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GEZ-Schulden: Das kommt auf Sie zu!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
19.07.2023 | 2 Min. Lesezeit

Schulden bei der GEZ sind ein weit verbreitetes Problem, das bei viele Menschen zu finanziellen Schwierigkeiten beiträgt. Die Rundfunkgebühren sind für viele Haushalte eine regelmäßige Belastung und wenn die Zahlungen nicht geleistet werden können, können sich die Schulden schnell anhäufen. Unsere Experten in der Schuldnerberatung helfen Ihnen kompetent auf Ihrem Weg aus den Schulden!

GEZ: Wie viel muss ich zahlen?

Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Pro Haushalt wird ein Beitrag in Höhe von derzeit monatlich 18,36 Euro eingezogen, um das Fernseh- und Radioangebot der verschiedenen Sender in Anspruch nehmen zu können. Der Rundfunkbeitrag ist unabhängig von der Geräteanzahl und davon, ob das Angebot tatsächlich auch genutzt wird. Gezahlt werden, darf nach einem selbst gewählten Rhythmus. Nach Fälligkeit der Zahlung hat man vier Wochen Zeit, den Betrag zu begleichen. Eine monatliche Zahlung ist allerdings unüblich. Normalerweise ist eine Zahlung von 55,08 Euro pro Quartal vereinbart. Eine Zahlung halbjährlich im Voraus ist ebenfalls möglich.

Diese Zahlungsmodalitäten sind möglich:

In der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
Vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals 55,08 Euro
Halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahrs 110,16 Euro
Jährlich im Voraus zum 01.01. 220,32 Euro

Was passiert, wenn ich die GEZ nicht bezahle?

Die Zahlung der GEZ-Gebühr ist nicht freiwillig! Wird die GEZ-Gebühr mehr als sechs Monate nicht gezahlt, wird dies als Ordnungswidrigkeit gewertet und Sie müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Eine Zahlungserinnerung gibt es nicht.

Gerät Ihr Beitragskonto in Rückstand bekommen Sie einen Festsetzungsbescheid von der Landesrundfunkzentrale. Im Zuge dieses Bescheids wird ein Säumnis­zuschlag von einem Prozent der rück­ständigen Beitrags­schuld fällig – mindestens aber acht Euro. Außerdem werden alle geschuldeten Rund­funk­beiträge und Säumnis­zuschläge fest­gesetzt. Diese Fest­setzung bildet in der Folge die notwendige Grundlage für eine Vollstreckung durch die zuständige Voll­streck­ungs­behörde oder den Gerichts­voll­zieher. Schuldner müssen dann mit einer Lohn- oder Kontopfändung rechnen.

Landen GEZ-Schulden in der SCHUFA?

Ja, durch bei der GEZ aufgelaufene Schulden kann ein negativer SCHUFA-Eintrag drohen.

Negative SCHUFA wegen Rundfunkbeitrag-Schulden?

Sie haben negative SCHUFA-Einträge und haben deshalb Probleme im Alltag und keinen finanziellen Spielraum. Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Daten und veranlassen ggf. die Löschung veralteter oder unrichtiger Einträge!

GEZ Schulden: Verjährung möglich?

Ja, GEZ-Schulden können verjähren. Dabei gilt zunächst die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Wurde allerdings bereits ein Festsetzungsbescheid ausgestellt, verjähren diese Verbindlichkeiten erst nach 30 Jahren!

GEZ-Schulden: Wie kann ich sie abbezahlen?

Unter bestimmten Umständen bewilligt der Beitragsservice eine Ratenzahlung oder eine Stundung. Dafür ist allerdings ein gesonderter Antrag nötig.

Kann es passieren, dass man unwissentlich GEZ-Schulden angehäuft hat?

Da es bei der GEZ keine Zahlungsaufforderungen oder -erinnerungen gibt, kann es passieren, dass man die Zahlung im selbst gewählten Rhythmus vergisst. Wem sein Versäumnis auch nach Wochen oder gar Monaten nicht auffällt, kann also Gefahr laufen, dass er ohne Vorwarnung einen Festsetzungsbescheid im Briefkasten findet.

GEZ-Schulden: Was passiert in der Privatinsolvenz?

Ein laufendes Insolvenzverfahren entbindet nicht von der Pflicht seinen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sollten Sie keine Befreiung oder Ermäßigung beantragt haben, müssen Sie also trotz Insolvenz weiterhin zahlen. Entstehen GEZ-Schulden während der Privatinsolvenz, müssen diese bezahlt werden. Sie gehören nicht zur Insolvenzmasse.

GEZ-Schulden und Privatinsolvenz droht?

Unsere Experten in der Schuldnerberatung begleiten Sie kompetent und engagiert auf Ihrem Weg aus den Schulden. Egal ob außergerichtlicher Vergleich mit Ihren Gläubigern oder Privatinsolvenz – mit uns haben Sie in herausfordernden Zeiten einen starken Partner an der Seite!

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte