BGH-Beschluss stärkt Argumente der Dieselkläger gegen Mercedes-Benz

Lange sah es aus, als ob Dieselkläger gegen Mercedes-Benz nicht auf die Unterstützung des Bundesgerichtshofes (BGH) hoffen durften. Doch nun stärkt der neueste Beschluss Betroffene in künftigen Verfahren und weist zugleich die Oberlandesgerichte zurecht.

Bundesgerichtshof ändert seine Position bei Mercedes-Benz

Erst im Jahr 2021 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) eher zugunsten des Herstellers, als es um die Illegalität von Thermofenstern im Abgasskandal ging. Die Hoffnung für künftige Dieselklagen gegen den Konzern wurden damals etwas getrübt. Doch nun stellt sich der BGH mit einem neuen Beschluss vom 21. September (VII ZR 7671/21) auf die Seite der betrogenen Kunden.

Im konkreten – von Gansel Rechtsanwälte geführten – Fall widersprach der BGH einem herstellerfreundlichen Urteil des Oberlandesgerichts Köln, hob es auf und wies das Verfahren an dieses zurück. Der Vorwurf: Das Oberlandesgericht habe die klägerischen Argumente größtenteils ignoriert. Der BGH machte klar, dass die Richter:innen den Vortrag und die Argumente des Klägers allumfassend berücksichtigen müssen. Das wäre im bisherigen Verfahren nicht allumfassend geschehen, so die Richter:innen des am BGH. Das Oberlandesgericht Köln war nicht das einzige Gericht, das in der Vergangenheit den klägerischen Vortrag ignorierte. Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat daher für künftige Verfahren eine erhebliche Auswirkung und wird die Verbraucherrechte stärken.

Mercedes-Benz muss Gründe für Rückrufe offenlegen

Der BGH hat das Oberlandesgericht außerdem aufgefordert, beim Hersteller genauestens zu erfragen, was der Grund für einen Rückruf eines Fahrzeugs seitens durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) war. Diese Informationen wurden von Herstellern bisher stets geheim gehalten. Für Kläger:innen war das eine große Hürde, da es ohne diese Informationen schwer ist, zu belegen, mit welcher genauen Abschalteinrichtung ihr Fahrzeug manipuliert wurde. Damit soll nun Schluss sein.

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