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Soforthilfe bei Kündigung & Aufhebungsvertrag

  • Kostenlose Erstberatung bei Kündigung durch den Arbeitgeber & Aufhebungs­vertrag
  • Experten-Team um Fachanwältin für Arbeitsrecht Kaja Keller
  • Kompetente & ehrliche Beratung für Arbeitnehmer
  • Konsequente Vertretung gegen Ihren Arbeitgeber
  • Transparente & faire Kosten

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* Bitte beachten Sie, dass unsere telefonische Erstberatung nur für die Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung kostenfrei ist.

  1. Kostenlose Erstberatung
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  4. Recht durchsetzen

Unsere Leistungen

1.

Soforthilfe bei Kündigung

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie schnell sein. Denn nach Ablauf von drei Wochen können Sie Nichts mehr gegen Ihre Kündigung tun und haben im Zweifel viel Geld verloren. Mögliche Abfindungszahlungen oder die Rücknahme der Kündigung sind dann vom Tisch.

Trotz der kurzen Frist sollten Sie jetzt nicht in Panik verfallen, sondern mögliche Vorgehensweisen von einem Arbeitsrechtsexperten ausloten lassen. Ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber lohnt, erfahren Sie bei uns in einer kostenfreien Ersteinschätzung.

 

2.

Prüfung Ihres Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags

Oftmals verstecken sich in Aufhebungsverträgen Klauseln, die Sie bares Geld kosten können. Zumal Ihnen gegebenenfalls eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Wenn der Arbeitgeber Ihnen also eine kurze Frist zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages setzt, will er Sie unter Druck setzen. Lassen Sie davon nicht einschüchtern. Selbst wenn der Arbeitgeber die Kündigung dann doch aussprechen sollte, ändert das Ihre Verhandlungsposition nicht.

Bevor Sie unterzeichnen, sollten Sie Ihren Aufhebungsvertrag in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen.

3.

Aushandeln Ihrer Abfindung

Das Aushandeln von Abfindungen ist vor allem unter gegebenen psychischen Stress bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag aufreibend.

Hier einen klaren Kopf zu behalten ist oftmals schwer. Dabei ist die Forderung einer Abfindung reine Verhandlungssache. Hierfür bedarf es viel Geschick, juristisches Wissen und Ausdauer. Wir kennen die Maschen der Arbeitgeber:innen und holen für Sie das bestmögliche aus der Situation heraus.

Gut zu wissen

   Die langjährige Erfahrung und Kalkül des Arbeitgebers trifft in vielen Fällen auf die emotionale Betroffenheit der gekündigten Person. Eine eigenständige und vermeintlich „friedliche“ Lösung zu finden, entpuppt sich deshalb oftmals als ein großer, finanzieller Nachteil. Wir sorgen an dieser Stelle von der ersten Minute an für „Waffengleichheit“. In 7 von 10 Fällen schaffen wir sogar es eine außergerichtliche Lösung zu finden. Eine rechtliche Auseinandersetzung muss demnach nicht immer vor Gericht enden. Letzen Endes entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vorgehen möchten.

Wir unterstützen Sie hier mit der jahrelangen Expertise unserer Fachanwälte und teilen Ihnen in unserer kostenfreien Ersteinschätzung mit, ob sich ein Vorgehen für Sie lohnt. Sollte Gegenteiliges der Fall sein, nehmen wir das Mandat nicht an. Es entstehen Ihnen bis hierhin keinerlei Kosten. Ist Ihr Fall aussichtsreich, haben Sie dann die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer für die Kostendeckung zu beanspruchen. Die Organisation übernehmen wir für Sie.

Kein Kostenrisiko durch Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer
Knappe Fristen wahren und bestmögliche Ergebnisse erzielen
Ganz einfach bequem von zuhause aus beauftragen
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Fachanwälte
Waffengleichheit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
Bei uns haben Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner

Zufriedene Mandant:innen

4.500 Euro Abfindung bekommen

Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Mit der Abfindung habe ich nach der Kündigung nicht mehr gerechnet. Umso mehr freut es mich, dass das innerhalb weniger Tage für mich durchgesetzt wurde. Klare Empfehlung!

Neues Arbeitszeugnis erhalten

Endlich wurde mir von meinem Arbeitgeber ein neues Arbeitszeugnis ausgestellt, mit dem ich zufrieden bin. Nach meinem Weggang hat der Arbeitgeber gar nicht mehr auf meine Anfragen reagiert. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Kündigung wurde verhindert

Ich habe mich jederzeit wirklich gut beraten gefühlt. Mein Arbeitgeber hat die Abmahnung zurückgenommen und ich muss mir um die Kündigung erstmal keine Sorgen mehr machen.