Kennzeichenmissbrauch: Welche Möglichkeiten haben Betroffene?
In Deutschland ist Kennzeichenmissbrauch bzw. Kennzeichenfälschung eine Straftat, die mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Unsere Experten im Verkehrsrecht beraten Sie gerne, wenn Sie von einem Kennzeichenmissbrauch betroffen sind.
Welche Strafen stehen auf Kennzeichenmissbrauch?
- Geldstrafen: In Deutschland ist es eine Straftat, ein Kennzeichen zu fälschen, zu verändern oder ohne die Erlaubnis des Eigentümers zu benutzen.
Dies kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. - Haftstrafen: In Deutschland können schwere Verstöße gegen das Kennzeichenrecht, die unter Urkundenfälschung fallen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
- Entziehung des Führerscheins: Ein Verstoß gegen das Kennzeichenrecht kann zur Entziehung des Führerscheins führen.
- Fahrzeugbeschlagnahmung: Ein Verstoß gegen das Kennzeichenrecht kann zur Beschlagnahme des Fahrzeugs führen.
- Verweigerung der Zulassung: In Deutschland kann ein Verstoß gegen das Kennzeichenrecht zur Verweigerung der Zulassung des Fahrzeugs führen.
Wer wegen Kennzeichenmissbrauchs rechtskräftig verurteilt wurde und wem dabei die Fahrerlaubnis entzogen wurde, bekommt obendrein noch drei Punkte in Flensburg. Wird lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen, kommen zwei Punkte auf das Flensburger Konto.
Welche Arten von Kennzeichenmissbrauch gibt es?
Ein Nummernschild soll ein Auto und seinen Halter eindeutig zuordenbar machen. Es wird jeweils nur einmal durch die Zulassungsstelle vergeben. Liegt Kennzeichenmissbrauch vor, verstoßen die Betreffenden gegen geltendes Recht, da das Fahrzeug nicht der vorgeschriebenen Kennzeichnung entspricht und nicht mehr zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Allerdings gehören auch „Verschönerungen“ des Kennzeichens durch Sticker oder Deko, die dieses schwerer lesbar machen, zur Kategorie „Kennzeichenmissbrauch“. Hier drohen Bußgelder und sogar ein Punkt in Flensburg. Auch verschmutzte Schilder können zu Strafen führen. Im Dunkeln sollte das Schild gut beleuchtet sein. Die Möglichkeiten durch vermeintlich „harmlose“ Vergehen, eine Strafe zu bekommen, sind vielfältig. Diese Arten von Kennzeichenmissbrauch gibt es:
- Unerlaubte Benutzung eines Kennzeichens: Ein Fahrzeugführer benutzt ein Kennzeichen, das nicht auf ihn registriert ist.
- Fälschung eines Kennzeichens: Ein Fahrzeugführer verändert ein Kennzeichen, um seine Identität zu verschleiern.
- Ablauf des Kennzeichens: Ein Fahrzeugführer benutzt ein Kennzeichen, das nicht mehr gültig ist.
- Verkauf oder Weitergabe eines Kennzeichens: Ein Fahrzeugführer verkauft oder gibt ein Kennzeichen an eine andere Person weiter.
- Diebstahl eines Kennzeichens: Ein Fahrzeugführer stiehlt ein Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug.
- Sichtbarkeit: Ein Fahrzeugführer beeinträchtigt absichtlich oder unabsichtlich die Sichtbarkeit des Kennzeichens.
Kurz gesagt gilt: Wer ein Kennzeichen manipuliert oder austauscht, muss nach § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit Strafen rechnen. An einem amtlichen Kennzeichen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Ggf. steht sogar Urkundenfälschung nach § 267 im Raum. Auf Urkundenfälschung stehen bis zu fünf Jahre Haft.
Kennzeichenmissbrauch – Wir helfen!
Sie haben Probleme wegen eines Kennzeichenmissbrauchs? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen.
Aus welchen Gründen wird Kennzeichenmissbrauch begangen?
Ein häufiger Grund für Kennzeichenmissbrauch ist der Versuch, Verkehrsvergehen, wie das (wiederholte oder extreme) Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder die (wiederholte) Nichteinhaltung von Verkehrsregeln mit schweren Folgen zu verschleiern. Auch um Fahrzeuge zu verkaufen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind oder sich anderweitig unrechtmäßig auf dem Markt oder der Straße befinden, werden oft gefälschte oder geklaute Kennzeichen verwendet. Auch nach bei einem Auto-Diebstahl werden nicht selten rasch andere Kennzeichen montiert, um die Tat zu verschleiern.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich von Kennzeichenmissbrauch betroffen bin?
Betroffene sollten, z.B. nach einem Diebstahl, bei der Polizei Anzeige erstatten. Sie können Schadensersatzforderungen stellen oder eine Schadensersatzklage gegen den Täter einreichen, um eine finanzielle Entschädigung für die Ihnen entstandenen Schäden zu erhalten. Außerdem können einstweilige Verfügungen beim zuständigen Gericht beantragt werden, um sofortige Maßnahmen gegen die Täter zu ergreifen.
Um keine Geldstrafen zu riskieren, sollten auch Sie selbst genau prüfen, ob mit Ihrem Kennzeichen alles in Ordnung ist und darauf achten, dass Ihr Kennzeichen jederzeit gut lesbar ist – das Ihnen und Ihrem Fahrzeug zugeordnet werden kann.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte