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Drittschuldner­erklärung: Rechte und Pflichten für Gläubiger und Schuldner

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
09.07.2023 | 4 Min. Lesezeit

Eine Drittschuldnererklärung ermöglicht es einem Gläubiger, direkten Zugriff auf die Vermögenswerte eines Schuldners zu erhalten und erhöht so die Erfolgsaussichten bei der Eintreibung von Schulden. Der Drittschuldner haftet hierbei für die Erfüllung der Schuld des Schuldners. Wir erklären, was es mit einer Drittschuldnererklärung auf sich hat und wann dieses Hilfsmittel im Schuldenfall angewendet werden kann.

Was ist eine Drittschuldner­erklärung und welche Funktion hat sie?

Eine Drittschuldnererklärung ist eine rechtliche Erklärung, die von einer dritten Partei, dem sogenannten Drittschuldner, abgegeben wird. Sie kommt im Kontext von Schulden und Forderungen zum Einsatz, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsverfahren. Durch die Abgabe der Drittschuldnererklärung erklärt der Drittschuldner, dass er Geld oder andere Vermögenswerte, die er dem Schuldner schuldet, direkt an den Gläubiger zahlen wird, anstatt diese dem Schuldner zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise ermöglicht die Drittschuldnererklärung dem Gläubiger den Zugriff auf die Vermögenswerte des Schuldners und erhöht die Erfolgsaussichten bei der Begleichung der Schulden.

Die Funktion der Drittschuldnererklärung besteht darin, sicherzustellen, dass der Gläubiger eine rechtmäßige und effektive Möglichkeit hat, seine Forderungen gegenüber dem Schuldner durchzusetzen. Der Drittschuldner ist in der Regel eine Person oder Organisation, die dem Schuldner Geld schuldet oder in anderer Weise mit ihm geschäftlich verbunden ist.

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Wie sieht eine Drittschuldner­erklärung aus?

In der Praxis wird die Drittschuldnererklärung in der Regel schriftlich abgegeben. Der Gläubiger stellt einen Antrag oder eine Aufforderung an den Drittschuldner, die Zahlungen direkt an ihn zu leisten. Der Drittschuldner gibt daraufhin eine schriftliche Erklärung ab, in der er bestätigt, dass er die geschuldeten Gelder oder Vermögenswerte direkt an den Gläubiger zahlen wird. Die Erklärung muss an den Gläubiger und nicht an das Vollstreckungsgericht geschickt werden.

Der Drittschuldner ist verpflichtet, eine wahre und vollständige Erklärung abzugeben. Er muss die Erklärung sorgfältig und gewissenhaft abgeben, da er bei unvollständigen oder falschen Angaben gegenüber dem Gläubiger schadensersatzpflichtig sein kann.
Er muss die Erklärung unverzüglich abgeben, sobald er die Pfändungsverfügung erhalten hat. Eine Verzögerung kann ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen. Es ist ratsam, in solchen Situationen einen Anwalt oder einen anderen Rechtsexperten zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und keine rechtlichen Probleme entstehen.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Drittschuldner­erklärung für Drittschuldner und Gläubiger?

Eine Drittschuldnererklärung hat rechtliche Konsequenzen sowohl für den Drittschuldner als auch für den Gläubiger.

Konsequenzen für den Drittschuldner:

  • Zahlungspflicht: Der Drittschuldner ist verpflichtet, gemäß der Drittschuldnererklärung, die geschuldeten Gelder oder Vermögenswerte direkt an den Gläubiger zu zahlen. Dadurch wird der Drittschuldner von seiner Verpflichtung gegenüber dem Schuldner befreit.
  • Haftung: Der Drittschuldner haftet gegenüber dem Gläubiger für die korrekte Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gemäß der Drittschuldnererklärung. Bei Nichterfüllung können rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen oder gerichtliche Maßnahmen drohen.

Konsequenzen für den Gläubiger:

  • Zugriff auf Vermögenswerte: Die Drittschuldnererklärung ermöglicht dem Gläubiger den direkten Zugriff auf die Vermögenswerte des Schuldners, die sich in der Obhut des Drittschuldners befinden. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Eintreibung der Forderung.
  • Effektive Forderungsdurchsetzung: Durch die Drittschuldnererklärung erhält der Gläubiger ein rechtliches Instrument, um seine Forderungen effektiv durchzusetzen, ohne von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners abhängig zu sein.

Unter welchen Umständen ist eine Drittschuldner­erklärung erforderlich?

Im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens: Eine Drittschuldnererklärung wird oft im Zusammenhang mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren benötigt. Wenn ein Gläubiger eine gerichtliche Entscheidung oder ein Urteil gegen einen Schuldner erwirkt hat und die Schulden nicht beglichen werden, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung beantragen. In diesem Fall wird der Drittschuldner aufgefordert, eine Drittschuldnererklärung abzugeben.

Bei Pfändung von Einkommen oder Vermögen: Wenn ein Gläubiger das Einkommen oder Vermögen eines Schuldners pfänden möchte, kann eine Drittschuldnererklärung erforderlich sein. Der Drittschuldner, der beispielsweise der Arbeitgeber des Schuldners ist oder Vermögenswerte des Schuldners verwaltet, wird aufgefordert, die geschuldeten Beträge direkt an den Gläubiger zu zahlen.

Zur Sicherung von Forderungen: Eine Drittschuldnererklärung kann auch genutzt werden, um eine Forderung abzusichern. Wenn ein Gläubiger beispielsweise besorgt ist, dass der Schuldner möglicherweise seine Schulden nicht begleichen kann, kann er eine Drittschuldnererklärung anfordern, um sicherzustellen, dass Zahlungen direkt vom Drittschuldner geleistet werden.

Wie unterscheidet sich eine Drittschuldner­erklärung von anderen Formen der Zahlungsverpflichtung, und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten?

Die Drittschuldnererklärung ist ein spezielles Instrument im Rahmen der Zwangsvollstreckung, das oft in Zusammenhang mit einer Pfändung verwendet wird. Eine Zahlungsverpflichtung ist dagegen im Allgemeinen jede Verpflichtung einer Person oder eines Unternehmens, einer anderen Partei einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Dies kann beispielsweise aus einem Kaufvertrag, einem Darlehen, einer Miete oder ähnlichem resultieren. Eine Drittschuldnererklärung hingegen entsteht spezifisch in einem Pfändungsverfahren. Wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner hat, kann er den Schuldner durch Pfändung seiner Forderungen gegen Dritte (Drittschuldner) zur Zahlung zwingen. Der Drittschuldner ist in solchen Fällen verpflichtet, eine sogenannte Drittschuldnererklärung abzugeben.

Welche Rechte und Pflichten haben Gläubiger und Schuldner bei einer Drittschuldner­erklärung?

Der Gläubiger hat das Recht, vom Drittschuldner eine vollständige und korrekte Drittschuldnererklärung zu verlangen. Dieses Recht dient der Information des Gläubigers über den Umfang der Forderungen des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner. Nach der Abgabe der Drittschuldnererklärung hat der Gläubiger das Recht, den Betrag, den der Drittschuldner dem Schuldner schuldet, direkt vom Drittschuldner zu erhalten. Der Gläubiger hat die Pflicht, die Drittschuldnererklärung auf Richtigkeit zu überprüfen. Bei Unklarheiten oder offensichtlichen Fehlern kann er den Drittschuldner zur Berichtigung auffordern oder ein Gericht einschalten.

Auch der Schuldner hat das Recht, über die Pfändung und die Drittschuldnererklärung informiert zu werden. Der Schuldner muss im Rahmen des Pfändungsverfahrens mit dem Gläubiger und dem Drittschuldner kooperieren.

Raus aus den Schulden mit der Drittschuldner­erklärung

Eine Situation, die zu einer Drittschuldnererklärung führt, ist oft kompliziert und vielleicht sogar beängstigend. Für alle Beteiligten. Um Ihre Interessen zu schützen, sollten Sie, egal ob als Gläubiger und Schuldner, rechtlichen Rat einholen, wenn Sie mit einer Drittschuldnererklärung konfrontiert sind. Unsere Experten in der Schuldnerberatung beraten Sie gerne!

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte