Entschädigungs-Tabelle – Soviel Schadensersatz gibt’s im Dieselskandal
- Betroffene im Abgasskandal haben Anspruch auf Schadensersatz.
- Bei der Höhe des Schadensersatzes kommt es auf die Höhe des Kaufpreises und die gefahrenen Kilometer an.
- Wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht, erfahren Sie in unserem kostenlosen Online-Check.
Dieselskandal – Gerichte machen den Weg für Schadensersatzansprüche endlich frei!
März 2024: Über 3.000 Tage liegt die Aufdeckung des Dieselskandal zurück. Die juristische Aufarbeitung ist immer noch in vollem Gange. Der immer wieder verschobene Strafprozess gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn beginnt dieses Jahr. Die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe ist nicht weniger wahrscheinlich als bei Ex-Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und Ex-Audi-Chef Stadler, deren Haftstrafe nur aufgrund von Geständnissen zur Bewährung ausgesetzt worden sind. Auch das Kraftfahrtbundesamt gerät bei der Aufarbeitung zunhemend unter Druck. Diese Erkenntnisse wirken sich auch auf die Erfolgsaussichten der Schadensersatzklagen der durch den Abgasbetrug millionenfach geschädigten Fahrzeugkäufer aus.
Für die Entschädigungsansprüche der Fahrzeugkäufer, die sich im Übrigen gegen nahezu alle Hersteller von Dieselfahrzeugen richten, haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH - https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/bgh-urteil-im-dieselskandal-macht-weg-fuer-schadensersatz-frei) letztes Jahr den Weg frei gemacht.
Diesel-Käufer können „vernünftigerweise erwarten“, dass ihr Fahrzeug geltendes EU-Recht einhält und keine unzulässige Abschalteinrichtung enthält – wie etwa eine temperaturgesteuerte Abgasreinigung, die bereits bei üblichen Außentemperaturen, die Abgasreinigung ganz oder teilweise deaktiviert und damit die gesetzlichen Grenzwerte erheblich überschreitet. Wird dieses Vertrauen von den Herstellern enttäuscht, können Betroffene eine Entschädigung fordern. Dabei kommt es auch nicht - wie bisher - darauf an, ob die Hersteller ihre Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt haben.
Vor allem Dieselkunden der Hersteller VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche, Daimler, BMW, Opel und Fiat (Wohnmobile) können mit einer Entschädigung von ca. 10 bis 15% des Kaufpreises rechnen. Die Erfolgsaussichten dieser Klagen sind dieses Jahr noch einmal enorm gestiegen. Eine große Zahl der Land- und Oberlandesgerichte verurteilen die bei der Abgasreinigung tricksenden Autohersteller inzwischen am laufenden Band. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass der EuGH demnächst in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren (Az. C-666/23) noch einmal klarstellt, dass die Deckelung des Schadensersatzes auf lediglich 15% des Kaufpreises genauso rechtswidrig ist, wie die anspruchsmindernde Anrechnung einer besonders hohen Laufleistung.
Welche Modelle sind betroffen im Konkreten betroffen?
Betroffen sind nahezu alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 3, 4, 5 und 6a bis c (das heißt Fahrzeuge mit Erstzulassung von 2001 bis einschließlich 2020) von BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Audi, Porsche, Skoda, Seat Opel, Fiat (Wohnmobile). Diese Fahrzeuge verfügen über mindestens eine – die Entschädigungspflicht des Herstellers auslösende – unzulässige Abschalteinrichtung, wodurch die Abgasreinigung unter realen und ganz gewöhnlichen äußeren Bedingungen vollständig oder teilweise abgeschaltet wird. Hier lohnt es sich, einmal genauer hinzuschauen.
Erfolgsstatistik
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 26. Juni 2023 haben sich die Erfolgsaussichten nachhaltig und stetig verbessert, was sich in zahlreichen Urteilen der 115 Land- und 24 Oberlandesgerichte der Bundesrepublik Deutschland widerspiegelt.
Welche Risiken sind mit der Durchsetzung meiner Entschädigung verbunden?
Auch ohne eine Rechtsschutzversicherung können Sie risikolos tätig werden und eine Entschädigung erhalten. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und wollen oder können das Kostenrisiko einer notfalls auch gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung nicht selbst tragen, nimmt Ihnen dieses Risiko ein Prozessfinanzier ab. Dieser übernimmt für Sie die Kosten des Verfahrens und erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung an Ihrem Erlös. Scheitert die Anspruchsdurchsetzung bleibt alles wie es ist, d.h. Sie zahlen nicht drauf und haben kein finanzielles Risiko. Setzen wir Ihre Entschädigung erfolgreich für Sie durch, erhält der Finanzierer einen Anteil von 40 bis 49 % Ihrer Entschädigung je nach Risikoprofil Ihres Anspruchs (abhängig vom Fahrzeugmodell). Mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung oder auf Selbstkostenbasis fällt eine solche Erlösbeteiligung selbstverständlich nicht an.
Grob skizziert können wir Ihnen schon folgende Bedingungen der Prozessfinanzierer mitteilen:
Kein Kostenrisiko bei negativem Verfahrensausgang.
Keine Abtretung der Ansprüche an Dritte erforderlich.
Erlösbeteiligung des Finanzierers nur bei Erfolg von ca. 40-49 %.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug behalten.
Ein bereits erfolgter Weiterverkauf des Fahrzeuges hindert die Anspruchsverfolgung nicht.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um ihren Schadensersatzanspruch mit einem Prozessfinanzierer geltend zu machen?
Ihr Fahrzeug weist heute oder wies zum Zeitpunkt des Verkaufes eine Laufleistung von maximal 125.000 Kilometer auf (sollten Sie Ihr Fahrzeug in der Zwischenzeit verkauft haben, teilen Sie uns bitte den Kilometerstand zum Zeitpunkt des Verkaufs mit und den erzielten Verkaufserlös – auch hier haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung).
Der Fahrzeugkauf fand innerhalb der letzten 10 Jahre statt.
Durch eine spektakuläre Entscheidung des EuGH vom 25.01.2024 (az. C-810/21 bis C-813/21) hat der Gerichtshof entschieden, dass der Lauf der Verjährungsfrist von der Rechtskenntnis des geltend gemachten Anspruchs abhängig ist und Ihr Anspruch somit erst mit Ablauf des Jahres 2025 zu verjähren droht. Trotzdem gilt: Je schneller desto besser, um Ihren Anspruch so erfolgsversprechend wie möglich durchsetzen zu können.
Wieviel Schadensersatz müssen die Hersteller im Dieselskandal zahlen?
Sie sind vom Dieselskandal betroffen und wollen einen Schadensersatz durchsetzen? Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Juni 2023 hat den Weg für einen pauschalen und leichter durchsetzbaren Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises frei gemacht. Dazu darf man das Fahrzeug behalten und muss es nicht an den Hersteller zurückgeben. Wie hoch die Entschädigung am Ende ausfallen kann, erfahren Sie hier in unserer Entschädigungs-Tabelle:
Der BGH hat die Durchsetzung der Schadensersatzzahlung deutlich vereinfacht. So muss ab sofort nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Hersteller sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt haben. Außerdem muss der tatsächliche Schaden nicht mehr mit einem Sachverständigen-Gutachten ermittelt werden. Das sollte die Verfahren im Dieselskandal stark beschleunigen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte