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Bußgeldkatalog 2022 – Geldbuße, Punkte & Fahrverbot

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 6 Min. Lesezeit
  • Im Bußgeldkatalog ist klar geregelt, welche Strafe bei welchem Verkehrsvergehen droht.
  • Für falsches Parken und Halten werden die meisten Bußgelder verteilt.
  • Nicht alle gleichen Verstöße können mit demselben Bußgeld belegt werden.

Was ist im Bußgeldkatalog geregelt?

Im aktuellen Bußgeldkatalog – korrekt Bußgeldkatalog-Verordnung – ist festgelegt, wie und in welchem Umfang in Deutschland Verkehrsverstöße geahndet werden.

Zu allen Vergehen, die laut

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Ferienreiseverordnung (FerReiseV) und
  • der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (MobHV)

gesetzwidrig sind, findet sich die passende Strafe im Bußgeldkatalog. Ebenfalls regelt der Bußgeldkatalog, wann eine Verwarnung ausgesprochen werden muss und wann es zu einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug kommt.

Doch es existiert nicht nur ein Bußgeldkatalog. Damit jedes Vergehen differenziert beurteilt werden kann, gibt es für die unterschiedlichen Verkehrsverstöße einzelne Bußgeldkataloge.

Beispiele für wichtige Bußgeldkataloge:

  • Alkohol und Drogen
  • Verkehrsschilder und Straßenverkehrsregeln
  • Polizeikontrolle
  • Unfall
  • Geschwindigkeit
  • HU/TÜV und Technik

Erhalten Sie 1 Punkt aufgrund eines Verkehrsverstoßes, wird dieser im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg gespeichert. Bei einer Geldbuße von weniger als 60 Euro erfolgt kein Eintrag in das Fahreignungsregister – Autofahrer kommen mit einer Verwarnung davon. Bei Strafen, die oberhalb von 60 Euro liegen, kommen 1 oder 2 Punkte auf Ihrem Punktekonto in Flensburg dazu. Wird eine Straftat im Verkehr begangen, drohen bis zu 3 Punkte, die Ihrer Punktekartei hinzugefügt werden.

  • Das Telefonieren am Handy ohne Freisprechanlage kostet 100 Euro. Außerdem droht dem Fahrer 1 Punkt in Flensburg.
  • Bei Autofahrern, die Polizei oder Rettungskräfte behindern, wird seit Einführung der neuen Bußgeldkataloges deutlich strenger reagiert. Seit der Verschärfung verteilt die Polizei deutlich häufiger Bußgelder an Autofahrer, die eine Behinderung für die Einsatzkräfte darstellen. Bei einem Verstoß drohen bis zu 320 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
  • Wer sich an illegalen Autorennen beteiligt, muss mit 3 Punkten in Flensburg rechnen. Als weitere Konsequenz ist eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Fahrerlaubnisentzug und/oder eine Geldstrafe möglich.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche Verstöße kommen am häufigsten vor?

Folgende Vergehen im Straßenverkehr werden am häufigsten geahndet:

1. Falsches Parken und Halten

Deutsche Ordnungshüter verteilten für das falsche Parken und Halten von Fahrzeugen die meisten Bußgelder. Laut Bußgeldkatalog kostet das Falschparken oder -halten zwar nur zwischen 35 bis 55 Euro Bußgeld, dennoch sorgten Parksünder für den höchsten Anteil der Einnahmen durch Bußgelder.

2. Geschwindigkeitsübertretungen

Deutschland ist das Land der Raser – dementsprechend werden jedes Jahr viele Geschwindigkeitsverstöße registriert. Pro Jahr sind es rund 3 Millionen Verstöße, die von Blitzern und Ordnungshütern erfasst werden. Jedoch sind in dieser Zahl nur schwerwiegende Fälle beinhaltet, die mit Punkten und sogar Fahrverbot geahndet wurden.

3. Vorfahrt missachtet

Viele Deutsche scheinen in Sachen Verkehrsregeln nicht sehr fit zu sein, denn es werden auffällig viele Fälle mit einem Bußgeld sanktioniert, in denen Autofahrer sich gegenseitig die Vorfahrt genommen haben. Das kann jedoch schnell teuer werden, denn bei einem einfachen Vorfahrtsverstoß werden gleich 100 Euro fällig und es wird 1 Punkt in Flensburg notiert.

4. Zu geringer Sicherheitsabstand

Nicht nur rasen, sondern auch drängeln können viele deutsche Autofahrer sehr gut. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass es auch der zu geringe Sicherheitsabstand unter die häufigsten Verkehrsverstöße geschafft hat. Außerorts gilt grundsätzlich, dass der halbe Tachostand in Metern ein angemessener Abstand zum Vordermann darstellt.

5. Falscher/illegaler Überholvorgang

Wenn es nur irgendwie schneller vorangeht, nehmen viele deutsche Autofahrer Strafen in Kauf. Denn auch das illegale Überholen wird sehr häufig von Polizisten beobachtet. Am häufigsten fahren Verkehrssünder über die durchgezogene Linie, um zu überholen oder missachten das Überholverbots-Schild.

Je nach Vergehen fallen die Strafen ganz unterschiedlich aus. 20 Euro Bußgeld drohen Ihnen, wenn Sie andere Autofahrer beim Einordnen nach einem Überholmanöver behindern, 300 Euro Bußgeld gibt es dagegen für das Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung.

Wie ist das Punktesystem im Bußgeldkatalog aufgebaut?

Nur Autofahrer, die mit ihrem Verhalten eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen, werden in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Das passiert, sobald ein Punkt kassiert wird. Verkehrssünder können in Flensburg maximal 8 Punkte ansammeln, dann wird ihnen der Führerschein sicher abgenommen.

Je nach Schwere des Verstoßes drohen 1, 2 oder 3 Punkte in Flensburg. Zudem sagt die Anzahl der Punkte etwas über Ihren Status in Flensburg aus. Denn es kann bereits kritisch werden, bevor Sie die 8 Punkte erreicht haben.

Das neue Punktesystem ist wie folgt aufgebaut:

  • 1-3 Punkte (Vormerkung)

Das kann mal passieren, aber Sie haben noch nichts zu befürchten.

  • 4-5 Punkte (Schriftliche Ermahnung)

Erreichen Sie in Flensburg 4 oder 5 Punkte, werde Sie Post bekommen. Sie erhalten eine schriftliche Ermahnung vom Fahreignungsregister. Sie sollten aufpassen, denn das könnte ein unschönes Ende nehmen.

  • 6-7 Punkte (Verwarnung)

Sie erhalten erneut einen Brief, in dem Sie schriftlich verwarnt werden. Zudem werden Sie zu einem verpflichtenden Aufbauseminar verdonnert. Verweigern Sie, an einem solchen Kurs teilzunehmen, droht Ihnen ein Fahrverbot von 3 Monaten.

  • 8 Punkte (Führerscheinentzug)

Der Führerschein ist weg! Sie werden mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten belegt, in der Sie den Schein auch nicht neu beantragen dürfen. Zudem ist es möglich, dass Sie vor der Wiedererteilung eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) bestehen müssen.

Kann die Strafe auch vom Bußgeldkatalog abweichen?

Bei vielen Verstößen gibt der Bußgeldkatalog nicht klar Auskunft über die Strafe. Nicht alle gleichen Verstöße können mit demselben Bußgeld belegt werden. Häufig kann es hier zu einer Einzelfallentscheidung kommen, die von vielen Faktoren abhängt.

So können Informationen, ob

  • es sich um einen Wiederholungstäter handelt,
  • der Autofahrer bereits andere Vergehen auf seinem Konto hat,
  • bereits einige Punkte in Flensburg gesammelt wurden,
  • ein Alkohol- oder Drogenproblem vorliegt

und viele weitere Faktoren beeinflussen, wie ein Verkehrsverstoß geahndet wird. So kann auch eine Lappalie im Einzelfall einen Führerscheinentzug nach sich ziehen.

Außerdem gibt es Vergehen, bei denen elementar ist, wie extrem der Verstoß ausfällt. Im Bußgeldkatalog finden sich im Fall von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder der Überladung eines LKW Bußgeldtabellen, die beinhalten, bei welcher Überschreitung der gesetzlichen Vorschriften welche Strafe fällig wird.

  • Geschwindigkeitsverstoß:

Die Sanktion richtet sich danach, um wie viel km/h die vorgegebene Tempobeschränkung überschritten wurde.

  • Überladung von LKW:

Hier richtet sich das Bußgeld danach, um wie viel Prozent die Ladung das zulässige Gesamtgewicht übersteigt.

  • Abstandsvergehen:

Hält ein Autofahrer nicht ausreichend Abstand zum Vordermann, richtet sich die Strafe nach dem halben Tachowert und der gefahrenen Geschwindigkeit.

Wie unterscheidet sich das neue und alte Punktesystem?

2014 mussten sich deutsche Autofahrer nach 50 Jahren von dem System der Flensburger Punktekartei verabschieden. Das Verkehrszentralregister (VZR) wurde durch das Fahreignungsregister (FAER)ersetzt.

Damit auch ja keine Punkte verloren gehen, wurden alle 47 Millionen Punkte in das neue System umgerechnet. Statt bei maximal 18 Punkten, droht nun der Führerscheinentzug bereits bei 8 Punkten in Flensburg. Vor der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs konnten Verkehrssünder bis zu 7 Punkte für einen Verstoß kassieren. Heute drohen maximal 3 Punkte und auch die nur in besonders schweren Fällen.

Nur Verkehrssünder, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, erhalten Punkte. Im alten System wurden auch Punkte bei Verstößen verteilt, bei denen nicht die Verkehrssicherheit gefährdet wurde. Autofahrer erhalten weniger Punkte, dafür werden Vergehen mit deutlich höheren Bußgeldern geahndet.

Wer beispielsweise ohne gültige Umweltplakette in eine Umweltzone fährt, musste vor dem 1. Mai 2014 noch mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Das ist heute anders, dafür kostet der Verstoß heute 80 Euro (vorher 40 Euro). Allgemein hat sich die Kombination von Punkt und Bußgeld im Bußgeldkatalog stark geändert.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Wann verfallen meine Punkte in Flensburg?

Die angesammelten Punkte in Flensburg verfallen nach einer bestimmten Zeit automatisch. Es kann jedoch stark variieren, wann Sie tatsächlich wieder punktfrei sind, da die Tilgungsfrist von der Schwere der Verstöße abhängt. Also je nachdem, ob Sie 1, 2 oder 3 Punkte erhalten haben, müssen Sie kürzer oder länger auf den automatischen Verfall warten.

  • 1 Punkt (Schwere Ordnungswidrigkeit im Verkehr):

Verfällt nach 2,5 Jahren

  • 2 Punkte (Besonders schwere Ordnungswidrigkeit im Verkehr):

Verfällt nach 5 Jahren

  • 3 Punkte (Straftat im Verkehr):

Verfällt nach 10 Jahren

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, ein Punkteabbauseminar zu besuchen. Dieses wird von Fahrschulen angeboten und ist kostenpflichtig. Mit Kosten in Höhe von 300 bis 400 Euro muss hier gerechnet werden. Dafür wird Ihnen 1 Punkt in Flensburg erlassen.

Jedoch kann das Seminar nicht beliebig oft absolviert werden, bis alle Punkte verschwunden sind. Denn ein Punkteabbauseminar kann nur einmal in 5 Jahren besucht werden. Punktsündern mit mehr als 5 Punkten auf dem Konto ist die Teilnahme untersagt. Hier muss schlichtweg abgewartet werden, bis alle Punkte verfallen sind.

Wie sind Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bußgeldkatalog geregelt?

Zu schnell fahren kann gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer sein, daher sollte man sich an das vorgegebene Tempolimit halten. Jedoch gibt es Unterschiede, denn eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann nur geringfügige Folgen, jedoch auch schwerwiegende Konsequenzen haben. Der Strafenkatalog entscheidet auch je nach Verkehrssituation, wie die Sanktion ausfallen wird.

  • Höhe der Überschreitung:

Selbstverständlich macht es im Bußgeldkatalog einen Unterschied, ob ein Autofahrer 5 km/h zu schnell gefahren ist oder mit 70 km/h in einer 30er-Zone unterwegs war. Die Bußgeldtabelle richtet sich danach, um wie viel das zulässige Tempolimit überschritten wurde. Es gilt: Je höher die Geschwindigkeitsübertretung, desto saftiger fällt die Strafe aus.

  • Innerorts/ Außerorts:

Im Bußgeldkatalog wird klar differenziert, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft stattgefunden hat. Innerorts drohen ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho Punkte in Flensburg und saftige Strafen. Wer über 31 km/h zu schnell fährt, dem ist ein Fahrverbot sicher. Außerorts müssen Autofahrer erst ab einer Überschreitung von 41 km/h den Schein abgeben.

  • Baustelle:

Werden Sie innerhalb einer Baustelle geblitzt, weil Sie sich nicht an das gedrosselte Tempo gehalten haben, wird dieser Verstoß laut Bußgeldkatalog mit den gleichen Sanktionen wie bei anderen Geschwindigkeitsübertretungen geahndet. Auch hier wird unterschieden, ob sich die Baustelle innerorts oder außerorts befand. Handelt es sich jedoch um eine Stadtautobahn wird zu schnelles Fahren im Baustellenbereich mit einem Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts geahndet.

  • Probezeit:

Fahranfänger befinden sich 2 Jahre lang "auf Bewährung". Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann in der Probezeit unschöne Folgen haben. Fahren Sie als Fahranfänger mehr als 20 km/h zu schnell, sieht der Bußgeldkatalog eine Verlängerung der Probezeit und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar vor.

  • Überschreitung mit dem LKW

Da sich Lastkraftwagenfahrer eh an eigene Tempolimits halten müssen, gilt laut Bußgeldkatalog für LKW ein anderes Strafmaß bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Überschreitet ein LKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 16 km/h, wird bereits strenger sanktioniert: Hierfür gibt es ein einmonatiges Fahrverbot.

Die wichtigsten Verstöße auf der Straße auf einen Blick: Welche sind es?

VERKEHRSDELIKT BUSSGEL PUNKTE FAHRVERBOT
Handy am Steuer 100 Euro 1  
Einfacher Vorfahrtsverstoß 100 Euro 1  
Fahren ohne Begleitung als 17-Jährige(r) 70 Euro 1  
Fahren ohne Zulassung 70 Euro 1  
Unzureichende Sicherung von Kindern 60 Euro 1  
HU mehr als 8 Monate abgelaufen 75 Euro 1  
Fahren ohne Winderreifen 60 Euro 1  
Behinderung von Einsatzfahrzeugen 240 Euro 2 1 Monat Fahrverbot
Fahren mit ungesicherter Ladung 60 Euro 1  
Falsches Verhalten an einem Schulbus 70 Euro 1  
(Schulbus überholen, zu schnelles Fahren, nicht ausreichend Abstand gehalten, Gefährdung eines Fahrgastes)      
Missachtung einer Polizeianweisung 70 Euro 1  
Rote Ampel überfahren (innerhalb 1 Sekunde nach Umspringen) 90 Euro 1  
- mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat Fahrverbot
1. Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze 500 Euro 2 1 Monat Fahrverbot + MPU
2. Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze 1.000 Euro 2 1 Monat Fahrverbot + MPU
3. Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze 1.500 Euro 2 1 Monat Fahrverbot + MPU
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss   3 Entziehung Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille   3 Entziehung Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern maximal 10 km/h zu schnell 20 Euro    
Geschwindigkeit nicht an besondere Straßenverhältnisse oder schlechte Sichtverhältnisse angepasst 100 Euro 1  
- mit Gefährdung 120 Euro 1  
- mit Sachbeschädigung 145 Euro 1  
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere durch Verhalten gefährden 80 Euro 1  
Ohne Grund den Verkehrsfluss durch langsames Fahren behindert 20 Euro    
Illegale Straßenrennen ...      
... als Teilnehmer wird vom Gericht festgelegt 3 Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug
... als Veranstalter wird vom Gericht festgelegt 3 Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt 75 Euro 1 zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich

Häufigste Fragen zum Thema "Bußgeldkatalog 2022"

Wo ist der Bußgeldkatalog im Gesetz verankert?

Der Bußgeldkatalog basiert auf der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – kurz Bußgeldkatalog-Verordnung oder BKatV.

Entsprechend ist der Bußgeldkatalog frei zugänglich.

Zum Bußgeldkatalog

Wie hoch ist der Toleranzabzug bei gemessener Geschwindigkeit?

Von der gemessenen Geschwindigkeit werden ca. 3 % abgezogen – der sogenannte Toleranzabzug. Sind Sie mit einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h erwischt worden, werden meist 3 km/h abgezogen. Jedoch kann der Toleranzabzug auch von weiteren Faktoren abhängen, wie Tageszeit, Witterungsverhältnisse und Messverfahren.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte