Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei unzureichenden Vertragsangaben – Commerzbank scheitert vor BGH
- BGH bestätigt verbraucherfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. von 2020 – bei unzureichenden Vertragsangaben steht Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung zu
- Gansel Rechtsanwälte mit zahlreichen positiven Urteilen gegen verschiedene Banken – im Durchschnitt sparen Verbraucher:innen 12.500 Euro
- Zahl der potenziell betroffenen privaten Kreditnehmer:innen wächst auf mittlerweile 1,5 Millionen Fälle
Berlin, 28.06.2021 – Wegen unzureichender Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Verbraucher-Immobiliarkreditvertrag unterlag die Commerzbank AG im Juli 2020 vor dem OLG Frankfurt am Main und musste den Klägern ca. 21.500 Euro erstatten – nun ist auch die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden. Verbraucher:innen können somit weiter erfolgreich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden, wenn die Bank keine korrekten Angaben gemacht hat.
Hintergrund der BGH-Entscheidung ist ein Rechtsstreit um die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkreditverträgen der Commerzbank – aus Sicht der Verbraucherschutzkanzlei Gansel Rechtsanwälte waren diese unzureichend. Laut deutschem Recht (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB) dürfen Banken in diesem Fall keine Entschädigung von Kreditnehmer:innen verlangen, tun dies aber, da sie ihre Informationen für ausreichend halten.
Direkt nach dem Urteil im Juli 2020 reichte die Commerzbank eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein, da das OLG Frankfurt a. M. eine Revision nicht erlaubt hatte. Diese Beschwerde wurde nun von höchstrichterlicher Seite zurückgewiesen.
Dazu Rechtsanwalt Marko Huth von Gansel Rechtsanwälte: „Mit seiner Entscheidung bestätigt der BGH faktisch das Urteil aus Frankfurt. Die Zurückweisung der Beschwerde ist ein gutes und wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz in Deutschland. Die Praktik der Banken, ihre Verträge entgegen der geltenden Vorschriften und zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten, darf sich nicht lohnen.“
Zahlreiche gerichtliche Erfolge gegen Banken – 12.500 Euro Ersparnis im Durchschnitt
Bedeutsam ist die BGH-Entscheidung nicht nur für die betroffenen privaten Immobilienkreditverträge der Commerzbank, sondern auch für die Verträge aller anderen Banken. Seit letztem Jahr hat Gansel Rechtsanwälte eine ganze Reihe gerichtlicher Erfolge erzielt und für seine Mandant:innen pro Fall im Durchschnitt 12.500 Euro an Ersparnissen realisiert. Die Spanne – abhängig von der Höhe des Kredits und der Vorfälligkeitsentschädigung – reichte dabei von 5.000 Euro bis zu über 70.000 Euro.
Innerhalb weniger Monate erhielt Gansel Rechtsanwälte positive Urteile und Hinweisbeschlüsse vom OLG Frankfurt am Main, OLG Oldenburg, OLG Düsseldorf sowie vielen Landgerichten. In sehr vielen Fällen erzielte die Kanzlei zudem außergerichtliche Erfolge.
Unter den beklagten Banken waren dabei nicht nur die Commerzbank, sondern auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Volksbanken). Auch sie nutzten nach Auffassung der Kanzlei fehlerhafte oder unzureichende Formulierungen in ihren Darlehensverträgen – teilweise bis heute.
Die Zahl der betroffenen Verbraucher:innen wächst zudem stetig an: Nach Berechnungen von Gansel Rechtsanwälte auf Datengrundlage von Bundesregierung, Bundesbank und Allianz gibt es etwa 1,5 Millionen Fälle, in denen Kreditnehmer vorzeitig ihre Verträge beenden wollen und mit einer Vorfälligkeitsentschädigung konfrontiert sind.*
Kreditnehmer:innen können Vertragsunterlagen kostenfrei überprüfen lassen
Auch in den Fällen, in denen bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt wurde, kann es sich für Betroffene lohnen, ihren Darlehensvertrag überprüfen zu lassen. Denn: Stand der Bank die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu, kann das Geld noch bis zu drei Jahre nach der Zahlung zurückgefordert werden.
Gansel Rechtsanwälte bietet in jedem Fall eine kostenfreie Überprüfung der Darlehensverträge an, um festzustellen, welche Möglichkeiten sich im jeweiligen Fall anbieten.
* Laut Schätzungen der Bundesregierung beenden jährlich rund 20 Prozent aller Darlehensnehmer:innen vorzeitig ihre laufenden Immobilienkredite (Deutscher Bundestag, 2015. Drucksache 18/5922, S.68.). Seit Inkrafttreten der für die Vorfälligkeitsentschädigung maßgeblichen Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016, wurden bis April 2021 neue Darlehensverträge mit einem Kreditvolumen von insg. rund 1,3 Billionen Euro abgeschlossen (Deutsche Bundesbank, 2021. Wohnungsbaukredite an private Haushalte insgesamt.). Bei einer durchschnittlichen Darlehenshöhe von 167.000 Euro pro Kreditnehmer ergeben sich so über 7,5 Millionen Finanzierungen in diesem Zeitraum (Allianz, 2018. Wie der typische Deutsche seine Immobilie finanziert.). Nach den Schätzungen der Bundesregierung sind von den 7,5 Mio. Finanzierungen also potenziell 20 Prozent, d.h. etwa 1,5 Millionen Fälle betroffen, in denen Kreditnehmer:innen vorzeitig ihre Verträge beenden wollen und mit einer Vorfälligkeitsentschädigung konfrontiert sind.
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