BGH entscheidet erneut verbraucherfreundlich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, den 24. Januar 2022, erneut zum Thema “kleiner Schadensersatz” entschieden (Az. VIa ZR 100/21). Dabei bestärkte das Gericht die Rechte Betroffener im Dieselskandal und bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz ohne Rückgabe des Fahrzeugs. Erst im Juli entschied der BGH ebenfalls zur Gültigkeit des “kleinen Schadensersatz” (Az. VI ZR 40/20).
Im aktuellen Fall klagte ein Autofahrer eines SEAT Leon mit eingebautem EA189-Motor der Volkswagen AG. Zunächst hatte das Amtsgericht Bonn die Forderung auf “kleinen Schadensersatz” nebst Zinsen abgelehnt (Az. 106 C 7/20). Auch vor dem Landgericht Bonn (LG Bonn) schien der Betroffene keinen Erfolg verbuchen zu können (Az. 5 S 28/21). In letzter Instanz nun die Wendung. Der BGH widersprach der Ansicht der Kolleg:innen aus Nordrhein-Westfalen und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück an das LG Bonn.
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Auch wenn viel Geld winkt, nicht jeder möchte das geliebte Fahrzeug abgeben. Mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH werden alle gestärkt, die ihren Diesel trotz Manipulation behalten möchten. Der “kleine Schadensersatz” bemisst sich dem BGH zufolge am aktuellen Wert des Fahrzeugs und dem Kaufpreis. In einem Betragsverfahren wird dann die genaue Wertminderung des Fahrzeugs ermittelt.
Das erneute Urteil des BGH zum Thema “kleiner Schadensersatz” ist für die Rechtsprechung in den kommenden Monaten in tausenden Fällen wichtig. Allen Landgerichten und Oberlandesgerichten wurde somit eine juristische Grundlage für künftige Urteile geschaffen.
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