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Gefährlicher Eingriff in den Straßen­verkehr: Experten­tipps für Betroffene

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
04.05.2023 | 3 Min. Lesezeit

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB). Für gefährliches Abbremsen, riskantes Überholen und andere Manöver können schnell hohe Geldstrafen bis hin zur Haftstrafe fällig werden. Ein Anwalt im Verkehrsrecht kann helfen.

Was ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßen­verkehr?

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat. Somit ist er im Gegensatz zu anderen Vergehen im Straßenverkehr sogar im Strafgesetzbuch (StGB) unter dem Paragrafen 315b aufgeführt. Der Täter muss in der Regel eine verkehrsfremde Person sein und damit selbst kein Verkehrsteilnehmer sein.

Jedoch sind in bestimmten Situationen auch aktive Verkehrsteilnehmer für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr verantwortlich. In beiden Fällen liegt der Tatbestand vor, sobald eine Person vorsätzlich und rechtswidrig den Straßenverkehr derart beeinträchtigt, dass dadurch Leib und Leben anderer Menschen oder fremder Sachen gefährdet sind.

Welche Handlungen werden als gefährlicher Eingriff in den Straßen­verkehr angesehen?

Bei einer Vielzahl dieser Straftaten sind die Täter meist passiv am Straßenverkehr beteiligt, also nutzen kein Fahrzeug. Erfüllt ist der Tatbestand gemäß § 315b StGB zum Beispiel bei folgenden Situationen:

  • Manipulation eines Bremsschlauchs
  • Lockern von Radmuttern
  • Werfen von Steinen und anderen Gegenständen auf die Fahrbahn
  • Zerstörung oder Manipulation von Verkehrsschildern

Als aktiver Verkehrsteilnehmer, also Autofahrer, erfüllen folgende Situationen den Straftatbestand:

  • Gefährliche Überholmanöver
  • Absichtliches Rammen eines fremden Fahrzeugs
  • Unvorhersehbares Bremsen ohne Anlass um Fahrzeuge bewusst auffahren zu lassen

Dabei ist entscheidend, ob die Person den PKW als „Waffe“ gegen eine andere Person bzw. dessen Fahrzeug einsetzt, da dieses Verhalten nichts mehr mit dem Straßenverkehr im eigentlichen Sinne gemein hat. Reines Ausbremsen, der Zwang zu Ausweichmanövern oder gar die Flucht bei einer Polizeikontrolle gelten grundsätzlich nicht als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

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Welche Strafen stehen auf einen gefährlichen Eingriff in den Straßen­verkehr oder eine Verkehrs­ordnungswidrigkeit?

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und eine Verkehrsordnungswidrigkeit sind zwei Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht, die sich in ihrer Schwere und möglichen Strafen unterscheiden.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Dieser Verstoß gilt als Straftat und ist in § 315b des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt vor, wenn jemand den Verkehr absichtlich oder fahrlässig in einer Weise beeinträchtigt, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder zu einem Unfall führt. Beispiele für solche Eingriffe sind das Platzieren von Hindernissen auf der Fahrbahn, das Manipulieren von Verkehrszeichen oder das absichtliche Verursachen eines Unfalls. Die Strafen für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, je nach Schwere des Vergehens.

Verkehrsordnungswidrigkeit: Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein weniger schwerwiegender Verstoß gegen die Verkehrsregeln und wird in der Regel mit Bußgeldern geahndet. Diese Verstöße sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Verkehrsordnungswidrigkeiten umfassen eine Vielzahl von Verstößen, wie zum Beispiel zu schnelles Fahren, Falschparken, Missachtung von Verkehrszeichen oder eine abgelaufene TÜV-Plakette. Die Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in der Regel Bußgelder, die je nach Verstoß unterschiedlich hoch ausfallen können. In schwereren Fällen kann auch ein Fahrverbot oder die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen.

Zusammengefasst unterscheiden sich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und eine Verkehrsordnungswidrigkeit in der Schwere des Vergehens, den möglichen Strafen und der Rechtsgrundlage. Ein gefährlicher Eingriff ist eine Straftat, die in der Regel mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird, während eine Verkehrsordnungswidrigkeit meist mit Bußgeldern belegt ist.

Kann ich mich als Beifahrer eines gefährlichen Eingriffs in den Straßen­verkehr schuldig machen?

Wer während der Fahrt vom Beifahrersitz aus ins Lenkrad greift, kann sich als Beifahrer eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar machen. Ein gefährlicher Eingriff in den Verkehr kann nur unmittelbar vorgenommen werden. Der Beifahrer kann den Fahrer also nicht als ausführendes „Werkzeug“ einsetzen.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei einem Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßen­verkehr helfen?

Ein Rechtsanwalt kann bei einem Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auf verschiedene Arten helfen:

Beratung und Vertretung: Ein Rechtsanwalt kann den Beschuldigten beraten und vertreten, indem er die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken des Falls erläutert. Er kann auch die Beweise prüfen und analysieren, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Akteneinsicht: Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Ermittlungsakte sichten, um sich ein Bild von den Ermittlungsergebnissen und Beweismitteln zu machen. Dadurch kann er die Verteidigungsstrategie weiter verfeinern.

Verhandlungsführung: Ein Rechtsanwalt kann bei Gerichtsverhandlungen die Interessen des Beschuldigten vertreten und auf eine milde Strafe hinwirken. Er kann auch eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Strafmilderung erzielen.

Anfechtung des Urteils: Falls das Urteil nicht den Erwartungen des Beschuldigten entspricht, kann ein Rechtsanwalt eine Berufung oder Revision einlegen, um das Urteil anfechten zu lassen.

In jedem Fall ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat, um eine angemessene Verteidigung zu gewährleisten.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte