elterngeld beziehen. Je nach Modell kann das von 300 bis zu 1.800 Euro betragen.
Unbezahlte Freistellung für die Pflege von Familienangehörigen
Arbeitnehmer haben durch das Pflegezeitgesetz (§ 45 SGB V und §§ 2, 3) die Möglichkeit, notwendige Zeit für die Pflege von Angehörigen zu beantragen. Bei einem kurzzeitigen Anspruch stehen dem Arbeitnehmer bis zu 10 Tage zu. Bei intensiverer Pflege kann eine Auszeit von bis zu sechs Monaten beantragt werden.
Jedoch sind Arbeitgeber mit 15 oder weniger Mitarbeitern von dieser Pflicht ausgeschlossen. Zudem ist die eigenständige Pflege der Angehörigen durch Bescheinigungen der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nachzuweisen.
Unbezahlte Freistellung für Weiterbildungen
Neben dem Antrag auf bezahlten Bildungsurlaub hat ein Arbeitgeber außerdem die Möglichkeit auf unbezahlte Freistellung aufgrund einer Weiterbildung. Lässt diese zeitlich bedingt keine Beschäftigung auf der Arbeit zu, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich eine Freistellung vereinbaren.
Musterschreiben Antrag auf unbezahlte Freistellung
Name und Adresse
vom Arbeitgeber
Ort, Datum
Antrag auf Freistellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Freistellung von der Arbeit für den Zeitraum vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ. Dabei berufe ich mich auf das Recht auf Pflege eines Familienangehörigen gemäß § 2 Abs. 1 PflegeZG.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________
(Unterschrift des Arbeitnehmers)
Wie wirkt sich die unbezahlte Freistellung auf die Sozialversicherung aus?
Je nach Dauer der Freistellung muss sich der Arbeitnehmer von der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abmelden. Dauert eine Freistellung mehr als einen Monat, so muss der Arbeitnehmer sich selbst versichern. Wird die Freistellung wieder aufgehoben, muss der Arbeitnehmer die Wieder-Anmeldung über den Arbeitgeber selbst vornehmen.
Kann der Arbeitgeber einseitig freistellen?
Die sogenannte einseitige Suspendierung unterscheidet sich von den anderen Formen der Freistellungen. Sie kann nicht unbezahlt erfolgen und ist an Bedingungen gebunden. Der Arbeitgeber selbst kann eine Freistellung nur bei folgenden Fällen anordnen:
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Der Arbeitgeber hat für seinen Mitarbeiter aufgrund von mangelnden Aufträgen oder Störungen des Betriebs keine Einsatzmöglichkeit.
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Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist durch Vorkommnisse wie Diebstahl oder anderen kriminellen Handlungen des Mitarbeiters gestört.
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Der Arbeitgeber hat die Vermutung, dass der Arbeitnehmer entgegen seiner Einwände krank und arbeitsunfähig ist.
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Der Arbeitnehmer vermutet eine Gefahr für andere Mitarbeiter ausgehend vom Arbeitnehmer, zum Beispiel gesundheitlicher Natur.
Wenn entgegengesetzte Interessen die Zusammenarbeit weiterhin unmöglich machen, kann ein Arbeitgeber den Mitarbeiter von den Arbeitspflichten entbinden. Jedoch muss das bei einer juristischen Auseinandersetzung klar nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer kann unter Umständen eine Abgeltung der verbleibenden Urlaubstage verlangen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte