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Verantwortung liegt bei den Fahrer:innen
Für den Gesetzgeber ist die Lage eindeutig: Glatteis ist keine höhere Gewalt. Das bedeutet, dass nach einem Verkehrsunfall nicht einfach dem Glatteis die Schuld gegeben wird und alle Beteiligten damit fein raus sind. Für Unfälle auf spiegelglatten Straßen gibt es keine Sonderregeln. Es gelten dieselben Verkehrsregeln wie auf allen anderen Straßen; ein Unfall aufgrund von Glätte wird also nicht anders behandelt als jeder andere Unfall. Laut Straßenverkehrsordnung hat jede:r Autofahrer:in die Pflicht, sich an die veränderten Wetterbedingungen anzupassen und bei Blitzeis besonders langsam und vorsichtig zu fahren.
Wer das nicht tut, das erhöhte Risiko ignoriert und auf glatten Straßen zu schnell fährt, begünstigt einen Unfall. Glatteis ist somit keine unvorhersehbare Katastrophe, die von jeglicher Haftung befreit, sondern eine Gefahr, mit der Sie rechnen müssen und auf die Sie vorbereitet sein sollten — es liegt in der Verantwortung der Autofahrer:innen, die Lage richtig einzuschätzen und im Winter langsamer zu fahren. Bei plötzlich eintretender Glätte ist also äußerste Vorsicht auf den Straßen geboten!
Die Haftung für Schäden entfällt wegen Glätte also nicht: Fahren Sie langsam, halten Sie genug Abstand und nutzen Sie Ihr Fahrzeug nur, wenn es unbedingt notwendig ist.
Was passiert, wenn es keinen Schuldigen gibt?
Nun sind Unfälle auf spiegelglatten Straßen trotz langsamer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht so gut wie unvermeidlich. Auch hier gilt jedoch: Ein Unfall auf glatten Straßen wird wie jeder andere Unfall behandelt. Das bedeutet: Die Beteiligten müssen für die Schäden haften, es sei denn, sie können beweisen, dass sie keinerlei Schuld an dem Unfall haben und mit Rücksicht auf die Wetterbedingungen gefahren sind — und das ist in den meisten Fällen nicht einfach. Die Versicherung kann eine Mitschuld unterstellen und sich weigern, die Kosten zu übernehmen.
Nach einem Unfall auf rutschigen Straßen steht oft Aussage gegen Aussage: Die Beteiligten sind der Überzeugung, dass ein Unfall aufgrund der Wetterbedingungen für sie unvermeidlich war. Kann ein Beteiligter oder eine Beteiligte die eigene Unschuld nicht beweisen, müssen sie eventuell die Kosten der Unfallschäden tragen.
Wenn Sie an einem Unfall beteiligt waren, sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Unterstützung suchen. Ohne die Hilfe eines Anwalts kann es schwer sein, Ihre Unschuld zu beweisen und die Schadensregulierung zu Ihren Gunsten zu klären.
Glatteis auf Parkplätzen: Betreiber müssen haften
Auch auf öffentlichen Parkplätzen ist bei Schnee und Eis natürlich Vorsicht geboten. Allerdings gilt hier: Der Betreiber ist verpflichtet, den Parkplatz zu streuen und von Eis zu befreien. Er hat Verkehrssicherungspflichten. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass Autofahrer:innen sicher zu Ihren Fahrzeugen kommen und den Parkplatz unfallfrei verlassen können. Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall wegen Glätte, muss demnach der Parkplatzbetreiber haften. Das enthebt Sie natürlich nicht von Ihrer Pflicht, auf Parkplätzen ebenfalls auf die Wetterbedingungen zu achten.
Letztlich ist vorsichtiges Fahren und Achtsamkeit bei Glätte also die beste Art, einen Autounfall zu vermeiden. Glatteis und Blitzeis sind ernsthafte Gefahren für und sollten von niemandem unterschätzt werden. Wenn es dennoch zu einem Zusammenprall kommt, sollten Sie die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht aufsuchen. Das gilt vor allem, wenn die Person, die den Unfall verursacht hat, aufgrund der veränderten Wetterbedingungen nicht eindeutig ermittelt werden kann.