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Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Schulden loswerden ohne Privatinsolvenz

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
11.07.2023 | 3 Min. Lesezeit

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist eine Option für Schuldner, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind und ihre Schuldenlast reduzieren möchten, ohne ein Insolvenzverfahren oder eine Privatinsolvenz durchlaufen zu müssen. Unsere Experten in der Schuldnerberatung stehen Ihnen kompetent und diskret auf Ihrem Weg raus aus der Schuldenfalle zur Seite.

Wie läuft eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ab?

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein Verfahren, bei dem ein Schuldner und seine Gläubiger versuchen, eine außergerichtliche Einigung über die Begleichung der Schulden zu erzielen. Der genaue Ablauf kann je nach den individuellen Umständen und Vereinbarungen variieren, aber im Allgemeinen umfasst eine außergerichtliche Schuldenbereinigung folgende Schritte:

Zunächst einmal wird die finanzielle Situation analysiert. Der Schuldner erstellt eine umfassende Aufstellung seiner Schulden, Einkünfte, Ausgaben und Vermögenswerte. Diese dient als Ausgangspunkt, um die Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen. Danach erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern. Der Schuldner oder sein Anwalt nimmt Kontakt zu den Gläubigern auf und teilt ihnen die Absicht mit, eine außergerichtliche Schuldenregelung zu erreichen. Es wird erörtert, dass der Schuldner finanziell nicht in der Lage ist, die Schulden in vollem Umfang zurückzuzahlen.

In den anschließenden Verhandlungen wird versucht, eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu treffen. Mögliche Optionen können eine Reduzierung des Schuldbetrags, die Stundung der Schulden, ein Ratenzahlungsplan oder der Verzicht auf Zinsen und Gebühren sein.

Ist eine Einigung erzielt, wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser enthält alle Vereinbarungen, die zwischen dem Schuldner und den Gläubigern getroffen wurden. Der Plan kann eine detaillierte Aufschlüsselung der Zahlungen, Fristen und Bedingungen enthalten. Der Schuldner beginnt daraufhin gemäß dem Schuldenbereinigungsplan mit den vereinbarten Zahlungen.

Während des gesamten Prozesses sollte die Kommunikation mit den Gläubigern aufrechterhalten werden und gegebenenfalls Anpassungen am Schuldenbereinigungsplan vorgenommen werden, falls sich die finanzielle Situation ändert. Es ist dabei unbedingt empfehlenswert, einen Experten in der Schuldnerberatung hinzuzuziehen, um kompetente Unterstützung und Beratung während des Prozesses der außergerichtlichen Schuldenbereinigung zu erhalten.

Außergerichtliche Schuldenberatung

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Welche Voraussetzungen müssen für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung erfüllt werden?

Für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist in Deutschland keine gesetzlich geregelte Prozedur, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis zwischen dem Schuldner und den Gläubigern.

Nachweis der Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner muss nachweisen, dass er zahlungsunfähig ist und seine Schulden nicht in vollem Umfang begleichen kann. Dies erfordert eine detaillierte Aufstellung der finanziellen Situation, einschließlich aller Schulden, Einkünfte, Ausgaben und Vermögenswerte.

Einigungsbereitschaft der Gläubiger: Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung erfordert die Zusammenarbeit und Zustimmung der Gläubiger. Es ist wichtig, dass die Gläubiger bereit sind, über eine alternative Zahlungsregelung zu verhandeln und möglicherweise den Schuldbetrag zu reduzieren oder andere Konditionen anzubieten.

Insolvenzunwürdigkeit: Der Schuldner darf nicht "insolvenzwürdig" sein, das heißt, er erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren. Dazu gehört beispielsweise, dass er nicht über ausreichendes pfändbares Vermögen verfügt oder dass die Schulden nicht überwiegend aus nicht pfändbaren Forderungen bestehen.

Glaubhaftes Schuldenbereinigungskonzept: Der Schuldner muss ein schlüssiges Schuldenbereinigungskonzept vorlegen, das aufzeigt, wie er die Schulden innerhalb eines angemessenen Zeitraums begleichen kann. Dies kann beispielsweise durch Ratenzahlungen oder einen Vergleich mit den Gläubigern erfolgen.

Welche Verhandlungsmöglichkeiten haben Schuldner und Gläubiger bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung?

Bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung haben sowohl Schuldner als auch Gläubiger verschiedene Verhandlungsmöglichkeiten, um eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu treffen. Die Verhandlungsmöglichkeiten sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Art der Schulden, den Gläubigern und der individuellen finanziellen Situation des Schuldners.

Der Schuldner kann versuchen, eine Reduzierung des Gesamtbetrags der Schulden auszuhandeln. Dies kann bedeuten, dass ein Teil der Schulden erlassen wird oder dass ein bestimmter Prozentsatz der Schulden beglichen wird. Der Schuldner kann auch versuchen, eine Stundung zu erreichen, um Zeit zu gewinnen und die Schulden in Zukunft begleichen zu können. Alternativ ermöglicht es ein Ratenzahlungsplan dem Schuldner, die Schulden in regelmäßigen Raten über einen bestimmten Zeitraum zu begleichen. Die Höhe der Raten und die Dauer des Plans werden in den Verhandlungen festgelegt. Der Schuldner kann auch versuchen, mit den Gläubigern zu verhandeln, dass ihm Zinsen und Gebühren erlassen oder reduziert werden. Dies kann die Schuldenlast verringern und den Schuldner bei der Rückzahlung unterstützen.

Der Schuldner kann wiederum bestimmte Vermögenswerte oder Sicherheiten als Gegenleistung anbieten, um die Gläubiger zu überzeugen, einer außergerichtlichen Schuldenregelung zuzustimmen. Dies kann beispielsweise eine Immobilie oder ein Fahrzeug sein.

Wie kann eine außergerichtliche Schuldenbereinigung konkret aussehen?

Als Erstes bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten in der Schuldnerberatung an. Darin werden Ihnen Ihre Optionen und der Ablauf erklärt. Im Anschluss können Sie eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen, in dem anhand Ihrer Unterlagen die Chancen auf eine außergerichtliche Schuldnerberatung ausgelotet werden. Haben wir alles geklärt, starten wir mit der außergerichtlichen Verhandlung mit Ihren Gläubigern, um die Höhe der Schulden zu reduzieren. Im besten Fall bleibt dann noch eine deutlich geringere Schuldenlast übrig, die Sie begleichen können, um endlich schuldenfrei zu sein.

1
Kostenloses Erstgespräch
2
Beratung von Experten
3
Auflistung der Gläubiger & Schulden
4
Außergerichtliche Verhandlung mit Gläubigern
5
Reduzierung der Schulden
6
Begleichung der reduzierten Schulden

Welche Arten von Schulden können im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung berücksichtigt werden?

Im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung können verschiedene Arten von Schulden berücksichtigt werden. Allerdings sind nicht alle Schulden für eine außergerichtliche Regelung geeignet. Steuerschulden oder Schulden aus Unterhaltszahlungen sind beispielsweise ausgeschlossen. Typischerweise kommen folgende Verbindlichkeiten und Außenstände für außergerichtlichen Schuldenbereinigung infrage:

Verbraucherschulden: Diese umfassen in der Regel Schulden wie Kreditkartenschulden, persönliche Darlehen, Ratenkäufe oder offene Rechnungen bei Versorgungsunternehmen.

Schulden aus Mobilfunk- oder Internetverträgen: Wenn der Schuldner Schwierigkeiten hat, seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit Mobilfunk- oder Internetverträgen zu erfüllen, können diese Schulden möglicherweise in die Verhandlungen einbezogen werden.

Schulden bei Lieferanten und Dienstleistern: Offene Rechnungen bei Lieferanten oder Dienstleistern können Teil einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung sein.

Schulden loswerden ohne Privatinsolvenz

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte