Wichtige Urteile zum Motortyp EA288 – jetzt Schadensersatz fordern
- Auch der VW-Motor EA288, der Nachfolger des Skandalmotors EA189, wurde manipuliert.
- Betroffen sind VW, SEAT, Audi und Skoda mit 1,4; 1,6 & 2,0 Liter Motoren, die ab 2015 gebaut wurden.
- VW fährt aufwendige Kampagnen, um Betroffene von Klagen abzuhalten.
- Mehrere Gerichte, darunter die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Düsseldorf und Nürnberg, verurteilten den Konzern bereits zu Schadensersatz wegen des EA288.
- Eine Klage auf Schadensersatz ist die einzige Möglichkeit, den Wertverlust Ihres Wagens zu stoppen.
Die 10 wichtigsten Urteile zum Motortyp EA288
Wir haben hier eine Auswahl der wichtigsten Urteile rund um den Motortyp EA288 zusammengefasst:
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Oberlandesgericht (OLG) Naumburg
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Urteil vom 09. April 2021, Aktenzeichen 5 O 90/20
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Modell: VW Golf VII 2.0 TDI
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Kurzbeschreibung: Die Richter:innen des OLG Naumburg stellten fest, dass die Argumente des Klägers zum Vorliegen einer Zykluserkennung – also einer illegalen Abschalteinrichtung – hinreichend substanziiert war. Dies wurde zuvor im Verfahren von VW angezweifelt. VW hätte daher allerdings im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast zeigen müssen, dass und warum keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Das ließ sich dem OLG zufolge nicht erkennen und hob das vorinstanzliche Urteil auf. VW wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen verurteilt.
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Urteile des OLG Köln
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Urteil vom 12. September 2019, Aktenzeichen 15 U 234/18, Urteil vom 19. September 2019, Aktenzeichen 15 U 117/19 und Urteil vom 10. März 2022, Aktenzeichen 24 U 112/22
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Modelle: Skoda Suberb 2.0 TDI und Dieselautos mit Motor EA288 der Abgasnorm Euro 6)
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Kurzbeschreibung: Das Gericht stellte im Rahmen der Verhandlung fest, dass der Einbau einer Software zur Zykluserkennung im streitgegenständlichen Motor „EA288“ unstreitig sei. Der Einsatz von Abschalteinrichtungen im EA288-Motor war kein Versehen, sondern VW handelte hier „mit Schädigungsvorsatz“, so das OLG Köln. Und dafür steht Betroffenen klarerweise Schadensersatz im Dieselskandal zu.
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OLG Nürnberg
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Urteil vom 02. August 2021, Aktenzeichen 12 U 4671/19
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Modell: Fahrzeuge mit EA288-Motor
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Kurzbeschreibung: In diesem Hinweisbeschluss korrigiert das OLG Nürnberg seine bisherige Rechtsprechung und stuft künftig das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein. So führte das OLG zu seiner verbraucherfreundlichen Wende aus: „Der Senat beabsichtigt, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17. Dezember 2020, C-693/18) zu folgen, wonach eine Abschalteinrichtung im Rahmen der Abgasrückführung europarechtlich unzulässig ist. Vorliegend ist daher – das Vorliegen eines ‘Thermofensters’ im streitgegenständlichen Motor (Typ EA288) zum Zeitpunkt der PKW-Übergabe ist zwischen den Parteien unstreitig – von der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs iSd § 434 BGB auszugehen.“
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OLG Düsseldorf
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Urteil vom 16. September 2021, Aktenzeichen I-20 U 14/21
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Modell: Diesel-PKW mit Abgasnorm Euro 6 und Motor EA 288
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Kurzbeschreibung: Ein Erfolg für Gansel Rechtsanwälte: Das OLG Düsseldorf weist eindeutig eine Berufung VWs zurück. Das LG Duisburg hatte VW bereits zu Schadensersatz verurteilt, wogegen der Konzern versuchte Berufung einzulegen. Doch wie das Landgericht ging auch das OLG Düsseldorf davon aus, dass im streitgegenständlichen Motor sowohl eine Prüfstandserkennung als auch eine Umschaltlogik verbaut ist. Diese Punkte könne man feststellen, auch obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt bislang keine Rückrufaktion angeordnet hatte. Interne Dokumente, die im Zuge des Verfahrens präsentiert wurden, hatten eindeutig das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen belegt.
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Landgericht (LG) Duisburg
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Urteil vom 30. Oktober 2018, Aktenzeichen 1 O 231/18
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Modell: VW Golf VII Variant 1.6 l TDI
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Kurzbeschreibung: In einem der frühesten Urteile zum EA288 verurteilte das Landgericht Duisburg VW zur Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger hatte das Fahrzeug 2017 gebraucht gekauft und erhielt durch das Urteil den Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
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LG Darmstadt
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Urteil vom 29. Juni 2020, Aktenzeichen 13 O 88/20
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Modell: Skoda Octavia 2.0l TDI, Abgasnorm Euro 6
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Kurzbeschreibung: Das LG Darmstadt verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger erhielt abzüglich einer Nutzungsentschädigung für sein 2017 gekauftes Fahrzeug Schadensersatz in Höhe von 20.770 Euro nebst Zinsen. Grund für die Verurteilung war ein sogenanntes „Temperaturfenster“ in der Motorsteuerung des EA288.
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LG Regensburg
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Urteil vom 19. März 2020, Aktenzeichen 73 O 1181/19
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Modell: VW Golf VII
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Kurzbeschreibung: Der Kläger konnte vor Gericht ein internes Dokument des VW-Konzerns vorlegen, das genau beschrieb, wie VW versuchte, die Abgaswerte beim EA288 zu manipulieren. Die „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA288“ wurde vom Gericht als Beleg für die Betrugsabsicht von VW akzeptiert. Dem Dokument zufolge erkennt ein Fahrzeug, wann es sich auf einem Prüfstand befindet. Nur in diesem Fall ist die Abgasrückführung vollständig in Betrieb. Der Kläger erhielt vor dem Landgericht Regensburg recht und VW wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt.
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LG München
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Urteil vom 17. Mai 2021, Aktenzeichen 31 O 3080/21
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Modell: Audi A6
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Kurzbeschreibung: Obwohl es für das Fahrzeug bislang keinen verpflichtenden Rückruf durch das KBA gab, konnte der Kläger Schadensersatz geltend machen. Das Gericht sah es als bestätigt an, dass in dem Fahrzeug illegale Abschalteinrichtungen, wie das Thermofenster, verbaut waren. VW habe den Kläger sittenwidrig geschädigt. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung erhielt der Kläger somit Schadensersatz in Höhe von knapp 32.800 Euro.
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LG Stuttgart
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Urteil vom 20. Mai 2021, Aktenzeichen 20 O 621/20
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Modell: VW T6 California Ocean Wohnmobil
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Kurzbeschreibung: Das Urteil zeigt, dass die Manipulationen an den Motoren nicht vor den Wohnmobilen haltgemacht hat. So verurteilte das Landgericht Stuttgart VW zur Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger hatte den T6 für stolze 69.150 Euro im Januar 2018 gekauft. Doch schnell stellte sich heraus, dass auch hier Abschalteinrichtungen, wie z.B. eine Zykluserkennung, verbaut waren. Der Käufer forderte Schadensersatz und bekam vor dem LG Stuttgart recht.
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Welche Rolle spielt der Motortyp EA288 im Dieselskandal?
Mit Motorentypen kennen sich die wenigsten Laien aus. Doch mit dem Dieselskandal und dem Skandalmotor „EA189“ hat sich das für Viele geändert. Dieser wurde als Auslöser des Dieselskandals bekannt, als man in der Motorsteuerung illegale Abschalteinrichtungen feststellte. Beim Motortyp „EA288“ handelt es sich um das Nachfolgemodell.
Bereits 2015 wurde gemutmaßt, ob dieser nicht ebenfalls manipuliert war. VW dementierte dies zu diesem Zeitpunkt vehement. Vier Jahre später kam allerdings die Wahrheit ans Licht und die Manipulationen am EA288 wurden bestätigt.
In welchen Modellen ist der Motortyp EA288 verbaut?
In folgenden Modellen wurden mindestens zwei Abschalteinrichtungen festgestellt: Eine Prüfstandserkennung, wie man sie aus dem Motor EA189 bereits kannte sowie eine thermische Abschalteinrichtung, die häufig als „Thermofenster“ bezeichnet wird.
VW (PKW) Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran, T-Roc |
1,4; 1,6; 2,0 Liter |
ab 2012 |
VW (Vans) VW T6 |
1,4; 1,6; 2,0 Liter |
ab 2012 |
1,4; 1,6; 2,0 Liter |
ab 2012 |
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Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
1,4; 1,6; 2,0 Liter |
ab 2012 |
Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo |
1,4; 1,6; 2,0 Liter |
ab 2012 |
Darum sollten Sie Schadensersatz fordern
Die Manipulation am Motor EA288 ist die nahtlose Weiterführung des Betrugs von VW im Dieselskandal. VW hält zwar hartnäckig daran fest, dass Klagen zu diesem Motortyp aussichtslos seien. Die zahlreichen Gerichtsurteile zum EA288 sprechen allerdings eine andere Sprache.
Doch nicht nur zum Trotz oder aus Frust über VWs Handeln sollten Sie eine Klage in Betracht ziehen: Durch die Manipulationen hat Ihr Fahrzeug deutlich an Wert verloren. Besonders alte Diesel sind inzwischen Ladenhüter geworden. Bereits 2019 ermittelte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), dass Diesel mit Abgasnorm Euro 5 von Händlern nur noch mit bis zu 50 % Wertminderung verkauft werden konnten.
Nur eine Klage sichert Sie gegen weitere Wertverluste ab. Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie eines von zwei Zielen erreichen:
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte