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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung – Darauf müssen Sie achten

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
10.04.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer bei Krankheit, Unfällen oder im Alter Entscheidungen an Ihrer Stelle treffen darf.
  • In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungswünsche Sie für Situationen haben, in denen Sie diese Wünsche nicht mehr äußern können.
  • Erstellen Sie jetzt online Ihre rechtssichere Vorsorgevollmacht oder Ihre Patientenverfügung bei unserem Kooperationspartner PatientenverfügungPlus.

Dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die Entscheidungen stellvertretend für Sie treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in Lage sind – aufgrund Ihres Alters, aber auch aufgrund von Krankheit oder Unfällen.

Fragen, über die ein:e Vorsorgebevollmächtigte:r entscheiden darf, betreffen unter anderem:

  • Soll der oder die Vollmachtgeber:in operiert werden? Sollen lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden oder nicht?
  • Soll der oder die Vollmachtgeber:in in ein Pflegeheim ziehen?
  • Soll das Konto des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin bei der Bank aufgelöst werden?

Die Antworten auf diese Fragen legen Sie allerdings nicht in der Vorsorgevollmacht fest, sondern in der Patientenverfügung. Ergänzend brauchen Sie dafür die Vorsorgevollmacht, in der entsprechend festgelegt ist, wer die Wünsche aus der Patientenverfügung umsetzen soll.

Warum lohnt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen?

Zunächst muss man wissen, dass es im Ernstfall keine:n automatische:n Vertreter:in gibt, der/die Entscheidungen für einen treffen kann, wenn man dazu nicht in der Lage ist. Weder der/dem Ehepartner:in noch Eltern oder Kinder wird diese Rolle zugewiesen, ohne dass Sie die Person selbst bestimmt haben. Das gilt für alle Volljährigen.

Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, muss zunächst ein Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in bestimmen. Hier werden zwar auch Angehörige eingesetzt, doch sicher ist das nicht immer. Außerdem kostet der Vorgang auch in kritischen Situationen Zeit.

Sprechen Sie außerdem rechtzeitig mit der Person, der Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen, damit die Person im Ernstfall auch schon über Ihre Vorstellungen informiert und vorbereitet ist.

Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?

Bei unserem Kooperationspartner PatientenverfügungPlus können Sie alle Ihre Betreuungsunterlagen für wenig Geld – 29,90 Euro – erstellen lassen. Diese sind auch ohne Notar sofort mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift wirksam.

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Persönliche Dokumente als PDF erhalten
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Dokumente eigenhändig unterschreiben
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Mit Ihrer Unterschrift sind die Dokumente direkt gültig und verbindlich

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht erstellen

Füllen Sie die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Ruhe aus und nehmen Sie sich für die einzelnen Entscheidungen ausreichend Zeit. Mit ausführlichen Erklärungen und intuitiven Fragen werden Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

PatientenverfügungPlus bietet Ihnen außerdem eine kostenlose Checkliste zum Download an, die Sie zur optimalen Vorbereitung nutzen können.

Darum brauchen Sie eine Patienten­verfügung

Die Patientenverfügung ist im Prinzip der gesundheitliche Teil einer Vorsorgevollmacht: Darin legen Sie fest, welche Wünsche Sie in Bezug auf medizinische Behandlungen haben, wenn Sie wegen Krankheit, einem Unfall oder Ihrem Alter nicht mehr selbst in der Lage sind, diese zu äußern.

In der Patientenverfügung legen Sie also schriftlich fest, wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten und ob Sie das überhaupt wünschen. Wer Ihre Wünsche im Ernstfall gemäß der Patientenverfügung durchsetzen soll, müssen Sie hingegen separat festlegen: in der Vorsorgevollmacht. Ab dem 18. Geburtstag gibt es nämlich keinen automatischen Vertreter mehr – nicht mehr die Eltern, aber auch nicht der Ehepartner oder die Kinder.

Jede:r Volljährige sollte eine solche Patientenverfügung erstellen, zu jung ist niemand hierfür.

Sollten Sie keine:n Vertreter:in festgelegt haben, muss zunächst das Betreuungsgericht (das zuständige Amtsgericht) eine Person festlegen. Das kann eine Angehörige oder ein Angehöriger sein, aber auch ein vom Gericht bestimmter Betreuer. In allen Fällen kann es in kritischen Situationen Zeit kosten.

Das wird in der Patienten­verfügung fest­gelegt

Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall abgesichert sind und auch dann noch Ihr  Selbstbestimmungsrecht über Gesundheit und Leben ausüben. Behandelnde Ärzte wissen so, wie Sie in bestimmten Notfallsituationen oder bei bestimmten Erkrankungen behandelt werden möchten.

Was Sie konkret für einzelne Situationen festlegen und wie eine Behandlung nach Ihren Wünschen aussehen würde, entscheiden Sie selbst. Nehmen Sie sich bei der Erstellung also viel Zeit, um in Ruhe Ihre Vorstellungen aufzuschreiben.

Grundsätzlich legen Sie drei Aspekte fest:

  • In welchen Krankheitssituationen das Dokument gilt, z.B. für ein Koma oder schwere Demenz.
  • Welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht durchgeführt werden sollen, etwa die künstliche Beatmung und Ernährung, Dialyse, Organspende usw.
  • Ihre persönlichen Wertvorstellungen, die für behandelnde Ärzte im Krankenhaus und Angehörigen als Orientierung dienen.

Der Gesetzgeber hat lediglich vorgegeben, dass eine Patientenverfügung der aktuellen Lebenssituation entsprechen muss. Andernfalls ist sie ungültig. Die Patientenverfügung muss also rund alle 2 bis 3 Jahre aktualisiert werden.

So erstellen Sie die Patienten­verfügung am einfachsten

Um herauszufinden, was genau Sie für Ihre Patientenverfügung brauchen und was nicht, können Sie einfach den Fragebogen bei unserem Kooperationspartner PatientenverfügungPlus ausfüllen. Am Ende erhalten Sie die Patientenverfügung, die genau zu Ihnen passt. Sie können die Dokumente online ausfüllen und erstellen lassen und sich so die Zeit nehmen, die Sie für dieses wichtige Dokument brauchen.

Das ist außerdem günstiger, als wenn Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei einem Notar erstellen lassen – und ebenfalls rechtswirksam. Sie müssen die fertigen Dokumente nur handschriftlich unterschreiben.

Zur optimalen Vorbereitung stellt Ihnen PatientenverfügungPlus kostenlos eine Checkliste zur Verfügung, die Sie sich vorab kostenlos herunterladen können.

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Dokumente eigenhändig unterschreiben
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Mit Ihrer Unterschrift sind die Dokumente direkt gültig und verbindlich

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Füllen Sie die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Ruhe aus und nehmen Sie sich für die einzelnen Entscheidungen ausreichend Zeit. Mit ausführlichen Erklärungen und intuitiven Fragen werden Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

PatientenverfügungPlus bietet Ihnen außerdem eine kostenlose Checkliste zum Download an, die Sie zur optimalen Vorbereitung nutzen können.

Häufige Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung

Welche Person sollte man bevollmächtigen?

Wen Sie bevollmächtigen möchten, ist Ihnen überlassen – Ehepartner:in, Kinder, Eltern oder auch Freunde. Wählen Sie aber eine Person, der Sie absolut vertrauen können. Bei der Auswahl sollten Sie bestenfalls darauf achten, dass Sie die Möglichkeit haben, mit der betreffenden Person über Ihre Entscheidung und Wünsche zu sprechen.

Für die Aufgaben, die im Ernstfall auf die bevollmächtigte Person zukommen, benötigt man viel Kraft und Zeit. Stellen Sie sicher, dass die bevollmächtigte Person daher vorbereitet ist, um im Notfall die notwendigen Schritte einzuleiten.

Für welche Aufgaben ist eine bevollmächtigte Person zuständig?

Eine Person, der Sie die Vorsorgevollmacht ausstellen, muss im Ernstfall eine Reihe von Entscheidungen übernehmen. Diese betreffen:

  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
  • Umgang mit Behörden und Gerichten
  • Gesundheitssorge
  • Vermögensverwaltung
  • Klärung von Rechtsangelegenheiten
  • Todesfall
  • Postangelegenheiten

Allerdings dürfen Sie beispielsweise die Erstellung eines Testaments nicht übertragen.

Woran gilt es im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht noch zu denken?

Wenn Sie Ihre Vorsorgedokumente – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, ggf. Betreuungsvollmacht – ausstellen, sollten Sie auch daran denken, dass die bevollmächtigte Person ebenfalls Zugriff auf die entsprechenden Dokumente hat.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorge­vollmacht und einer Patienten­verfügung?

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht gehören im Ideal- und Regelfall zusammen: In der Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf medizinische Behandlungen fest. In der Vorsorgeverfügung wird dann festgehalten, welche Person diese Wünsche im Ernstfall durchsetzen soll.

Sie benötigen also neben der Patientenverfügung unbedingt eine Vorsorgevollmacht, um zu bestimmen, wer Ihre Entscheidungen gemäß der Patientenverfügung treffen soll – es gibt niemanden, der automatisch für einen stellvertretend handeln darf.

Was ist eine Betreuungs­vollmacht?

Die Betreuungsvollmacht kommt zum Tragen, wenn in der Vorsorgevollmacht der Vertreter/die Vertreterin nur für bestimmte Angelegenheiten oder Themen bestimmt wurde. Für alle anderen Angelegenheiten müsste dann wieder ein Betreuer vom Gericht bestimmt werden.
In der Betreuungsvollmacht kann direkt festgelegt werden, wer der Betreuende sein soll.

Dies lässt sich auch direkt in der Vorsorgevollmacht festlegen, allerdings wurden manche Menschen früher falsch beraten und brauchen hier entsprechend eine Ergänzung.

Warum sollte eine Patienten­verfügung Absätze zu Ihren Wertvor­stellungen enthalten?

Neben Ihren Wünschen zu konkreten Behandlungen raten Expert:innen auch dazu, einige Sätze zu Ihren Wertvorstellungen aufzuschreiben. Wenn Sie religiöse, spirituelle oder generell persönliche Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben aufschreiben, haben Angehörige oder Ärzte ein besseres Verständnis für Ihre Behandlungswünsche.

Dies ist besonders dann wertvoll, wenn es in Bezug auf Ihre Patientenverfügung Auslegungsprobleme geben sollte. Ihre Wertvorstellungen dienen dann als hilfreicher Leitfaden.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte