Gesetzliche Regelung der Lenk- und Ruhezeiten
- Die Lenk- und Ruhezeiten sind in Deutschland sehr ausführlich geregelt.
- Die Fahrer sollen ausgeruht und keinesfalls übermüdet die Strecken auf lange Zeit fahren.
- Unter der Lenkzeit wird die Dauer der Lenktätigkeit bezeichnet.
Inhalt:
- Was ist unter Lenkzeit zu verstehen?
- Was droht mir, wenn ich gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoße?
- Was ist eine Fahrtunterbrechung?
- Wie ist die Ruhezeit definiert?
- Wie lange muss ich die Ruhezeiten einhalten?
- Wie werden die Lenk- und Ruhezeiten überprüft?
- Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
- Was ist unter Wochenruhezeit zu verstehen?
- Darf ich meine Wochenruhezeit im LKW verbringen?
- Was gehört zu den Pflichten des Unternehmens?
- Mit welchen Sanktionen muss ich bei einem Verstoß gegen die Tachographenpflicht rechnen?
- Häufige Fragen zum Thema Lenk- und Ruhezeiten
Was ist unter Lenkzeit zu verstehen?
Unter der Lenkzeit wird die Dauer der Lenktätigkeit bezeichnet. Dies ist die Zeit, in der der LKW-Fahrer tatsächlich mit dem Fahrzeug fährt und mit weiteren Fahrertätigkeiten beschäftigt ist. Zu den letztgenannten Tätigkeiten gehören auch Standzeiten, wie beispielsweise das Stehen an Ampeln und Bahnübergängen sowie die Wartezeit an Grenzübergängen. Die gesetzliche Lenkzeit beträgt laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) 9 Stunden. Zweimal in der Woche kann die Lenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden.
Sobald der Fahrer seine Fahrt für mehr als 15 Minuten einstellt, oder aus anderen Gründen den Platz hinter dem Lenkrad verlässt, wird dies nicht mehr als Lenkzeit gezählt. Gesetzlich festgeschrieben sind die Lenk- und Ruhezeiten im Fahrpersonalgesetz (FPersG).
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Was ist eine Fahrtunterbrechung?
Als Fahrtunterbrechung wird die Zeit berechnet, in der sich der Fahrer erholt, nicht hinter dem Steuer sitzt und auch sonst keine Fahrertätigkeiten unternimmt. Arbeiten, wie zum Beispiel Be- und Entladen des LKW sowie Wartung und Instandsetzungen des Fahrzeugs sind in dieser Zeit untersagt. Zeiten, in denen der Fahrer auf dem Beifahrersitz verbringt, zählen ebenfalls zu Fahrtunterbrechungen.
Darüber hinaus spricht der Gesetzgeber von Fahrtunterbrechungen, wenn Sie sich mit dem LKW oder einem anderen Fahrzeug auf einer Fähre oder auf einem Zug befinden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Fahrtunterbrechungen folgendermaßen geregelt:
Nach einem Lenkabschnitt von 4,5 Stunden sind Sie dazu verpflichtet, eine Fahrtunterbrechung einzulegen. Zunächst muss diese Unterbrechung mindestens 15 Minuten betragen, danach mindestens 30 Minuten. Sie haben somit die Möglichkeit, die Fahrtunterbrechung in zwei Abschnitte aufzuteilen.
Nach dem Ende der insgesamt 45 minütigen Fahrtunterbrechung beginnt dann eine neue Lenkzeit von 4,5 Stunden.
Wie ist die Ruhezeit definiert?
Zudem macht der Gesetzgeber eine klare Trennung zwischen Fahrtunterbrechung und Ruhezeit. Letztgenannte beschreibt den Zeitraum, den Sie als LKW-Fahrer zur freien Verfügung haben. Die Ruhezeit für Berufskraftfahrer ist also nicht nur eine Pause vom Steuer, sondern auch von der Arbeitszeit.
Wenn Sie LKW-Fahrer sind, dürfen Sie in der Ruhezeit keine anderen Tätigkeiten aufnehmen. Dazu gehören folgende Arbeiten:
- Führen des LKW einschließlich des Wartens an Ampeln, Bahn- und Grenzübergängen, Kreuzungen und Staus
- Be- und Entladen des Fahrzeugs, auch die Beaufsichtigung der Arbeiten ist während der Ruhezeiten verboten
- Die Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs
- Organisatorische Aufgaben und behördliche Formalitäten
- Bereitschaftszeit
- Fahren auf dem Beifahrersitz als Doppelbesetzung für den Fahrzeugführer
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Wie lange muss ich die Ruhezeiten einhalten?
Die Ruhezeiten für Berufskraftfahrer, die ebenfalls im FPersG geregelt sind, werden manchmal auch als Lenk- und Ruhezeitverordnung bezeichnet. Hier müssen allerdings zwei Aspekte getrennt werden.
In Deutschland gelten die Regelungen sowohl für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr als auch von Fahrzeugen mit mindestens 2,8 Tonnen. Ausgenommen von der Regelung sind beispielsweise LKW der Polizei und des Zivilschutzes. Darüber hinaus unterliegen Fahrzeuge des Rettungsdienstes anderen Verordnungen.
Die folgenden Abschnitte fokussieren sich auf die Regelungen für LKW-Fahrer.
Tägliche Ruhezeiten für LKW-Fahrer
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 11 Stunden Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden. Eine Bindung an den Kalendertag ist dabei nicht vorgeschrieben. Die Ruhezeit kann sich beispielsweise auch von 9 Uhr bis 9 Uhr am Folgetag erstrecken.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Ruhezeiten in zwei Blöcke aufzuteilen:
- Als zusammenhängender Block von 11 Stunden.
- Aufteilung in zwei Blöcke.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Ruhezeit zu splitten, verlängert sich diese von 11 auf 12 Stunden. Dann muss der erste Block 3 Stunden betragen und der zweite Block 9 Stunden. Eine Aufteilung in 2- und 10-Stunden-Blöcke ist gesetzlich nicht möglich.
Wie werden die Lenk- und Ruhezeiten überprüft?
LKW-Fahrer sowie Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind verpflichtet, ihre Lenk- und Ruhezeiten durch Fahrtenschreiber aufzeichnen zu lassen. Diese werden auch Tachograph genannt. Seit dem 1. März 2015 gibt es innerhalb der Europäischen Union die sogenannte Tachographenpflicht.
Der digitale Tachograph ist mit einem Messschreiber ausgestattet, der die Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen aufzeichnet. Darüber hinaus werden gefahrene Kilometer und Geschwindigkeiten von dem Tachograph aufgezeichnet.
Die Informationen des Tachographen können sowohl von der Polizei als auch vom Zoll und vom BAG ausgelesen werden. Darüber hinaus werden die Informationen vom Arbeitgeber und auch von Werkstätten ausgelesen.
Anhand der Informationen kann bei einer Verkehrskontrolle sowie bei einer Überprüfung der Arbeitszeiten festgestellt werden, ob die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten unter- oder überschritten wurden.
Alle Fahrzeuge, die nach 2006 zugelassen wurden, über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben und gewerblich genutzt werden, müssen mit dem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Dieser wird mit einer digitalen Fahrerkarte betrieben.
Die Karte ist mit einem Chip versehen, auf dem die Informationen zu den Fahrzeiten gespeichert werden.
Auf dem Tachograph werden die Daten für 365 Tage und auf der digitalen Fahrerkarte für 28 Tage hinterlegt. Zudem ist die Fahrerkarte immer personengebunden und kann nicht übertragen werden.
Der digitale Fahrtenschreiber
Der digitale Fahrtenschreiber (Tachograph) erfasst die gefahrenen Geschwindigkeiten für 24 Stunden auf die Sekunde genau. Damit die Daten stets korrekt ausgelesen werden können, muss der LKW-Fahrer dafür sorgen, dass die Uhr des Tachographen richtig eingestellt ist. Das Gerät darf maximal 20 Minuten von der Weltzeit (UTC) abweichen.
Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Häufig sind Bußgeldbescheide hinsichtlich der Form oder des Inhalts fehlerhaft und dadurch angreifbar. Um einschätzen zu können, ob sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid lohnt, sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der Sie in Bezug auf die Chancen und Risiken vorab beraten kann.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die das Verkehrsrecht abdeckt, wird diese die Kosten der Beratung und des Verfahrens übernehmen. Sie müssen dann nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.
Was ist unter Wochenruhezeit zu verstehen?
Die wöchentliche Ruhezeit für LKW-Fahrer ist auf mindestens 45 Stunden festgesetzt. Diese müssen Sie zusammenhängend in einem Zyklus von 6 x 24 Stunden nehmen.
Genau wie bei den täglichen Ruhezeiten richtet sich die Wochenruhezeit nicht nach den Kalendertagen, sondern nach Zeiträumen von 24 Stunden.
Die Wochenruhezeit von LKW-Fahrern wird manchmal auch als Wochenendruhezeit bezeichnet. Allerdings führt diese Formulierung oft zu Verwirrung, da LKW-Fahrer nicht dazu verpflichtet sind, ihre wöchentlichen Ruhezeiten auch tatsächlich am Wochenende zu nehmen. In der Praxis nehmen aber viele LKW- und Berufskraftfahrer ihre Wochenruhezeit tatsächlich am Wochenende. Grund dafür ist auch das Sonntagsfahrverbot.
Darf ich meine Wochenruhezeit im LKW verbringen?
Die klare Antwort auf diese Frage lautet: nein. Denn am 25. Mai 2017 ist das geänderte Fahrpersonalgesetz in Kraft getreten. Unter anderem verbietet es das Gesetz, dass Fahrer ihre Wochenruhezeit im LKW verbringen dürfen. Damit ist auch schlafen im Fahrzeug obsolet. Arbeitgeber, wie beispielsweise Spediteure, müssen für die Fahrer eine geeignete Unterkunft für den Zeitraum der Wochenruhezeit stellen.
Der Gesetzgeber hat das Verbringen der Wochenruhezeit im LKW auch deshalb verboten, da die Sicherheit im Verkehr durch eine unzureichende Erholung nicht gewährleistet werden könne.
Bei Nichteinhaltung der Neuregelung sind sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer Bußgelder fällig. Über die Höhe der Geldstrafen werde laut BAG noch mit den zuständigen Verkehrsministerien der Bundesländer verhandelt. Zudem werde derzeit ein neuer Tatbestand für das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im LKW erstellt.
Die folgende Tabelle zeigt, welche aktuellen Bußgelder Fahrer und Fahrzeughalter bei Missachtung der Neuregelung drohen.
TATBESTAND |
BUSSGELD |
---|---|
Verbringen der Wochenruhezeit im LKW (Fahrer) |
500 Euro |
Verbringen der Wochenruhezeit im LKW (Unternehmer) |
1.500 Euro |
Das BAG übernimmt die Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes. Daneben können auch der Zoll sowie die Polizei die Kontrollen durchführen.
Was gehört zu den Pflichten des Unternehmens?
Zu den Pflichten des Unternehmens – des Fahrzeughalters – gehört das Auslesen der Fahrerkarten nach spätestens 28 Tagen. Zudem müssen die Daten des Tachographen ausgelesen werden. Dies muss nach 90 Tagen erfolgen. Zudem müssen die Informationen für mindestens ein Jahr gespeichert werden.
Darüber hinaus müssen die Fahrer regelmäßig im Umgang mit dem Tachographen geprüft werden. Das Auslesen der Fahrerkarten erfolgt durch eine Software, die dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Das Auslesen der Fahrerkarten kann sowohl über eine Kabelverbindung als auch über ein Terminal erfolgen.
Mit welchen Sanktionen muss ich bei einem Verstoß gegen die Tachographenpflicht rechnen?
Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Häufig sind Bußgeldbescheide hinsichtlich der Form oder des Inhalts fehlerhaft und dadurch angreifbar. Um einschätzen zu können, ob sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid lohnt, sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der Sie in Bezug auf die Chancen und Risiken vorab beraten kann.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die das Verkehrsrecht abdeckt, wird diese die Kosten der Beratung und des Verfahrens übernehmen. Sie müssen dann nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.
Häufige Fragen zum Thema Lenk- und Ruhezeiten
Darf ich während der Ruhezeit im LKW bleiben?
LKW-Fahrer dürfen die Ruhezeit nur im Fahrzeug verbringen, wenn es über eine Schlafkabine verfügt.
Ist eine verkürzte Wochenruhezeit möglich?
Genau wie bei den täglichen Ruhezeiten ist auch eine verkürzte Wochenruhezeit möglich. Allerdings müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.
- In der 1. Woche müssen Sie die volle Wochenruhezeit von 45 Stunden einhalten.
- In der 2. Woche kann die Wochenruhezeit auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden. Es darf auf keinen Fall weniger sein.
- In der Woche darauf – also in der 3. Woche – müssen Sie wieder die volle Wochenruhezeit von 45 Stunden einhalten.
- Die ausstehenden 21 Stunden aus der zweiten Woche müssen innerhalb der kommenden drei Wochen (Woche 4 bis 6) nachgeholt werden.
- Die nachgeholte Wochenruhezeit muss direkt im Anschluss an eine tägliche Ruhezeit erfolgen.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte