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Die wichtigsten Verkehrsregeln auf deutschen Straßen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Alle Vorschriften, die auf Deutschlands Straßen gelten, finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  • Grundsätzlich kann jeder Verstoß gegen die StVO geahndet werden.
  • Bei schwerwiegenden Verstoß können auch ein Fahrverbot oder der sofortige Führerscheinentzug drohen.

Wo finden sich die deutschen Verkehrs­regeln?

Die grundlegenden Verkehrsregeln zu kennen und umsetzen zu können, ist für jede Person wichtig, die am Straßenverkehr teilnimmt. Dazu zählen nicht nur Auto-, Motorrad- und Rollerfahrer, sondern auch Fahrradfahrer und Fußgänger. Die erste Verkehrsbildung erhalten die meisten Kinder in der Grundschule. Spätestens beim Erlangen des Führerscheins sollten Regeln zu Vorfahrt, Überholen, Einbahnstraße und viele weitere Themen in Fleisch und Blut übergegangen sein.

Alle Vorschriften, die auf Deutschlands Straßen gelten, finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Diese ist unterteilt in

  • Allgemeine Verkehrsregeln

  • Zeichen und Verkehrseinrichtungen

  • Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was sind die 5 wichtigsten Verkehrs­regeln?

Selbstverständlich sollten alle Verkehrsregeln und Vorschriften beachtet und umgesetzt werden, da sonst ein Chaos auf Deutschlands Straßen ausbrechen würde. Es gibt jedoch fünf Grundpfeiler, ohne die der Straßenverkehr nicht geordnet ablaufen könnte.

Grundregeln

Die StVO legt fest, dass “ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht” oberstes Gebot zur Teilnahme am Straßenverkehr sein sollte. Zudem muss jeder Verkehrsteilnehmer – ob motorisiert oder unmotorisiert unterwegs – stets darauf achten, dass kein Anderer behindert, belästigt, gefährdet oder gar beschädigt wird.

Geschwindigkeit

In § 3 StVO ist geregelt, wie schnell auf welchen Straßen gefahren werden darf. Allgemein gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug nur so schnell bewegen dürfen, dass Sie jederzeit die Kontrolle haben. Jedoch kann Schleichen genau wie Rasen geahndet werden.

Für den Straßenverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von

Jedoch gelten in bestimmten Straßen, wie 30er-Zonen wiederum andere Tempolimits. Auch für einzelne Fahrzeugtypen, wie LKW können separate Regelungen und Tempolimits gelten. Aktuell gibt es auf deutschen Autobahnen keine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit.

Abstand

Indem ein ausreichender Abstand zum voranfahrenden Verkehrsteilnehmer eingehalten wird, können viele Verkehrsunfälle verhindert werden. Der § 4 der StVO sagt hierzu, dass der Abstand zum Vordermann stets so groß sein muss, dass bei einer Gefahrenbremsung genügend Zeit bleibt, um zu reagieren. Die Faustregel, dass die Hälfte der Tachoanzeige in Meter Abstand gehalten werden muss, beugt in der Regel Gefahrensituationen vor.

Überholen

Ein Überholmanöver sollte stets mit Vorsicht und nur bei absoluter Notwendigkeit angegangen werden. Denn ein überholendes Fahrzeug kann sowohl für die Verkehrsteilnehmer auf der eigenen Spur als auch auf der Gegenfahrbahn sehr gefährlich werden. In § 5 der StVO finden sich daher einige Regelungen, die das Überholen im Straßenverkehr sicherer machen soll.

Vorfahrt

Sich an Vorfahrtsregeln zu halten, führt in der Regel dazu, dass der Straßenverkehr geordnet und unfallfrei ablaufen kann. Je nach Straßensituation können Verkehrszeichen, Ampeln oder andere Vorfahrtsregeln klären, welcher Verkehrsteilnehmer zuerst fahren darf.

Welche Verkehrsregeln gelten für Fahrrad­fahrer und Fuß­gänger?

Jeder Verkehrsteilnehmer, der am Straßenverkehr aktiv teilnehmen möchte, muss sich an die Grundregeln der StVO halten. Für Fahrradfahrer gilt das insbesondere dann, wenn sie sich in denselben Bereichen wie motorisierte Fahrzeuge aufhalten. Fußgänger dagegen bewegen sich auf separaten Wegen – doch auch hier gibt es Verkehrsregeln, die beachtet werden müssen. So gelten sowohl die Grundregeln als auch Abstands- und Rotlichtvorschriften ebenso für Personen, die zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs sind.

Da Fahrradfahrer und Fußgänger den motorisierten Verkehrsteilnehmern relativ hilflos ausgeliefert sind, gibt es bestimmte Bereiche, in denen andere Regeln gelten. So sind sogenannte Spielstraßen darauf ausgelegt, dass sich hier spielende Kinder und Fußgänger mit weniger Sorgen aufhalten können und Autofahrer sich sehr vorsichtig verhalten und mit deutlich gedrosselter Geschwindigkeit fahren müssen.

Auch für Personen, die auf einem Fahrrad unterwegs sind, wurden Straßen eingerichtet, in denen Fahrradfahrer die Vorfahrtsrechte haben. Auf Fahrradstraßen müssen sich Autos hinten anstellen, müssen langsamer fahren und haben weniger Rechte beim Überholen.

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Was passiert, wenn man gegen Verkehrs­regeln verstößt?

Grundsätzlich kann jeder Verstoß gegen die StVO geahndet werden. Die jeweilige Strafe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog, in dem geregelt ist, ob für den Verstoß lediglich eine Verwarnung, ein Bußgeld, ein Fahrverbot und/oder Punkte in Flensburg fällig werden.

In Flensburg befindet sich die offizielle Punktekartei. Je nach Verkehrsvergehen wird diesem Konto eine andere Anzahl an Punkten hinzugefügt. Wurde der achte Punkte erlangt, folgt der Entzug des Führerscheins. Dieser kann anschließend nur im Rahmen eines Fahreignungsseminars zurückerlangt werden. Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, gibt es die Möglichkeit, über die Teilnahme an einem Punkteabbauseminar, die Anzahl der Punkte in Flensburg zu reduzieren.

Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die StVO kann Ihnen auch ein Fahrverbot oder der sofortige Führerscheinentzug drohen. Bei einem Fahrverbot wird Ihnen der Führerschein lediglich für einen gewissen Zeitraum - häufig ein bis drei Monate - entzogen. Diesen erhalten Sie nach Ablauf dieser Frist jedoch einfach wieder zurück. Innerhalb dieser Zeit dürfen Sie kein Fahrzeug bewegen.

Wurden Sie hingegen schwer alkoholisiert oder in berauschtem Zustand hinter dem Lenkrad erwischt, kann Ihnen auch der Führerschein gänzlich entzogen werden. Nach einer gewissen Wartezeit dürfen Sie die sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, in der Sie unterschiedliche Disziplinen bewältigen müssen.

Wie werde ich beim Begehen eines Verkehrs­verstoßes erwischt?

In der Regel werden Verkehrsvergehen durch eine Verkehrskontrolle oder ein Messgerät erkannt. Die Polizei hat das Recht, Sie aufzuhalten, um eine allgemeine Verkehrskontrolle durchzuführen, bei der Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere parat haben sollten. Ergibt sich ein Verdachtsmoment, wie ein starker Alkoholgeruch, kann auch eine Alkohol- oder Drogenkontrolle durchgeführt werden.

Auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie direkt von den Beamten erwischt werden. Diese haben häufig die Möglichkeit, aus dem Fahrzeug heraus, Messungen vorzunehmen. Ebenso sind sogenannte Radarpistolen im Einsatz, mit denen mobil Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgezeichnet werden können.

In der Regel werden Sie jedoch von einem speziellen Messgerät erfasst. In Ampeln können sich beispielsweise bestimmte Geräte befinden, welche erkennen, wenn eine rote Ampel überfahren wurde und dies entsprechend aufzeichnen.

Sind Sie zu schnell gefahren und werden Sie dabei von einem Radargerät ertappt, droht Ihnen je nach Schwere des Verstoßes – also der Höhe der Überschreitung – eine entsprechende Strafe. Ein Blitzer kann auf unterschiedliche Art und Weise funktionieren. In der Regel zeigt ein Blitz, dass das Gerät ausgelöst hat. Jedoch sind mittlerweile auch Infrarotblitzer und weitere Arten von Radarfallen im Einsatz.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte