Anwalt Verkehrsstrafrecht: Schnelle und kompetente Hilfe
Wer im Straßenverkehr straffällig geworden ist, sollte immer einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht zurate ziehen. Er kann eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie erarbeiten und für den bestmöglichen Ausgang des Prozesses sorgen. Unsere Experten im Verkehrsrecht beraten Sie gerne!
Fachanwälte für Verkehrsrecht
Um die beste Verteidigung im Verkehrsstrafrecht zu gewährleisten, arbeiten wir in diesem Bereich eng mit unseren Partnern der Rechtsanwaltskanzlei Caspers Mock zusammen. Die u.a. auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Fachanwälte bearbeiten Ihren Fall schnell, kompetent und transparent.
Was kostet eine Vertretung durch einen Anwalt im Verkehrsstrafrecht?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten der Vertretung. Sie müssen lediglich die in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, bieten unsere Partner von Caspers Mock Leistungspakete mit Festpreisen an, damit Sie immer die volle Kostenkontrolle haben und keine überraschenden Anwaltsrechnungen im Briefkasten finden. Die Leistungspakete lauten wie folgt:
Anwalt Verkehrsstrafrecht: Kostenlose Ersteinschätzung
Sie benötigen Hilfe nach einem Unfall oder wurden ohne Führerschein oder mit Alkohol am Steuer erwischt? Unsere Partner und Experten im Verkehrsstrafrecht von Caspers Mock beraten und vertreten Sie gerne!
Wann sollte ich mich an einen Anwalt im Verkehrsstrafrecht wenden?
Es gibt zahlreiche Gründe und Verstöße, weshalb es zu einem Strafverfahren wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr kommen kann. Dabei ist es immer sinnvoll, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Zunächst einmal haben Sie z.B. nach einem Unfall, bei dem Sie der Verursacher waren, das Recht zu schweigen. Selbst, wenn die Polizei Sie befragt, müssen Sie nicht aussagen, sondern dürfen eine Stellungnahme, die Sie belasten würde, an Ihren Anwalt delegieren. Er findet für Sie die richtigen Worte, geleitet Sie durch das Verfahren und holt für Sie, den Umständen entsprechend, das Optimum heraus.
Ein Fall für den Anwalt im Verkehrsstrafrecht:
Alkohol am Steuer
Sie sind unter Alkoholeinfluss, mit mehr als 1,1 Promille im Blut, in einen Unfall verwickelt worden und der Führerschein ist weg? Es gibt einige Möglichkeiten, den Führerschein zu retten. Wie genau erläutert Ihnen Ihr Rechtsexperte nach Sichtung aller relevanten Informationen. Bei Alkoholfahrten ohne Unfall hängt die Strafe auch oft vom Verhandlungsgeschick des Anwalts ab. Sein Vorteil, er bekommt Akteneinsicht z.B. bei der Polizei und kann eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie zurechtlegen. Solange keine Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt, zahlt hier sogar die Rechtsschutzversicherung. Ihr Anwalt wird hier auf Fahrlässigkeit plädieren.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 21 StVG eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man gar keine Fahrerlaubnis besitzt oder nur temporär keine besitzt, z.B. aufgrund eines verhängten Fahrverbots. Doch es gibt auch hier Möglichkeiten, die Strafe abzuwenden oder abzumildern. Wer von seinem Fahrverbot nichts weiß, weil es ihm nicht zugestellt wurde, kann sich deswegen auch nicht strafbar machen. Auch wem nicht bewusst war, dass für das von ihm geführte Fahrzeug ein anderer oder erweiterter Führerschein notwendig gewesen wäre, kann nicht belangt werden. Ein Anwalt im Verkehrsrecht kennt Ihre Möglichkeiten und findet für Sie die richtige Option.
Nötigung
Auch Nötigung ist ein Straftatbestand. Der Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB ist schneller erfüllt, als manch einer denkt. Nötigung im Straßenverkehr kann zu Verlust der Fahrerlaubnis führen. Droht Ihnen der Führerscheinentzug, lohnt es sich, schnell einen Anwalt zu beauftragen. Die Gerichte entscheiden hier regelmäßig zugunsten des Geschädigten. Dinge richtig- oder klarzustellen, überlassen Sie daher am besten einem Fachmann. Er kann eine Gegendarstellung formulieren und so den Verlust der Fahrerlaubnis eventuell noch abwenden. Darüber hinaus sollten sich Täter jedoch mit ihrem Verhalten im Straßenverkehr auseinandersetzen und ggf. ein Training zur Stressreduktion oder -bewältigung absolvieren.
Fahrlässige Körperverletzung
In § 229 StGB heißt es: „Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Allerdings kann hier ein Anwalt im Verkehrsrecht oft eine Strafmilderung erwirken. Sind die Argumente sehr gut und umfassend, kann sogar erreicht werden, dass das Verfahren eingestellt wird.
Fahrlässige Tötung
Nach § 222 StGB wird fahrlässige Tötung mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Auch hier droht ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Ein Anwalt kann hier unter Umständen helfen, dass das Strafmaß reduziert wird. Wegen fahrlässiger Tötung insbesondere im Straßenverkehr werden jedes Jahr rund 4.000 Urteile ausgesprochen. Die fahrlässige Tötung verjährt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach fünf Jahren. Bei der Höhe des Strafmaßes kommt es auf das Maß der Pflichtwidrigkeit an, also den Grad der Fahrlässigkeit, der zum Tod einer Person geführt hat. Was bedeutet, dass selbst ein Unfall mit vielen Toten aufgrund von geringer Pflichtwidrigkeit relativ milde bestraft werden kann. In jedem Fall ist es bei fahrlässiger Tötung mehr als empfehlenswert, sich anwaltlich beraten zu lassen. Jedoch sollten Sie auf jeden Fall Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen und auf das Opfer oder seine Angehörigen zugehen. Eventuell kann es auch sinnvoll sein, sich mit seiner Fahrweise oder seinem Verhalten im Straßenverkehr auseinanderzusetzen und ein Training oder eine Therapie zu absolvieren.
Anwalt Verkehrsstrafrecht: Kostenlose Ersteinschätzung
Sie benötigen Hilfe nach einem Unfall oder wurden ohne Führerschein oder mit Alkohol am Steuer erwischt? Unsere Partner und Experten im Verkehrsstrafrecht von Caspers Mock beraten und vertreten Sie gerne!
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte