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Wichtiger Hinweis: Schadensersatzansprüche haben Sie grundsätzlich auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft haben!
BGH erklärt perfide Klausel für unwirksam
Die Darlehensverträge der Mercedes-Benz Bank enthalten eine Klausel, die nicht nur bei Verbraucherschützern für Kopfschütteln gesorgt hat. Unterm Strich besagt die Klausel, dass der Darlehensnehmer im Abgasskandal keinen Schadenersatz geltend machen kann, „gleich aus welchem Rechtsgrund“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Klausel nun für unwirksam erklärt.
Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung Verbraucherschutz getan. Die zuständige Richterin stellte fest, dass die Klausel nicht das Recht jedes Geschädigten untergraben darf, vom Verursacher einen Schadensersatz fordern zu dürfen. Sich durch eine Klausel aus der Verantwortung zu ziehen, ist nun nicht mehr möglich.
Das Verhalten von Mercedes-Benz, durch Vertrags-Klauseln Schadensersatzansprüche abzuwehren, ist als besonders dreist einzustufen. Der BGH hat an dieser Stelle vollkommen zu Recht einen Riegel vorgeschoben. Nach und nach lösen sich die ehemaligen Abwehr-Strategien des Konzerns durch solche wichtigen Entscheidungen in Luft auf. Die Hürden für Schadensersatz waren demnach noch nie so weit runtergesetzt.
Sebastian Schlote
Rechtsanwalt & Experte im Dieselskandal
Die Frage, ob überhaupt Schadensersatzansprüche bestehen, wurden vom BGH hingegen nicht beantwortet. Das muss wiederum die Vorinstanz – das Oberlandesgericht Stuttgart – entscheiden.
Erstes BGH-Urteil nach EuGH-Entscheid
Verbraucherschützer und Juristen gehen davon aus, dass das OLG Stuttgart hinsichtlich des Schadensersatzanspruches ebenfalls verbraucherfreundlich entscheiden wird.
Grund: der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam am 21. März 2023 zu einer der wichtigsten Grundsatzentscheidungen im Abgasskandal. Die Richter am EuGH stellten fest, dass das fahrlässige Handeln der Automobilkonzerne ausreicht, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Bis dato mussten Betroffene zusätzlich noch nachweisen, dass „vorsätzlich und sittenwidrig“ gehandelt wurde. Dadurch, dass dieser Nachweis nicht mehr erbracht werden muss, wurden die Hindernisse auf Schadensersatz erheblich gesenkt. Allein ein Rückrufschreiben, welches eine „unzulässige Abschalteinrichtung“ zum Gegenstand hat, reicht aus, um Ansprüche geltend zu machen.
Vor allem Mercedes-Benz hat die Notwendigkeit, eine Betrugsabsicht nachzuweisen, für sich genutzt und es oftmals geschafft, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Spätestens durch das EuGH-Urteil wird dieses Verhalten vor deutschen Gerichten nicht mehr erfolgsversprechend sein.
Ab dem 8. Mai 2023 dürfte der verbraucherfreundliche Rückenwind für betroffene Mercedes-Kunden sogar noch kräftiger wehen. In einem von drei zu verhandelnden Abgasskandal-Verfahren klären die Richter am BGH nämlich, ob der Besitzer eines Mercedes-Benz C-Klasse mit einem OM651-Dieselmotor Anspruch auf Schadensersatz hat.