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Facebook-Datenleck: Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
14.09.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Daten von 530 Millionen Menschen sind aus dem Facebook-Netzwerk gefischt und im Internet veröffentlich worden.
  • Wenn Sie von einem Datenleck betroffen sind, können Sie bis zu 3.000 Euro Schadensersatz gegen Facebook geltend machen.
  • In unserem Online-Check können Sie kostenlos prüfen, ob Sie betroffen sind.

Wie stehen meine Chancen auf Schadensersatz beim Facebook-Datenleck?

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Nutzer einen Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 3.000 Euro, wenn Ihre Daten von der Facebook-Panne betroffen sind. Ihre Chancen, die Ansprüche durchzusetzen, stehen gut: Das Datenleck ist nämlich ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wir prüfen, welche Ansprüche Sie gegen Facebook geltend machen können und ob eine Klage sinnvoll ist. Wir prüfen Ihren Fall mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und beraten mit Ihnen anschließend die nächsten Schritte.

Facebook Datenleck: Bin ich betroffen?

Um herauszufinden, ob Sie vom Facebook Datenleck betroffen sind, brauchen Sie lediglich ihre Handynummer in unseren kostenlosen Datenleck-Checker eingeben. Sie erhalten dann sofort die Antwort, ob Ihre Daten geleakt wurden, oder nicht. Unser Datenleck-Checker gleicht dabei Ihre Handynummer mit einer Datenbank ab, die alle betroffenen Informationen beinhaltet. Keine Sorge: Ihre Daten sind bei uns sicher verschlüsselt.

Welche Konsequenzen hat das Facebook-Datenleck?

Seit April 2021 ist klar: Persönliche Daten von über 530 Millionen Menschen sollen über Facebook gesammelt und im Internet veröffentlicht worden sein. Allein in Deutschland sollen rund 6 Millionen Menschen von dem Datenleck betroffen sein. Eine Sicherheitslücke ließ die Daten ungeschützt von dem Social-Media-Riesen abwandern. Unter anderem waren E-Mail-Adressen und Handynummern von Facebook-Nutzer:innen unverschlüsselt einsehbar.

Die interne Sicherheitslücke, die Facebook nach eigenen Angaben bereits im August 2019 geschlossen hatte, ist dabei nicht das einzige Problem. Heute wissen wir: Daten von Facebook-Nutzer:innen sind bei Weitem nicht so sicher, wie die Plattform es verspricht. Über Anwendungen (auch Apps genannt) gelangen Firmen an die Daten der Nutzer:innen, also zum Beispiel an Fotos, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. User:innen wissen in den meisten Fällen nicht, wie viel Zugriff sie einer App tatsächlich gewähren — denn natürlich kommunizieren die dubiosen Anwendungen nicht, dass sie persönliche Daten sammeln und speichern. Zudem haben die wenigsten Nutzer:innen einen Überblick darüber, wie viele Apps sie bei Facebook überhaupt aktiviert haben.

Mit “Anwendung” oder “App” sind beispielsweise Spiele, Umfragen oder Persönlichkeitstests gemeint, die über Facebook genutzt werden können. Betroffen sind also vor allem kurzweilige Unterhaltungs-Apps, die nicht von Facebook selbst entwickelt wurden, das soziale Netzwerk aber als Plattform nutzen. Auf diese Weise hatte die britische Analysefirma Cambridge Analytica persönliche Daten von rund 87 Millionen Menschen gesammelt. Die Daten wurden gespeichert und zur Manipulation der US-Wahlen genutzt. Mithilfe der gesammelten Informationen konnte Wahlwerbung nämlich ganz individuell auf Nutzer:innen abgestimmt werden. Ein katastrophaler Datenmissbrauch, von dem allein in Deutschland rund 310.000 Nutzer:innen betroffen waren.

Kostenloser Online-Check


In unserem kostenlosen Online-Check erfahren Sie sofort, ob Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind. Im Anschluss erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Schadensersatz via E-Mail.

Was können Betroffene tun?

Facebook selbst ist sich der enormen Sicherheitslücken bewusst und gibt an, weitere Maßnahmen vorzunehmen. Das Unternehmen hat laut eigenen Angaben sämtliche Apps gesperrt, die Informationen der Nutzer:innen gesammelt und gespeichert haben.

In unserem Online-Check können Sie anhand ihrer Handynummer prüfen, ob Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind.

Sollte die Prüfung ergeben, dass Sie die entsprechenden Anwendungen genutzt haben und Ihre Daten eventuell herausgefischt wurden, sollten Sie folgende Schritte sofort unternehmen:

  • Richten Sie ein neues und starkes Passwort für jeden Ihrer Internet-Accounts ein.
  • Ändern Sie, wenn es Ihnen möglich ist, auch E-Mail-Adresse und Handynummer.
  • Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dabei wird zusätzlich zur Eingabe des Passworts eine SMS-Verifizierung verlangt.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Anwendungen Sie bei Facebook aktiviert haben. Nutzen Sie nur Apps, die Sie wirklich brauchen.
  • Prüfen Sie kostenlos Ihren Anspruch auf Schadensersatz!

Erste Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt

Als erstes Gericht hat das Landesgericht Zwickau am 14. September 2022 entschieden, dass Facebook einem Betroffenen des Datenlecks einen Schadensersatz von 1.000 Euro zahlen muss. Facebook habe gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen und muss den Kläger daher entschädigen. Laut Gericht ist Facebook für das Datenleck mitverantwortlich: Die Daten der Nutzer:innen werden nicht ausreichend geschützt, und daraus ergeben sich Schadensersatzansprüche von bis zu 3.000 Euro.

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Häufige Fragen zum Thema “Facebook-Datenleck”

Was passiert mit meinen Daten?

Die Daten, die über Anwendungen herausgefischt wurden, werden hauptsächlich zu Analysezwecken genutzt, um ein detailliertes Profil Ihrer Person zu erstellen. Ihr Internetverhalten, wann und wie häufig Sie bestimmte Webseiten aufgerufen haben, politische Einstellungen, Reiseziele, all diese Informationen können genutzt werden, um Werbung gezielt auf Sie abzustimmen. So wurden Daten von Facebook im US-Wahlkampf genutzt, um Wahlwerbung individuell an Nutzer:innen anzupassen.

Welche Folgen hat das Facebook-Datenleck für Betroffene?

Die auf Facebook einsehbaren Daten können für weitere Betrügereien und Manipulationen genutzt werden. Facebook hat Zugriff auf Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer und persönliche Angaben wie das Geburtsdatum. Hacker können demnach über Facebook an Daten gelangen und diese für Phishing (das Senden von gefälschten E-Mails, die wie seriöse Angebote bekannter Firmen aussehen) oder sogar Identitätsdiebstahl nutzen. Daher ist es empfehlenswert, wenn möglich auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu ändern.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte