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Abstand & Abstandsmessungen: So teuer ist Drängeln im Straßenverkehr

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 8 Min. Lesezeit
  • Ein Abstandsverstoß kann auch als Nötigung kategorisiert werden.
  • Ein Abstandverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

Warum ist es wichtig, genügend Abstand beim Autofahren zu halten?

Einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten ist nicht nur eine Frage des Anstands, sondern auch klar im Bußgeldkatalog geregelt. Fahren Sie zu nah auf oder nötigen gar voranfahrende Fahrzeuge, drohen saftige Strafen – neben Geldbußen auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Insbesondere auf deutschen Autobahnen wird sehr rege kontrolliert, ob der Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Kommt es zu einer Abstandsunterschreitung, droht nicht nur ein Bußgeldbescheid, sondern – viel schlimmer – ein Unfall. Es muss nur der Vordermann unvermittelt bremsen, schon ist ein Auffahrunfall passiert, weil der nötige Platz für den Bremsweg fehlte. Ein zu geringer Sicherheitsabstand ist die dritthäufigste Unfallursache.

Außerdem verursacht Drängeln und dichtes Auffahren Verunsicherung und Stress bei anderen Verkehrsteilnehmern. Dies führt dazu, dass der Blick häufiger in den Rückspiegel als auf die Fahrbahn vor einen wandert. Das Resultat ist Unachtsamkeit, was das Unfallrisiko wiederum ansteigen lässt.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie viel Abstand muss ich einhalten?

Um keine gefährlichen Situationen herbeizuführen, ist es wichtig, stets genug Abstand zum voranfahrenden Auto zu halten. Hier gibt es klare Grenzwerte, an die sich Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften und außerorts halten müssen. Zu viel Abstand gibt es nicht und schadet auch nie. Denn insbesondere auf Autobahnen, wo die Richtgeschwindigkeit gern überschritten wird, entscheidet ein großzügiger Sicherheitsabstand in einer Unfallsituation häufig über Leben und Tod.

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften:

Fahren Sie innerorts, sollte der Mindestabstand der Strecke entsprechen, die Sie in einer Sekunde zurücklegen. Bei einem gefahrenen Tempo von 50 km/h ist das ein Mindestabstand von 15 Meter oder 3 PKW-Längen.

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften

Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollten Sie auf Autobahnen oder Fernstraßen stets 2 Sekunden Abstand zum Vordermann halten. Bei einer Abstandsmessung gilt, dass der halbe Tachostand in Metern als Mindestabstand eingehalten werden sollte. Bei 100 km/h wären das also 50 Meter Abstand. Sie können sich hier anhand der Leitpfosten orientieren, da der Abstand zwischen zwei Pfosten exakt 50 Meter beträgt.

Welche Strafe droht bei einem Abstandsverstoß?

Da von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängt, wie viel Abstand zum Vordermann gehalten werden muss, richtet sich danach auch die Strafe.

Abstandsverstoß mit weniger als 80 km/h

Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von unter 80 km/h ist der Gesetzgeber noch gnädig und es drohen nur geringe Strafen. Auch wird hier noch pauschal sanktioniert, das heißt, der eigentliche Abstand ist unerheblich, es geht nur darum, dass der Abstand zu gering war.

Geschwindigkeit unter 80 km/h Bußgeld
Abstandsverstoß 25 Euro
... mit Gefährdung 30 Euro
... mit Sachbeschädigung 35 Euro

Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h

Wird der Sicherheitsabstand bei einem Tempo jenseits der 80 km/h unterschritten, sieht es bereits ganz anders aus. Hier drohen Punkte in Flensburg und bei sehr hohen Geschwindigkeiten sogar Fahrverbote. Nun ist von Bedeutung, wie gering der Abstand tatsächlich war. Je geringer der Sicherheitsabstand zum Fahrzeug vor Ihnen ausgefallen ist, desto höhere Strafen drohen bei einem Verstoß.

Die Staffelung erfolgt über Zehntel des halben Tachowerts. Der halbe Tachowert ist die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit. Was bedeutet also beispielsweise 5/10 des halben Tachowerts? Bewegen Sie Ihr Fahrzeug mit Tempo 100 km/h, dann ist der halbe Tachowert 50 km/h: Es sollten also mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand gehalten werden. Beträgt der Abstand nun aber nur 5/10 des halben Tachowerts, haben Sie lediglich 25 Meter Abstand zu Ihrem Vordermann gehalten.

Diese Methode wird verwendet, um ein einheitliches System zu haben. Da der Abstand stets vom Tempo abhängt und im Bußgeldkatalog alle Kombinationen von Tempo und Abstand aufgezählt werden müssten, ist diese Staffelung deutlich sinnvoller und einfacher zu handhaben.

Geschwindigkeit von 81 km/h bis 100 km/h Beispiel: Abstand bei 100 km/h Bußgeld Punkte Fahrverbot
1/10 des halben Tachowerts 5 Meter 320 Euro 1 -
2/10 des halben Tachowerts 10 Meter 240 Euro 1 -
3/10 des halben Tachowerts 15 Meter 160 Euro 1 -
4/10 des halben Tachowerts 20 Meter 100 Euro 1 -
5/10 des halben Tachowerts 25 Meter 75 Euro 1 -

 

Geschwindigkeit von 101 km/h bis 130 km/h Beispiel: Abstand bei 120 km/h Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts 30 Meter 75 Euro 1 -
4/10 des halben Tachowerts 24 Meter 100 Euro 1 -
3/10 des halben Tachowerts 18 Meter 160 Euro 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowerts 12 Meter 240 Euro 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowerts 6 Meter 320 Euro 2 3 Monate

 

Geschwindigkeit über 130 km/h Beispiel: Abstand bei 140 km/h Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts 35 Meter 100 Euro 1 -
4/10 des halben Tachowerts 28 Meter 180 Euro 1 -
3/10 des halben Tachowerts 21 Meter 240 Euro 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowerts 14 Meter 320 Euro 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowerts 7 Meter 400 Euro 2 3 Monate

Lohnt es sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes einzulegen?

Jede Messmethode ist fehleranfällig. Sollten Sie sich also sicher sein, dass Sie den Mindestabstand eingehalten haben, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Es kommt immer mal wieder vor, dass fehlerhaft gemessen wurde oder die Messgeräte falsch eingestellt waren.

Ebenso können Sie dem Bescheid widersprechen, wenn die Abstandsmessung stattgefunden hat, als gerade ein Drängler vor Ihnen eingeschert ist. Dies war nicht Ihre Schuld und wenn Sie zudem beweisen können, dass Sie gebremst haben, um ausreichend Abstand wiederherzustellen, ist ein Einspruch meist erfolgreich. Auch bei anderen Bremsmanövern kann ein Einspruch sinnvoll sein. Bremst das Auto vor Ihnen ohne Grund und verringert sich dadurch der Abstand zwischen Ihnen, ist ein Bußgeld meist nicht gerechtfertigt.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Welcher Mindestabstand gilt für LKW?

Für PKW schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) lediglich vor, dass der Abstand im Verkehr angemessen sein soll. Für LKW sieht das dagegen anders aus: Für Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein Abstand von 50 Metern eingehalten werden muss. Laut Bußgeldkatalog droht LKW-Fahrern bei nicht ausreichendem Abstand ein Bußgeld zwischen 25 und 400 Euro. Je nach Schwere des Verstoßes können auch bis zu 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot drohen.

Welche Abstandsregeln gelten auf den Seiten?

Doch nicht nur nach vorne ist ein ausreichender Sicherheitsabstand notwendig, denn auch für den Gegenverkehr oder beim Überholen sollten Autofahrer genügend Abstand halten, um weder sich selbst noch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Der Abstand variiert, je nachdem, welches Fahrzeug neben Ihnen fährt und wieviel dieses von der Fahrspur einnimmt.

Abstand zu:

  • einspurigen Fahrzeugen, wie Motorrad oder Fahrrad:
  • mindestens 1,5 Meter
  • PKW oder LKW:
  • mindestens 1,0 Meter
  • wartenden Schul- und Linienbussen:
  • mindestens 2,0 Meter

Wie werden die Abstände gemessen?

Es gibt verschiedene Methoden, die bei der Abstandskontrolle zum Einsatz kommen:

Abstandsmesser auf der Brücke

Die Polizei führt hierbei die Abstandsmessung von einer Brücke aus durch. Meist wird diese Methode auf Autobahnen und Schnellstraßen angewendet. Es werden Bildaufnahmen der fahrenden Autos gemacht. Zuvor festgelegte Fahrbahnmarkierungen oder markante Punkte dienen den Beamten hier zur Orientierung. Bei dieser Methoden werden meist bis zu 3 Meter als Toleranz zum Abstand hinzugefügt.

Videoabstandsmessverfahren

Auch diese Aufnahmen werden von einer Brücke aus gemacht. Die Polizei benutzt hierbei zwei unterschiedliche Kameras. Eine ist für die Ferne und eine für die Nähe zuständig. Anschließend werden die Aufnahmen gesichtet und Standbilder erzeugt. Über Zeit- und Geschwindigkeitsangaben kann hier der vorhandene Abstand errechnet werden.

Police-Pilot-System/Pro Vida-Fahrzeuge

Die Abstandsmessung wird hier mithilfe sogenannter Videonachfahrsysteme durchgeführt. Hierbei fahren Polizeifahrzeuge oder Zivilautos, die mit Sensoren für die Abstandsmessung ausgestattet sind, auf der Straße oder Autobahnen und können Abstandssünder aufzeichnen.

Optische Abstandsmessung

Bei dieser Methode erfolgt die Abstandsmessung mithilfe einer Laserpistole. Der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen wird stets von vorne gemessen. Die Laserpistole wird von der Polizei auch häufig für Geschwindigkeitsmessungen verwendet. Alle Typen von Fahrzeugen können mit dieser Methode gemessen werden, auch Motorräder.

Wie kann ich überprüfen, ob ich ausreichend Abstand halte?

Es gibt einige Faustregeln, die Ihnen zeigen, ob Sie einen ausreichender Abstand zum Vordermann einhalten.

  • Halber Tachowert:

Insbesondere auf Schnellstraßen und Autobahnen kann gut auf diesen Trick zurückgegriffen werden. Die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit sollte in Metern den Abstand darstellen. Bei einem Tempo jenseits der 130 km/h kann diese Regel jedoch bereits grenzwertig sein, da sich der Bremsweg bei hoher Geschwindigkeit deutlich verlängert. Es sollte also etwas über der Hälfte des Tachowerts Abstand gehalten werden.

  • "Einundzwanzig, zweiundzwanzig"

Diese Faustregel kann beinah überall und in jeder Situation angewandt werden. Sie ist nicht sonderlich genau, aber führt dazu, dass eher zu viel als zu wenig Abstand gehalten wird. Suchen Sie sich einen Punkt, der vom voranfahrenden Fahrzeug eben passiert wurde und zählen Sie von diesem Moment an "einundzwanzig, zweiundzwanzig". Erreichen Sie den Punkt erst danach, halten Sie definitiv ausreichend Abstand. Diese Regel führt dazu, dass Sie circa 2 Sekunden Abstand zu Ihrem Vordermann halten. Innerorts wäre sogar ein Abstand von 1 Sekunde zulässig. Außerorts hilft diese Regel, genau die geforderten 2 Sekunden Abstand zu halten.

  • Leitpfosten

Vielen Autofahrern gelingt es zwar, den notwendigen Abstand mithilfe des Tachowerts zu berechnen, jedoch scheitern sie an der Umsetzung. Wie viel sind denn nun genau 50 Meter und woher weiß ich, dass ich diesen Abstand einhalte? Hierbei können Sie sich an den Pfosten neben der Straße oder Autobahn orientieren. Der Abstand zwischen zwei dieser Leitpfosten beträgt stets 50 Meter.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn sich ein Auto vor mich drängelt?

Jeder Autofahrer kennt die Situation, dass man gerade in einem angenehmen und ausreichenden Abstand zum Vordermann fährt und sich dann ein anderes Auto einfach in die Lücke, die den Sicherheitsabstand darstellt, hinein drängelt. Es gilt die Regel, dass innerhalb von 3 Sekunden der Sicherheitsabstand wiederhergestellt sein muss. Es  muss also abgebremst werden, um wieder genügend Meter zwischen das voranfahrende Auto und das eigene Fahrzeug zu bringen.

Jedoch sollte hier nicht zu stark auf die Bremse getreten werden, denn das kann wiederum den Hintermann irritieren und zu gefährlichen Situationen führen. Lieber langsam und vorsichtig bremsen! Das wird bei einer Abstandskontrolle meist berücksichtigt und Ihnen nicht vorgeworfen.

Bei einer Geschwindigkeit von über 160 km/h gilt eine verschärfte Regel: Autofahrer haben in dieser Situation nur 1 Sekunde Zeit, um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen. Denn bei einem solchen Fahrtempo ist selbst der halbe Tachowert als Abstand nicht ausreichend, um in einer Gefahrensituation rechtzeitig zu reagieren.

Was droht mir, wenn ich während der Probe

Für Fahranfänger gilt in der Probezeit, extra ausreichend Abstand auf allen Straßen zu halten. Denn ein zu geringer Sicherheitsabstand gilt als ein "A-Verstoß". In der Probezeit heißt es für Neulinge im Straßenverkehr bei einem "A-Verstoß" oder zwei "B-Verstößen": Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und verpflichtender Aufbaukurs. "A-Verstöße" sind beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder Trunkenheit am Steuer. Ein "B-Verstoß" wird beim Telefonieren ohne Freisprechanlage oder bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen.

Für Fahranfänger in der Probezeit kann ein zu geringer Abstand zum Vordermann also unschöne Konsequenzen haben. Insbesondere mit wenig Erfahrung hinter dem Steuer kann in Gefahrensituationen noch schlechter reagiert werden, wenn der Abstand mal zu knapp ausfällt.

Zu wenig Abstand: Ab wann ist das Nötigung?

Die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr und einer Straftat ist häufig haarscharf.  Je nach dem wie gering der Abstand zum vorangehenden Fahrzeug ist, kann ein Abstandsverstoß auch als Nötigung kategorisiert werden. Nötigung ist eine Straftat, die Sie eine Geldstrafe kosten oder bis zu 3 Jahre ins Gefängnis bringen kann. Auch Drängeln und enorm dichtes Auffahren kann als Nötigung eingestuft werden. Jedoch macht sich nicht nur der Drängler strafbar. Denn auch ein Autofahrer, der sich weigert, die linke Spur an schnellere Fahrzeuge freizugeben oder absichtlich bremst, macht sich der Nötigung strafbar.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte