Pfändung – Wann und was darf gepfändet werden
Bei einer Pfändung holen sich Gläubiger:innen das geliehene Geld von Schuldner:innen in Form von Wertgegenständen, Kontoguthaben oder Immobilien zurück. Ein Pfändungsprozess hat jedoch nach sehr klaren Regeln abzulaufen. Welche Rechte Schuldner:innen hierbei haben und was nicht gepfändet werden darf, erfahren Sie hier.
Wie kommt es zu einer Pfändung?
Wenn Sie Kredite nicht bedienen oder offene Rechnungen nicht bezahlen, kann es zu einer Pfändung kommen. Der Gläubiger oder die Gläubigerin, die Person, bei der Sie noch offene Schulden haben, kann vor Gericht prüfen lassen, ob eine Pfändung infrage kommt. Erkennt das Gericht die Forderung an und bestätigt auch die Tatsache, dass Schuldner:innen die Schulden bisher nicht zurückgezahlt haben, darf gepfändet werden. Gerichtsvollzieher:innen oder Mitarbeiter:innen des Vollstreckungsgerichts dürfen entweder das Eigentum der verschuldeten Person an sich nehmen oder das Konto sperren lassen, um mit dem vorhandenen Kontoguthaben die Forderungen der Gläubiger:innen zu begleichen.
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Welche Arten von Pfändung gibt es?
Abhängig von der genauen Situation kann es zu unterschiedlichen Arten von Pfändung kommen. In allen Fällen können aufgenommene Schulden nicht zeitgerecht gezahlt werden, weshalb Gläubiger:innen eine Pfändung gerichtlich haben prüfen lassen. Es kann lediglich zu einer Art der Pfändung kommen – in Fällen, in denen sehr hohe Schulden vorliegen, können auch alle vier Pfändungsarten parallel ablaufen.
#1: Gehaltspfändung:
Hierbei wird ein Teil des Gehalts direkt an die Gläubiger:innen überwiesen, damit diese ihre Forderungen zurückerhalten.
#2: Kontopfändung:
Teile des Kontovermögens oder sogar das gesamte Guthaben werden an den Gläubiger überwiesen. Das Konto wird „eingefroren“, sodass mit dem verbliebenen Geld offene Schulden gedeckt werden können.
#3: Sachpfändung:
Bei dieser Art der Pfändung darf der Gläubiger wertvolle Gegenstände des Schuldners, wie ein Auto, Fernseher, Schmuck etc. an sich nehmen und verkaufen, um mit diesen Einnahmen die noch vorhandenen Forderungen zu begleichen.
#4: Immobilienpfändung:
Hierbei wird die Immobilie, also das Haus oder das Grundstück, gepfändet, um offene Schulden damit zu bezahlen.
Welche Rechte habe ich als Schuldner bei einer Pfändung?
Unbeglichene Schulden sind für Sie als Schuldner:in auch äußert unangenehm. Häufig ist eine Pfändung die letzte Möglichkeit für Gläubiger:innen, an ihr Geld zu kommen. Jedoch haben Sie gewisse Rechte, welche Ihre Existenz im Falle einer Pfändung schützen sollen.
- Benachrichtigung: Sie müssen über den Pfändungsprozess und auch die akut bevorstehende Pfändung informiert werden.
- Existenzminimum: Ihnen muss ein gewisser Betrag bleiben, damit Sie weiterhin Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten decken können.
- Widerspruchsmöglichkeit: Einer gerichtlich angeordneten Pfändung kann widersprochen werden, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt.
- Rückforderung: Wurde ein zu hoher Geldbetrag von Ihrem Konto gepfändet oder einem Gegenstand ein zu geringer Wert zugeteilt, können Sie den entsprechenden Gegenwert zurückfordern.
- Schuldentilgungsplan: Um einer Pfändung zu entgehen, können Sie mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen, um eine Lösung finden. Ein Schuldentilgungsplan kann dafür sorgen, dass der Gläubiger in kleinen Raten seine Schulden beglichen bekommt.
- P-Konto: Wird regelmäßig Geld von einem Girokonto gepfändet, kann ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Von diesem kann ein gewisser Betrag, welchen Sie zur Deckung Ihrer Grundbedürfnisse benötigen, niemals gepfändet werden. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Sie unterhalb des Existenzminimums landen. Diese Freigrenzen richtet sich nach Ihrer familiären Situation und ob Sie Personen gegenüber unterhaltspflichtig sind.
Weitere Artikel zur Pfändung
Was darf nicht gepfändet werden?
Eine Pfändung darf die Existenz einer Person nicht gefährden und auch nicht die Würde verletzen. Es ist nicht Sinn der Sache, eine:n Schuldner:in mit einer Pfändung zu verletzen oder zu blamieren. Es geht rein darum, dass Gläubiger:innen das Recht haben, die ausstehenden Forderungen beglichen zu kommen.
Kann eine Pfändung verhindert werden?
Soll gepfändet werden, gibt es bestimmte Dinge, die Schuldner:innen tun können, um die Pfändung abzuwenden. Jedoch werden Schulden nicht einfach erlassen. In jedem Fall müssen Schuldner:innen die Verantwortung für die vorhandenen Forderungen übernehmen.
Folgende Handlungsmöglichkeiten haben Personen, die von einer drohenden Pfändung betroffen sind:
- Einigung mit Gläubiger:innen
- Privatinsolvenz anmelden
- Schuldnerberatungsstelle aufsuchen
- Einspruch gegen Pfändung
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Häufige Fragen zum Thema “Pfändung”
Kann Urlaubsgeld gepfändet werden?
Eine Pfändung des Urlaubsgeldes ist gemäß § 850a Zivilprozessordnung (ZPO) unzulässig, soweit das Urlaubsgeld „den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt“.
Können gepfändete Gegenstände zurückgekauft werden?
Ja, in der Regel ist das möglich. Werden Gegenstände von einem Gläubiger gepfändet, werden diese beschlagnahmt. Halten Sie sich an bestimmte Fristen und begleichen Sie noch offene Schulden, können Sie Gegenstände zurückerhalten. Haben Sie Interesse an einem Rückkauf, müssen Sie dies deutlich bereits bei der Pfändung kommunizieren, damit ein Wertgegenstand nicht weiterverkauft wird.
Darf auch Kinderspielzeug gepfändet werden?
Nein. Kinderspielzeug und auch Kleidung der Kinder werden zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gezählt und können in der Regel nicht gepfändet werden.
Wie wirkt sich eine Pfändung auf die Kreditwürdigkeit aus?
In der Regel hat eine Pfändung einen immensen negativen Einfluss auf die eigene Kreditwürdigkeit. Die Pfändung wird der SCHUFA und allen anderen Auskunfteien gemeldet und dort vermerkt. Auch nach der Pfändung bleibt die Kreditwürdigkeit für eine Weile schlecht und Unternehmen werden davor gewarnt, mit dieser Person Geschäfte zu machen. Jedoch kann auf lange Sicht die Kreditwürdigkeit wieder verbessert werden.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte