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Behindertentestament – So sichern Sie Ihr Kind ab

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
26.02.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • Mit einem Behindertentestament sichern Eltern ihrem behinderten Kind sein Anrecht auf sein Erbe.
  • Ohne diese Vorsorgemaßnahme kann viel Geld an Träger von Sozialleistungen gehen.
  • Mit einem spezialisierten Anwalt für Erbrecht können Sie Ihr Testament rechtssicher im Sinne Ihres Kindes gestalten.

Warum ein Behindertentestament sinnvoll ist

Hat einer der Erben eine Behinderung, können die Eltern ihr Kind durch ein Behindertentestament absichern. So können sie verhindern, dass Geld an die Träger von Sozialleistungen fließt. Oft kostet die Pflege eines behinderten Menschen viel Geld, das, zunächst aus dem Vermögen entnommen wird. Erbt ein Mensch mit Behinderung, muss auch diese Summe für die Pflegekosten aufgewendet werden. Somit fließt das Erbe eines behinderten Menschen oft vollständig in die Pflege oder seine Unterbringung. Im Prinzip verliert er ohne Testament sein gesamtes Vermögen und auch sein gesamtes Erbe an Dritte.

Wie sieht ein Behindertentestament aus?

Das Behindertentestament sollte sowohl im Fall des Todes des ersten wie auch des zweiten Elternteils Regelungen zugunsten des behinderten Kindes enthalten. Das Kind sollte nicht enterbt werden – vielmehr sollte ihm mehr als der Pflichtteil zugesprochen werden. Bekäme es nur den Pflichtteil, müsste dieses Geld für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Es würde dann dem Sozialhilfeträger zugutekommen. Der behinderte Erbe sollte als Vorerbe eingetragen werden. Er erbt vorrangig und „auf Zeit“.

Ziel des Testaments ist es, dem behinderten Kind Vermögen zukommen zu lassen, das nicht von anderen verbraucht werden darf. Für die Verwaltung des Erbes sollte ein Testamentsvollstrecker benannt werden. Er handelt im Sinne des Erben und verwaltet den Nachlass. Außerdem kümmert er sich darum, dass der Erbe Zuwendungen aus dem Vermögen für sein alltägliches Leben bekommt.

Wichtige Punkte fürs Behindertentestament:

  • Der behinderte Erbe ist Vorerben oberhalb der Pflichtteilquote
  • Zuwendungen sollen nicht der Entlastung des Sozial- oder Eingliederungshilfeträgers zugutekommen
  • Es enthält klare Anweisungen wie im Sinne des Menschen mit Behinderung gehandelt werden sollte
  • Der Testamentsvollstrecker ist Dauertestamentsvollstrecker auf Lebzeit des behinderten Erben

Hilfe beim Behindertentestament

Ein Behindertentestament abzufassen, ist keine einfache Aufgabe. Rechtliche Beratung kann hier Sicherheit geben. Wir beraten Sie gerne individuell und umfassend!

Was bedeutet Vorerbe?

Ein Vorerbe is ein Erbe auf Zeit. Wer Vorerbe ist, erbt vorrangig und muss das Erbe für den Nacherben bewahren. Er darf ohne die Zustimmung des Nacherben z.B. keine Häuser und Grundstücke aus dem Besitz verkaufen. Das Erbe muss im Todesfall im Ganzen vom Vorerben auf den Nacherben übergehen. Wenn Erträge aus dem Erbe anfallen, dürfen diese frei genutzt werden.

Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker?

Bei dem Testamentsvollstrecker sollte es sich um eine Vertrauensperson des behinderten Erben handeln. Er kann sich dabei um ein Mitglied der Familie handeln. Seine Aufgabe ist es, die Erträge aus dem Erbe zu verwalten. Er stellt dem Erben Geldbeträge für seine private Lebensführung zur Verfügung. Damit kann er zum Beispiel Reisen und Hobbies finanzieren. Was mit dem Geld geschehen soll und was dem behinderten Erben am meisten Freude und Lebensqualität bereiten könnte, ist im Testament festgelegt.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen zum Behindertentestament?

Die Lebenshilfe hat auf ihrer Seite Behindertentestament | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. wichtige Urteile zum Behindertentestament zusammengestellt.

Was, wenn man Angehöriger mit Behinderung einen rechtlichen Betreuer hat?

Der rechtliche Betreuer darf nicht Testamentsvollstrecker sein. Er sollte den Testamentsvollstrecker kontrollieren. Im Testament sollte festgelegt werden, dass seine Bezahlung nicht aus dem Erbe bestritten werden sollte.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte