Die Erbschaftssteuer – Berechnung & Befreiung
- Die Erbschaftssteuer wird vom Bundesland bei Übertragung von Vermögen durch Erbschaft erhoben.
- Die Erbschaftssteuer bemisst sich am Wert des Erbes, den Abzug nach Freibeträgen und dem Steuersatz.
- Durch die Nutzung von Freibeträgen oder Spenden des Erbes kann man sich von der Erbschaftssteuer sogar befreien.
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Was ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die bei einer Übertragung von Vermögen durch Erbschaft, Schenkung oder Vermächtnis erhoben wird. Die Erbschaftssteuer wird in Deutschland vom Bundesland erhoben, in dem das Erbe oder Vermächtnis beantragt wird.
Die Erbschaftssteuer dient dazu, den Übergang von Vermögen von einer Generation auf die nächste zu besteuern. Obwohl sie eine zusätzliche Kostenbelastung darstellen kann, soll sie dabei helfen, den Wohlstand und die Chancengleichheit in der Gesellschaft zu erhalten.
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Zuerst wird der Wert des Erbes ermittelt. Das umfasst alle Gelder, Aktien, Immobilien und weitere Wertgegenstände, die an die betroffene Person vererbt werden. Zudem werden die Freibeträge berücksichtigt, die sich je nach verwandtschaftlichem Verhältnis zwischen Erben und Verstorbenen berechnen. Im Anschluss wird der Steuersatz und Steuerbetrag berechnet.
Wert des Nachlasses | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse II |
75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
Bekommen Sie von Ihren verstorbenen Großvater zum Beispiel eine Immobilie im Wert von 220.000 Euro vererbt, gilt für Sie ein Freibetrag von 200.000 Euro (siehe Tabelle, unten). Demnach werden 20.000 Euro besteuert. Sind Sie in der Steuerklasse I sind das sieben Prozent, also 1.400 Euro, die an Steuern anfallen.
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Kann ich von der Erbschaftssteuer befreit werden?
Eine grundsätzliche Befreiung von der Erbschaftssteuer für Erben gibt es nicht. Jedoch sind bestimmte Erbsachen, wie Hausrat, Wäsche und Kleidung des Verstorbenen von der Erbschaftssteuer befreit.
Zudem können je nach Verwandtschaftsgrad die steuerlichen Freibeträge dafür sorgen, dass bei einem Erbe, dessen Wert die Freibeträge nicht übersteigt, keine Erbschaftssteuer anfällt (siehe Tabelle, unten).
Wenn Sie beschließen, das Erbe an gemeinnützige Organisationen spenden, können Sie ebenfalls von der Erbschaftssteuer befreit werden. Der Wert, der dabei gespendet wird, ist in voller Höhe steuerfrei.
Kann ich die Erbschaftssteuer senken?
Tatsächlich gibt es Wege, die Erbschaftssteuer zu senken bzw. zu umgehen. Durch die Nutzung der gesetzlich vorgegebenen Freibeträge kann die Erbschaftssteuer reduziert werden. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad der Erbenden. Nahe Verwandte wie Ehepartner und Kinder haben weitaus höhere Freibeträge als ferne Verwandte oder nicht verwandte Personen.
Die Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad zum Vererbenden
Verhältnis zum Vererbenden | Freibetrag |
Ehepartner & eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder (inkl. Adoptivkinder, Stiefkinder & verwaiste Enkelkinder) | 400.000 Euro |
Enkelkinder (deren Eltern noch leben) | 200.000 Euro |
Eltern & Großeltern des Vererbenden | 100.000 Euro |
Ferner verwandt oder nicht verwandt | 20.000 Euro |
Besteht das Erbe aus Unternehmensanteilen oder landwirtschaftlichem Besitz, fallen in der Regel auch geringere Steuersätze an. Grund dafür ist die besondere Berechnung dieser Art von Vermögenswerte.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte