Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. September 2017 ist klar: Zahlreiche Sparkassen haben zu Unrecht Gebühren erhoben. Für welche Leistungen die Erhebung von Gebühren unrechtmäßig ist und wie Sie nun Ihr Geld zurückfordern können, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. Zudem können Sie zur Rückforderung Ihrer Gebühren unseren Musterbrief verwenden (siehe unten).
BGH-Urteil aus 2021 lässt Ihre Erfolgschancen weiter steigen
Der BGH kam Ende April 2021 zu einer weiteren wichtigen Grundsatzentscheidung zum Thema Bankgebühren. Die Richter:innen stellten fest, dass viele Banken Gebührenänderungen in Ihren Verträgen vornahmen, ohne vorher die ausdrückliche Einwilligung ihrer Kund:innen einzuholen. Dieses Vorgehen ist laut dem BGH nicht zulässig. Deshalb können grundsätzlich alle auf diese Weise erhöhten Kontogebühren zurückverlangt werden.
BGH-Urteil zu Sparkassen-Gebühren: Die Grundlagen
Im konkreten Fall (XI ZR 590/15) klagte ein Verbraucherschutzverein gegen die Sparkasse Freiburg – das Urteil gilt jedoch auch für Kunden anderer Sparkassen, die nun ihre Ansprüche geltend machen können. Die Rechtsprechung bezog sich auf insgesamt acht vorformulierte Entgeltklauseln, die die Sparkasse verwendet hatte. Sie sind deshalb unwirksam, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen, von denen abgewichen wird, nicht zu vereinbaren sind und die Kunden unangemessen benachteiligen.
Welche Klauseln sind laut Urteil unwirksam?
Die Klauseln, die als unwirksam eingestuft wurden und deren Verwendung der Sparkasse somit untersagt wurde, bezogen sich unter anderem auf die Erhebung eines Entgelts für die Aussetzung und Löschung eines Dauerauftrags oder für die Streichung einer Order. Zudem wurde beispielsweise die Erhebung einer Gebühr für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Lastschrift bei Postversand als unwirksam erklärt.
Hier im Einzelnen die Klauseln/Gebühren, die nach dem Urteil rechtswidrig sind und die Sie zurückfordern können:
- „Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift bei Postversand 5,00 €“
- „Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung (bei Postversand) einer Einzugsermächtigungs-/Abbuchungsauftragslastschrift mangels Deckung 5.00 €“ (zwei Klauseln an unterschiedlicher Stelle im Preisverzeichnis)
- „Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung (bei Postversand) … eines Überweisungsauftrages mangels Deckung 5,00 €“ (zwei wortgleiche Klauseln für verschiedene Überweisungsarten)
- „Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung 2,00 €“ (soweit es um die Aussetzung und Löschung geht, die Einrichtung und die Änderung dürfen gebührenpflichtig sein)
- „Pfändungsschutzkonto: Privat-/Geschäftsgirokonto; Privatgirokonto: Grundpreis je angefangenen Monat 7,00 €“ (galt bei der von der beklagten Sparkasse bis zum 13. Dezember 2012 verwendeten Klausel, entscheidend: Pfändungsschutzkonten waren teurer als Girokonten sonst)
- „Änderung, Streichung einer Order 5,00 €“ (soweit es um Streichung einer Order geht, die Änderung darf gebührenpflichtig sein)
So fordern Sie Ihre Gebühren zurück
Die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Körperschaften müssten eigentlich aus eigener Initiative alle Konten überprüfen und Ihnen gegebenenfalls Ihr Geld zurückerstatten. Da damit jedoch nicht zu rechnen ist, sollten Sie selbst aktiv werden. Um Ihre Gebühren zurückzufordern, sollten Sie wie folgt vorgehen:
1. Prüfung der Kontoauszüge
Um herauszufinden, ob Ihre Sparkasse eine dieser Gebühren erhoben hat, prüfen Sie zunächst Ihre Kontoauszüge. Notieren Sie das Datum und die Höhe aller Gebühren-Buchungen, die nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs verboten sind.
2. Verjährung beachten
Beachten Sie ist die Verjährungsfrist. Sie beginnt nach Ablauf desjenigen Kalenderjahres, in dem die Gebühren von der Sparkasse gefordert wurden und endet nach Ablauf von drei Jahren. Das bedeutet für Sie, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch alle seit 1. Januar 2014 zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückfordern können. Sie sollten deshalb Ihre Kontoauszüge aus diesem Zeitraum auf die unerlaubten Gebühren überprüfen. Aber auch bei Zahlungen vor Januar 2014 muss der Rückzahlungsanspruch nicht unbedingt verjährt sein. Denn Rechtsunkenntnis des Verbrauchers sowie eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage kann den Verjährungsbeginn verschieben. Hier kommt es auf eine Einzelfallprüfung an.
3. Geld zurückfordern
Mithilfe des folgenden Musterbriefs können Sie sich per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Sparkasse wenden und die Gebühren zurückfordern.
Kostenfreier Download: Musterbrief die Rückforderung von Sparkassen-Gebühren
Laden Sie sich hier kostenfrei unseren Musterbrief herunter: