Testament schreiben: So funktioniert die Testamentserstellung
Wer sein Testament schreiben möchte, muss einiges beachten. Das Erbrecht gibt für die Testamentserstellung klare Vorschriften. Aber es lohnt sich: Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer etwas von Ihrem Vermögen bekommen soll.
Auf den Punkt
- Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass individuell regeln.
- Ihr letzter Wille gilt vor der gesetzlichen Erbfolge.
- Sie müssen Ihr Testament per Hand schreiben, damit es gültig ist.
- Wichtig sind eindeutige, rechtssichere Formulierungen.
- Sie können Ihr Testament mit einem Anwalt schreiben, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wann sollte ich ein Testament schreiben?
Sich frühzeitig über seinen Nachlass Gedanken zu machen, ist nicht einfach, aber wichtig. Denn: Wer selbst bestimmen möchte, wer etwas von seinem Vermögen bekommen soll, muss ein Testament schreiben – oder einen Erbvertrag aufsetzen.
Ohne Testamentserstellung gilt laut deutschem Erbrecht die gesetzliche Erbfolge. Dann ist klar geregelt, welche nahen Angehörigen wie viel vom Erbe erhalten.
Gehören Ihre Wunscherben nicht zur Kernfamilie, brauchen Sie ein Testament, um ihnen etwas hinterlassen zu können. Ihr letzter Wille im Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
Ein Testament zu schreiben, hat gleich mehrere Vorteile – für Sie und Ihre Familie:
- Selbst bestimmen, wer erben soll
- Klare Regelungen für den Erbfall
- Erbstreit innerhalb der Familie vorbeugen
Ein gutes Testament muss nicht besonders lang und komplex formuliert sein. Man kann durch kurze, aber klare Regelungen die Sicherheit schaffen, dass der letzte Wille des Verfassers auch tatsächlich in seinem Sinne verstanden und umgesetzt wird.
Oliver Brandt
Rechtsanwalt für Erbrecht
Gansel Rechtsanwälte
Ab wann darf man ein Testament schreiben?
Laut § 2229 BGB darf man ab dem 16. Lebensjahr ein Testament schreiben – dann gilt man als testierfähig.
Aber: Nicht jede Person ab 16 darf einfach so ein Testament erstellen. Für die Testierfähigkeit gibt es Ausnahmen.
Nicht testierfähig ist, wer:
- Psychische Beeinträchtigung/Bewusstseinsstörung liegt vor
- Lesen, schreiben oder sprechen nicht möglich
- Keine freie Willensäußerung möglich
Testament erstellen
Wie schreibe ich ein Testament? | Beispiele
Wer sein Testament machen möchte, kann nicht einfach drauf losschreiben. Das deutsche Erbrecht umfasst einige Anforderungen.
Testament schreiben – so geht’s:
- Formale Anforderungen erfüllen
- Erben benennen
- Erbteile benennen
- ggf. Bedingungen für das Erbe formulieren
Gültiges Testament schreiben: Formale Anforderungen
Damit Ihr Testament gültig ist, müssen Sie laut § 2247 BGB bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Formale Anforderungen für ein Testament sind:
- Testament per Hand schreiben
- Leserlich schreiben
- Ort und Datum der Testamentserstellung nennen
- Mit vollem Namen unterschreiben
- Seiten nummerieren
Kann ich jeden als Erben ins Testament schreiben?
Ja und nein. Sie können Ihr Erbe grundsätzlich an jede Person oder auch Unternehmen bzw. Stiftungen geben – wie viele Erben Sie benennen und in welchem Verhältnis Sie zu ihnen stehen, ist egal.
Trotzdem gibt es Ausnahmen. Nicht im Testament stehen dürfen:
- Mitarbeiter/Pfleger im Seniorenheim: Das Heimgesetz verbietet eine Erbschaft von Patienten (§ 14 Heimgesetz)
- Tiere: Sie sind nicht erbberechtigt, weil sie keine Personen sind. Sie können aber eine Person im Testament benennen, die sich um ihr Tier kümmern soll.
Alleinerbe
Wenn Sie nur eine Person im Testament als Erben nennen, bekommt diese als sogenannter Alleinerbe ihren gesamten Nachlass.
Beispiel-Formulierungen:
„Ich setze meine Tochter, Carla Habedank, als Alleinerbin ein.“
„Herr Ludwig Lebwohl, geboren am 04.07.1947, soll mein Alleinerbe sein.“
Erbstücke vermachen
Soll Ihr Nachlass an mehrere Personen verteilt werden, müssen Sie im Testament ganz konkret schreiben, wer welchen Teil vom Erbe bzw. welches Erbstück erhalten soll.
Beispiel-Formulierungen:
„Mein Sohn Anton soll meine CD-Sammlung erhalten.“
„Das Guthaben vom Girokonto DE49 xxxx xxxx xxxx xxxx xx sollen meine Kinder Finja und Jannis zu gleichen Teilen erhalten.“
„Meine Einnahmen aus Vermietung der Praxis (Anschrift) soll mein Sohn Ralf erhalten.“
Testament prüfen
Erbe an Bedingungen knüpfen
Wenn Sie Ihr Testament schreiben, dürfen Sie das Erbe auch mit Bedingungen und Pflichten verbinden. Sie entscheiden, was mit Ihrem Nachlass passieren soll.
Beispiel-Formulierung: Nießbrauch sichern
„Meine Finca auf Mallorca soll meine Tochter Emilia erhalten. Meine Frau Anna soll für diese Finca ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch) erhalten.“
Beispiel-Formulierungen: Erbe für Enkelkinder verwalten lassen
„Meine Enkelin Nathalie soll meine Eigentumswohnung in (Adresse) erhalten, sobald sie ihr Studium abgeschlossen hat.“
„Mein Enkel Leon soll das Guthaben auf dem Sparbuch (Kontonummer) erhalten, sobald er volljährig ist.“
Kann ich mein Testament selber schreiben?
Ja, Sie müssen Ihr Testament sogar selbst schreiben, damit es rechtsgültig ist. Sie können das Testament auch mit dem Computer schreiben – das ist aber nur gültig, wenn Sie es von einem Notar beglaubigen lassen.
Wichtig: Sie können nicht einfach schreiben, was Sie möchten. Es müssen eindeutige Formulierungen sein, die die Vorgaben im Erbrecht erfüllen.
Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihr Testament prüfen, mit Ihnen aufsetzen und rechtlich absichern.
Testament schreiben: Was muss ich beachten?
Ein Testament zu schreiben, klingt einfach: Füllfederhalter, Papier und aufschreiben, wer was bekommen soll. Wenn es um das eigene Erbe geht, sollte man nicht ganz so unbedacht vorgehen. Denn rund um die Testamentserstellung ist noch mehr zu bedenken.
Passende Testamentsart wählen
Wer verheiratet ist, muss nicht für sich allein ein Testament schreiben. Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament schreiben. Damit können beide Ehepartner gemeinsam ihr Erbe regeln.
Alternativ können sie ein sogenanntes Berliner Testament schreiben. Die Besonderheit: Beide Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein für den Fall, dass der andere vor ihnen verstirbt.
Wer z. B. ein behindertes Kind absichern möchte, kann ein individuelles Behindertentestament für das Kind schreiben. Damit lässt sich die Pflege und die finanzielle Absicherung regeln – und verhindern, dass der Staat im Erbfall auf den Nachlass zugreift.
Ersatzerben benennen
Erben im Testament zu benennen, ist der wichtige erste Schritt bei der Testamentserstellung. Wichtig ist aber auch, vorauszudenken. Für den Fall, dass die Wunscherben vorab versterben oder das Erbe ausschlagen, sind Ersatzerben wichtig.
Schreiben Sie im Testament, wer an die Stelle Ihrer ersten Wunscherben treten soll. Tun Sie das nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Gibt es keine gesetzlichen Erben, geht Ihr Nachlass an den Staat.
Pflichtteil beachten
Wenn Sie ein Testament schreiben, hat Ihr letzter Wille Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Ganz umgehen können Sie das gesetzliche Erbrecht aber nicht. Ihre nahen Angehörigen haben laut § 2303 BGB Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe.
Pflichtteilsberechtigt sind Ihre:
- Kinder
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner
- Enkel, Urenkel
- Eltern
Immer Anspruch auf den Pflichtteil haben Kinder und Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner. Die anderen Pflichtteilsberechtigten haben den Anspruch nur, wenn Kinder und Partner bereits verstorben sind.
Das bedeutet: Auch wenn Sie in Ihrem Testament schreiben, dass Kinder oder Ehepartner nichts von Ihrem Vermögen erhalten sollen, steht ihnen ein Pflichtteil vom Erbe zu.
Vor- & Nacherbschaft regeln
Sie können bei der Testamentserstellung auch festlegen, dass Ihr Nachlass nicht auf einmal, sondern schrittweise weitergegeben wird. Das geht, indem Sie sogenannte Vorerben und Nacherben benennen.
Die Vorerben bekommen das Erbe zuerst. Sie dürfen es z. B. nutzen oder nur verwalten – ganz wie Sie es wünschen. Die Nacherben erhalten das Erbe dann an zweiter Stelle von den Vorerben, sobald diese verstorben sind.
Wann ist ein Testament anfechtbar?
In bestimmten Fällen ist ein Testament anfechtbar:
- Formfehler
- Ungültige Klauseln/Formulierungen
- Irrtümer bei der Testamentserstellung aufgrund falscher Tatsachen
- Rechtswidrige bzw. sittenwidrige Handlungen (z. B. Drohung oder Täuschung) bei der Testamentserstellung
Das bedeutet: Wer Fehler beim Schreiben des Testaments macht, riskiert, dass der letzte Wille ungültig ist.
Wichtig ist deshalb immer:
- Vermeiden Sie unklare Formulierungen oder fehlerhafte Klauseln.
- Knüpfen Sie das Erbe nicht an sittenwidrige Bedingungen.
- Lassen Sie sich nicht von Dritten unter Druck setzen, wenn Sie das Testament schreiben.
Testamentsvollstrecker benennen
Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille wie geschrieben in die Tat umgesetzt wird. Er verwaltet Ihr Erbe in Ihrem Sinne.
Sie können in Ihrem Testament schreiben, wen Sie als Testamentsvollstrecker einsetzen möchten – das kann ein Angehöriger oder auch ein Anwalt sein.
Ein Anwalt kann also nicht nur Ihr Testament aufsetzen, er kann später auch sicherstellen, dass das Testament wie besprochen umgesetzt wird.
Hinweis
Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, sein Vermögen per Testament weiterzugeben – z. B. Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis, Schenkung zu Lebzeiten usw. Ein Anwalt kann auf Basis Ihrer Wünsche zur Nachlassregelung und Familienkonstellation die verschiedenen Optionen aufzeigen und die passenden im Testament umsetzen.
Testament schreiben: Vorlage nutzen?
Auch wenn die formalen Anforderungen für jedes Testament dieselben sind: Jeder Nachlass, jede Familienkonstellation ist unterschiedlich. Und vor allem: Jeder hat andere Vorstellungen, was mit seinem Vermögen im Erbfall passieren soll.
Das eigene Erbe mit einer einfachen Muster-Vorlage zu regeln, wird der Tragweite Ihrer Entscheidungen und der Bedeutung Ihrer persönlichen Wünsche nicht gerecht.
Plus: Das Testament online mit einer Muster-Vorlage zu erstellen, ist nicht rechtsgültig. Für ein rechtssicheres Testament müssen Sie Ihren letzten Willen handschriftlich festhalten – oder es beim Notar beglaubigen lassen.
Testament absichern
Testament schreiben lassen: einfach & rechtssicher
Testament selbst schreiben: Ja – alles alleine korrekt formulieren: Nein.
Wer sein Testament mit Blick auf die vielen Möglichkeiten im Erbrecht und die rechtlichen Vorschriften nicht selbst aufsetzen möchte, kann sich Hilfe von einem Anwalt für Erbrecht holen.
Der Anwalt kann Sie mit Blick auf den Umfang Ihres Nachlasses, Ihre Familienkonstellation und Ihre Wünsche zur Erbverteilung umfassend beraten: das passende Testament, die notwendigen Klauseln, der Pflichtteil und Absicherung Ihres letzten Willens per Testamentsvollstreckung.
Gansel Rechtsanwälte sind für Sie da: Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund ums Erbe und Testament. Sie erhalten eine telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen und ein individuelles Angebot für ein Testament zum Festpreis. So haben Sie direkt die Kosten im Blick und entscheiden dann erst, ob Sie Ihr Testament vom Anwalt schreiben lassen möchten.
Erfahrungsgemäß sind die Mandanten immer sehr froh, wenn sie nach einer ausführlichen Beratung und einem Testamentsentwurf von uns ihr Testament erstellt haben. Es schafft ein Gefühl von Sicherheit und innerer Ruhe diese Angelegenheit schon geregelt zu haben.
Oliver Brandt
Rechtsanwalt für Erbrecht
Gansel Rechtsanwälte
Testament schreiben: Notar oder Anwalt?
Ein Notar kann Ihr Testament beglaubigen (für rechtsgültig erklären). Er kommt also erst zum Einsatz, wenn das Testament geschrieben ist.
Ein Notar darf keine Rechtsberatung geben. Wenn Sie Hilfe bei der Testamentserstellung möchten, brauchen Sie einen Anwalt für Erbrecht.
Testament geschrieben: und jetzt?
Mit der Testamentserstellung allein ist die Nachlassregelung noch nicht abgeschlossen. Damit im Erbfall alles reibungslos abläuft, sind folgende Dinge rund um das Testament wichtig:
Testament aufbewahren
Wenn Sie das Testament geschrieben haben, müssen Sie es bis zum Erbfall sicher aufbewahren. Sie können Ihren letzten Willen zuhause aufbewahren. Dann besteht das Risiko, dass Ihre Erben das Testament nicht finden, es verloren geht oder vernichtet wird.
Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie das Testament schreiben und beim Notar oder Nachlassgericht hinterlegen. Das erspart Ihren Angehörigen die Suche nach dem Testament und macht die schnelle Regelung des Erbes möglich.
Notar
Sie können Ihr Testament von einem Notar beglaubigen lassen – müssen aber nicht. Das Siegel vom Notar sichert Ihren letzten Willen aber rechtlich ab.
Änderungen & Widerruf
Was einmal im Testament steht, gilt nicht für die Ewigkeit. Sie können Ihr Testament zu Lebzeiten jederzeit widerrufen und ändern. Wie das geht, hängt davon ab, welches Testament Sie erstellt haben:
- Handschriftliches Testament: Sie können einfach ein neues Testament schreiben und das vorherige als ungültig kennzeichnen oder vernichten.
- Gemeinschaftliches Testament: Änderungen sind nur möglich, wenn Ihr Partner zustimmt. Eine alleinige Änderung ist nur im Ausnahmefall möglich.
- Notarielles Testament: Sie können das Testament nicht einfach handschriftlich ändern. Sie müssen ein neues schreiben und das alte vom Notar zurückfordern.
FAQ zum Testament
Was muss in einem Testament stehen, damit es gültig ist?
Für ein formal gültiges Testament ist Folgendes wichtig:
- Datum und Ort der Testamentserstellung
- Eigenhändige Unterschrift
- Nummerierung der Seiten
Sie müssen das Testament per Hand schreiben, damit es gültig ist. Wichtig ist natürlich, dass Sie Ihre Wunscherben namentlich nennen und klar formulieren, wer welchen Teil von Ihrem Nachlass erben soll.
Wie schreibe ich ein handschriftliches Testament?
Das handschriftliche Testament müssen Sie selbst per Hand – also mit Stift und Papier schreiben. Ein Testament mit dem PC zu schreiben oder von Dritten schreiben zu lassen, gilt nicht als handschriftliches Testament.
Ist ein handgeschriebenes Testament auch ohne Notar gültig?
Ja, Sie müssen Ihr Testament nicht unbedingt vom Notar beglaubigen lassen. Wenn Sie älter als 16 Jahre sind und keine geistigen Einschränkungen haben, sind Sie selbst voll testierfähig.
Wie formuliere ich mein Testament?
Je klarer Sie Ihre Wünsche im Testament formulieren, desto leichter ist die Nachlassverteilung. Benennen Sie Ihre Wunscherben und schreiben unmissverständlich auf, welche Person welches Vermögen, welches Erbstück erhalten soll.
Sie möchten Ihr Testament schreiben? Kontaktieren Sie uns jetzt.
Oliver Brandt
Rechtsanwalt für Erbrecht
Gansel Rechtsanwälte
Gerne helfe ich Ihnen weiter